Medieninformationen 2008 [LDC]
[11/2008 - 11.03.2008]
Gießereierweiterung am Standort Schönherrfabrik genehmigt
Zahlreiche Gutachten prognostizieren keine schädlichen Umweltbelastungen – Auflagenüberwachung durch Fachbehörden
Am 11.03.2008 wurde der Firma TROMPETTER GUSS CHEMNITZ GmbH auf ihren Antrag vom 31.07.2007 auf wesentliche Änderung ihrer Produktionsanlage auf den Flurstücken 2105/10 und 2105/12 der Gemarkung Chemnitz auf dem Gelände der alten Schönherrfabrik vom Regierungspräsidium Chemnitz die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung der von ihr betriebenen Gießerei erteilt.
Der Antrag auf wesentliche Änderung bezieht sich auf die Erweiterung der Gießerei für die Verdoppelung der Gießereiproduktion und ist verbunden mit baulichen und technischen Änderungen zur Umsetzung des Vorhabens. Dieses ehrgeizige Projekt soll den Gießereistandort gegenüber der Konkurrenz zukunftssicher gestalten und im Endausbau nahezu zur Verdopplung der Arbeitsplätze auf bis zu 430 Arbeitnehmer führen.
Die von der Firma Trompetter Guss eingereichten Unterlagen wurden unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden und Berücksichtigung verschiedener Gutachten, vor allem in Bezug auf die immissionsseitigen Auswirkungen des geplanten Anlagenbetriebes, geprüft.
Im nunmehr abgeschlossenen Genehmigungsverfahren wurde auch die Öffentlichkeit entsprechend beteiligt. Das Vorhaben wurde öffentlich bekannt gemacht und ist in einem öffentlichen Erörterungstermin am 20. November 2007 mit den Einwendern diskutiert worden. Die dort und in schriftlichen Einwendungen geäußerten Befürchtungen der Bürger, bezüglich schädlicher Umwelteinwirkungen durch Lärm, Gerüche und Abgase, wurden durch Auflagen an die bauliche Gestaltung, das Emissionsverhalten und die Überwachung der erweiterten Gießerei berücksichtigt.
Die erteilte Genehmigung wurde mit zahlreichen Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingungen) versehenen, die sicher stellen sollen, dass die gesetzlich vorgegebenen Betreiberpflichten erfüllt werden. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Begrenzung von Lärmemissionen sowie zur Vermeidung von Geruchsemissionen. Die Einhaltung der Nebenbestimmungen wird von den zuständigen Fachbehörden überwacht.
Die Genehmigung zur Anlagenerweiterung war u. a. auch deshalb möglich, weil unter Einbeziehung des Standes der Technik, Synergieeffekte zwischen dem Erweiterungsvorhaben und dem bestehenden Anlagenteil, die von der Nachbarschaft zurzeit noch kritisierte Wahrnehmbarkeit der Gießerei, deutlich verringern wird.
Der Antrag auf wesentliche Änderung bezieht sich auf die Erweiterung der Gießerei für die Verdoppelung der Gießereiproduktion und ist verbunden mit baulichen und technischen Änderungen zur Umsetzung des Vorhabens. Dieses ehrgeizige Projekt soll den Gießereistandort gegenüber der Konkurrenz zukunftssicher gestalten und im Endausbau nahezu zur Verdopplung der Arbeitsplätze auf bis zu 430 Arbeitnehmer führen.
Die von der Firma Trompetter Guss eingereichten Unterlagen wurden unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden und Berücksichtigung verschiedener Gutachten, vor allem in Bezug auf die immissionsseitigen Auswirkungen des geplanten Anlagenbetriebes, geprüft.
Im nunmehr abgeschlossenen Genehmigungsverfahren wurde auch die Öffentlichkeit entsprechend beteiligt. Das Vorhaben wurde öffentlich bekannt gemacht und ist in einem öffentlichen Erörterungstermin am 20. November 2007 mit den Einwendern diskutiert worden. Die dort und in schriftlichen Einwendungen geäußerten Befürchtungen der Bürger, bezüglich schädlicher Umwelteinwirkungen durch Lärm, Gerüche und Abgase, wurden durch Auflagen an die bauliche Gestaltung, das Emissionsverhalten und die Überwachung der erweiterten Gießerei berücksichtigt.
Die erteilte Genehmigung wurde mit zahlreichen Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingungen) versehenen, die sicher stellen sollen, dass die gesetzlich vorgegebenen Betreiberpflichten erfüllt werden. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Begrenzung von Lärmemissionen sowie zur Vermeidung von Geruchsemissionen. Die Einhaltung der Nebenbestimmungen wird von den zuständigen Fachbehörden überwacht.
Die Genehmigung zur Anlagenerweiterung war u. a. auch deshalb möglich, weil unter Einbeziehung des Standes der Technik, Synergieeffekte zwischen dem Erweiterungsvorhaben und dem bestehenden Anlagenteil, die von der Nachbarschaft zurzeit noch kritisierte Wahrnehmbarkeit der Gießerei, deutlich verringern wird.