Medieninformationen 2008 [LDC]
[18/2008 - 16.05.2008]
Bau der Biogasanlage in Mülsen St. Jacob weiter auf Eis
Regierungspräsidium weist Widerspruch der VARA GmbH gegen Ablehnung des Verlängerungsantrages zurück
Das Regierungspräsidium Chemnitz hat mit Widerspruchsbescheid vom 13. Mai 2008 den Widerspruch der VARA Umweltprodukte GmbH gegen den ablehnenden Bescheid der Behörde vom 29. Oktober 2007 zur nochmaligen Verlängerung der Geltungsdauer der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau einer Biogasanlage in Mülsen St. Jacob vom 2. November 2004 mit der Folge zurückgewiesen, dass diese immissionsschutzrechtliche Genehmigung – gegebenenfalls bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung – aufschiebend bedingt erloschen ist.
Hauptgrund hierfür ist, dass eine Fristverlängerung das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraussetzt. Dieser ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Bis zum heutigen Tage ist es der Firma VARA Umweltprodukte GmbH nicht gelungen, die Finanzierung des Projektes sicherzustellen. Zudem lassen die von der Firma vorgelegten Unterlagen nicht erkennen, dass man sich ernsthaft um eine sichere Finanzierung bemüht hat.
Außerdem haben sich inzwischen die Voraussetzungen zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit der Anlage in Bezug auf den Immissionsschutz geändert. Nach den neuesten Erkenntnissen wäre nicht mehr sichergestellt, dass es beim Betrieb der Anlage nicht zu erheblichen Geruchsemissionen kommen kann.
Die Firma VARA Umweltprodukte GmbH erhielt auf ihren Antrag vom 20. Februar 2003 mit Bescheid des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 2. November 2004, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasanlage mit einer Durchsatzleistung von 94,5 Tonnen pro Tag, jedoch maximal 34.020 Tonnen pro Jahr sowie von zwei Gas-Otto-Motoren mit jeweils nachgeschaltetem Generator mit einer Feuerungswärmeleistung von 3.118 kW und einer elektrischen Leistung von 1.060 kW in Mülsen St. Jacob.
Die Genehmigung vom 2. November 2004 enthielt die Regelung, dass die Genehmigung erlischt, wenn die Anlage nicht bis zum 30.06.2006 vollständig errichtet und vollständig in Betrieb genommen worden ist. Nachdem es der Firma VARA Umweltprodukte GmbH innerhalb der gesetzten Frist nicht gelungen war, das Vorhaben zu realisieren, beantragte sie mit Schreiben vom 14. November 2005 die Verlängerung der Geltungsdauer der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bis zum 30. Juni 2007. Mit Bescheid des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 1. Dezember 2005 wurde diesem Antrag stattgegeben und die Frist für den Ablauf der Geltungsdauer der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bis zum 30. Juni 2007 verlängert. Gegen den Bescheid vom 1. Dezember 2005 sind beim Verwaltungsgericht Chemnitz bisher noch nicht entschiedene Drittanfechtungsklagen von vier Klägern anhängig.
Mit Schreiben vom 29. Mai 2007 beantragte die Firma VARA Umweltprodukte GmbH die nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bis zum 31. Dezember 2008, da das Vorhaben auch innerhalb der ersten Fristverlängerung nicht realisiert werden konnte.
Mit Bescheid des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 29. Oktober 2007 wurde dieser Antrag auf nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 2. November 2004 abgelehnt. Gegen den ablehnenden Bescheid vom 29. Oktober 2007 legte der Verfahrensbevollmächtigte der Firma VARA Umweltprodukte GmbH am 15. November 2007 beim Regierungspräsidium Chemnitz Widerspruch ein.
Hauptgrund hierfür ist, dass eine Fristverlängerung das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraussetzt. Dieser ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Bis zum heutigen Tage ist es der Firma VARA Umweltprodukte GmbH nicht gelungen, die Finanzierung des Projektes sicherzustellen. Zudem lassen die von der Firma vorgelegten Unterlagen nicht erkennen, dass man sich ernsthaft um eine sichere Finanzierung bemüht hat.
Außerdem haben sich inzwischen die Voraussetzungen zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit der Anlage in Bezug auf den Immissionsschutz geändert. Nach den neuesten Erkenntnissen wäre nicht mehr sichergestellt, dass es beim Betrieb der Anlage nicht zu erheblichen Geruchsemissionen kommen kann.
Die Firma VARA Umweltprodukte GmbH erhielt auf ihren Antrag vom 20. Februar 2003 mit Bescheid des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 2. November 2004, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasanlage mit einer Durchsatzleistung von 94,5 Tonnen pro Tag, jedoch maximal 34.020 Tonnen pro Jahr sowie von zwei Gas-Otto-Motoren mit jeweils nachgeschaltetem Generator mit einer Feuerungswärmeleistung von 3.118 kW und einer elektrischen Leistung von 1.060 kW in Mülsen St. Jacob.
Die Genehmigung vom 2. November 2004 enthielt die Regelung, dass die Genehmigung erlischt, wenn die Anlage nicht bis zum 30.06.2006 vollständig errichtet und vollständig in Betrieb genommen worden ist. Nachdem es der Firma VARA Umweltprodukte GmbH innerhalb der gesetzten Frist nicht gelungen war, das Vorhaben zu realisieren, beantragte sie mit Schreiben vom 14. November 2005 die Verlängerung der Geltungsdauer der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bis zum 30. Juni 2007. Mit Bescheid des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 1. Dezember 2005 wurde diesem Antrag stattgegeben und die Frist für den Ablauf der Geltungsdauer der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bis zum 30. Juni 2007 verlängert. Gegen den Bescheid vom 1. Dezember 2005 sind beim Verwaltungsgericht Chemnitz bisher noch nicht entschiedene Drittanfechtungsklagen von vier Klägern anhängig.
Mit Schreiben vom 29. Mai 2007 beantragte die Firma VARA Umweltprodukte GmbH die nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bis zum 31. Dezember 2008, da das Vorhaben auch innerhalb der ersten Fristverlängerung nicht realisiert werden konnte.
Mit Bescheid des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 29. Oktober 2007 wurde dieser Antrag auf nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 2. November 2004 abgelehnt. Gegen den ablehnenden Bescheid vom 29. Oktober 2007 legte der Verfahrensbevollmächtigte der Firma VARA Umweltprodukte GmbH am 15. November 2007 beim Regierungspräsidium Chemnitz Widerspruch ein.