Medieninformationen 2008 [LDC]
[26/2008 - 29.07.2008]
RP Chemnitz sichert Mittel für Blechwalzwerk in Olbernhau zu
Höchstfördersatz für Detailuntersuchungen und Zuwendungen für Sanierung des Standortes Blechwalzwerk in Aussicht gestellt
Das Regierungspräsidium Chemnitz, der Mittlere Erzgebirgskreis und die Stadt Olbernhau haben eine Vereinbarung in Bezug auf den nicht mehr hinnehmbaren Zustand des Betriebsgeländes Blechwalzwerk getroffen. Aufgrund gefährdender Altlasten soll unverzüglich eine Detailuntersuchung durchgeführt werden.
Die Stadt Olbernhau wird – unterstützt durch den Mittleren Erzgebirgskreis – mit dem Antrag auf Förderung der Detailuntersuchung beim Regierungspräsidium Chemnitz auch Vorschläge zu Sanierungszielwerten und Sanierungskonzepten sowie die Kostenabschätzung einreichen. Der Freistaat Sachsen wird hinsichtlich der sich auf ca. 30.000 € belaufenden Kosten für die Detailuntersuchung den Höchstfördersatz von 75% gewähren. Die verbleibenden Eigenanteile werden von Landkreis und Gemeinde hälftig bereitgestellt.
Des Weiteren erwägt die Stadt Olbernhau, das Grundstück (Flurstück 3/5 der Gemarkung Grünthal) gänzlich zu erwerben, wenn hierfür entsprechende Fördermittel bereitgestellt werden und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt dies zulässt. Für eine unter den Beteiligten einvernehmlich beschlossene Sanierungsvariante stellte das Regierungspräsidium Chemnitz Zuwendungen in Aussicht. Der Mittlere Erzgebirgskreis sicherte seine Unterstützung für das Erreichen der angestrebten Ziele zu.
Die Stadt Olbernhau hatte bereits einen kleineren Teil des Betriebsgeländes des ehemaligen Blechwalzwerks erworben, jedoch waren die Abbruch- und Sanierungsarbeiten auf diesem Grundstück aufgrund der nicht bekannten Altlasten erheblich umfangreicher als ursprünglich angenommen. Das gegenwärtig herrenlose Grundstück mit einer Größe von ca. 21.000 m² stellt jedoch wegen seiner Bausubstanz zunehmend eine Gefahr für Leib und Leben unbeteiligter Dritter und aufgrund der vorhandenen Altlasten (Gruben/Anlagenteile mit verbliebenen Produktionsresten sowie Altanla-gen und Rückstände der langjährigen Generatorengaserzeugung) auch eine erhöhte Gefahr für Boden und Wasser dar.
Sowohl die Stadt Olbernhau als Ortspolizeibehörde, die das baufällige Grundstück sichern muss, als auch der Mittlere Erzgebirgskreis, der für Gefahrenabwehr nach Wasser- und Bodenschutzrecht sowie Baurecht zuständig ist, sind an einer dauerhaften, die gesamte Altlast umfassenden Lösung interessiert. Das Regierungspräsidium Chemnitz wird im Interesse der Allgemeinheit als Vertreterin des Freistaates Sachsen deshalb Fördermittel zur Sanierung von Altlasten und Brachflächen zur Verfügung stellen.
Die Stadt Olbernhau wird – unterstützt durch den Mittleren Erzgebirgskreis – mit dem Antrag auf Förderung der Detailuntersuchung beim Regierungspräsidium Chemnitz auch Vorschläge zu Sanierungszielwerten und Sanierungskonzepten sowie die Kostenabschätzung einreichen. Der Freistaat Sachsen wird hinsichtlich der sich auf ca. 30.000 € belaufenden Kosten für die Detailuntersuchung den Höchstfördersatz von 75% gewähren. Die verbleibenden Eigenanteile werden von Landkreis und Gemeinde hälftig bereitgestellt.
Des Weiteren erwägt die Stadt Olbernhau, das Grundstück (Flurstück 3/5 der Gemarkung Grünthal) gänzlich zu erwerben, wenn hierfür entsprechende Fördermittel bereitgestellt werden und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt dies zulässt. Für eine unter den Beteiligten einvernehmlich beschlossene Sanierungsvariante stellte das Regierungspräsidium Chemnitz Zuwendungen in Aussicht. Der Mittlere Erzgebirgskreis sicherte seine Unterstützung für das Erreichen der angestrebten Ziele zu.
Die Stadt Olbernhau hatte bereits einen kleineren Teil des Betriebsgeländes des ehemaligen Blechwalzwerks erworben, jedoch waren die Abbruch- und Sanierungsarbeiten auf diesem Grundstück aufgrund der nicht bekannten Altlasten erheblich umfangreicher als ursprünglich angenommen. Das gegenwärtig herrenlose Grundstück mit einer Größe von ca. 21.000 m² stellt jedoch wegen seiner Bausubstanz zunehmend eine Gefahr für Leib und Leben unbeteiligter Dritter und aufgrund der vorhandenen Altlasten (Gruben/Anlagenteile mit verbliebenen Produktionsresten sowie Altanla-gen und Rückstände der langjährigen Generatorengaserzeugung) auch eine erhöhte Gefahr für Boden und Wasser dar.
Sowohl die Stadt Olbernhau als Ortspolizeibehörde, die das baufällige Grundstück sichern muss, als auch der Mittlere Erzgebirgskreis, der für Gefahrenabwehr nach Wasser- und Bodenschutzrecht sowie Baurecht zuständig ist, sind an einer dauerhaften, die gesamte Altlast umfassenden Lösung interessiert. Das Regierungspräsidium Chemnitz wird im Interesse der Allgemeinheit als Vertreterin des Freistaates Sachsen deshalb Fördermittel zur Sanierung von Altlasten und Brachflächen zur Verfügung stellen.