Medieninformationen 2008 [LDC]
[08/2008 - 27.02.2008]
Sanierung privater Kleinkläranlagen ab 2008 in heißer Phase
Bis 31. Dezember 2015 müssen vollbiologische Hauskläranlagen vorhanden sein wo Anschluss an zentrale Kläranlage fehlt
Die kommunale Abwasserentsorgung im Regierungsbezirk Chemnitz ist in den Jahren seit 1990 gewaltig vorangekommen. Zum damaligen Zeitpunkt waren im Regierungsbezirk Chemnitz nur etwa 55 Prozent der Bevölkerung an zentrale Kläranlagen angeschlossen, die jedoch in der Regel keine vollbiologische Reinigungsstufe besaßen.
Im Gegensatz dazu wurde bis Ende 2007 für 77 Prozent der Bevölkerung im Regierungsbezirk Chemnitz ein Anschluss an zentrale vollbiologische Kläranlagen geschaffen, die die heutigen gesetzlichen Anforderungen an die Reinigungsleistung erfüllen. Den Erfolg kann man in den Gewässern sehen, deren Wasserqualität sich deutlich verbessert hat. Doch vor allem im ländlichen Raum gibt es noch beträchtlichen Nachholbedarf. Oft wird sich dort eine zentrale Erschließung jedoch wirtschaftlich nicht rechen. Die Errichtung vollbiologischer Hauskläranlagen ist eine sinnvolle Alternative und wird deshalb auch durch Fördermittel der Sächsischen Aufbaubank unterstützt.
In den Gebieten, wo die kommunalen Abwasserentsorger dauerhaft keinen zentralen Anschluss vorsehen, sind bis spätestens 31. De-zember 2015, meist jedoch zu einem weit früheren Zeitpunkt, vollbiologische Hauskläranlagen zu errichten. Zu welchem Zeitpunkt genau welches Gebiet erschlossen werden soll, bestimmt der Abwasserentsorger in seinem dafür bis 30. Juni 2008 zu erstellenden Konzept. Der kommunale Abwasserentsorger wird auch die Fördermittel für das zur Sanierung vorgesehene Gebiet beantragen.
Das Regierungspräsidium Chemnitz hat nunmehr Sanierungsprioritäten festgelegt, die durch die kommunalen Aufgabenträger Abwas-serentsorgung zu beachten sind. Danach hat dieser zwar entsprechend seiner technisch-organisatorischen Möglichkeiten die Freiheit schrittweise über die Jahre bis 2015 Gebiete zur Sanierung zu bestimmen, jedoch sind Gebiete mit besonderen Schutzanforderungen vorzuziehen. Solche Gebiete sind Trinkwasserschutzgebiete oder Einzugsgebiete von durch den Freistaat Sachsen ausgewiesenen Bade- und Fischgewässern. Auch dort wo es im Sommer durch vielfache kommunale Abwassereinleitung unangenehm riecht, soll es mit der Sanierung schneller vorangehen.
Praktisch wird aber auch in den Gebieten, wo die Mehrzahl der betroffenen Bürger ihr Interesse an einer schnellen und geförderten Sanierung ihrer Hauskläranlagen bekundet, sehr schnell eine Lösung möglich sein. Spätestens ab Mitte 2008 sollte jeder eine verbindliche Auskunft durch seinen kommunalen Abwasserentsorger oder bei der Gemeinde erhalten können.
Im Gegensatz dazu wurde bis Ende 2007 für 77 Prozent der Bevölkerung im Regierungsbezirk Chemnitz ein Anschluss an zentrale vollbiologische Kläranlagen geschaffen, die die heutigen gesetzlichen Anforderungen an die Reinigungsleistung erfüllen. Den Erfolg kann man in den Gewässern sehen, deren Wasserqualität sich deutlich verbessert hat. Doch vor allem im ländlichen Raum gibt es noch beträchtlichen Nachholbedarf. Oft wird sich dort eine zentrale Erschließung jedoch wirtschaftlich nicht rechen. Die Errichtung vollbiologischer Hauskläranlagen ist eine sinnvolle Alternative und wird deshalb auch durch Fördermittel der Sächsischen Aufbaubank unterstützt.
In den Gebieten, wo die kommunalen Abwasserentsorger dauerhaft keinen zentralen Anschluss vorsehen, sind bis spätestens 31. De-zember 2015, meist jedoch zu einem weit früheren Zeitpunkt, vollbiologische Hauskläranlagen zu errichten. Zu welchem Zeitpunkt genau welches Gebiet erschlossen werden soll, bestimmt der Abwasserentsorger in seinem dafür bis 30. Juni 2008 zu erstellenden Konzept. Der kommunale Abwasserentsorger wird auch die Fördermittel für das zur Sanierung vorgesehene Gebiet beantragen.
Das Regierungspräsidium Chemnitz hat nunmehr Sanierungsprioritäten festgelegt, die durch die kommunalen Aufgabenträger Abwas-serentsorgung zu beachten sind. Danach hat dieser zwar entsprechend seiner technisch-organisatorischen Möglichkeiten die Freiheit schrittweise über die Jahre bis 2015 Gebiete zur Sanierung zu bestimmen, jedoch sind Gebiete mit besonderen Schutzanforderungen vorzuziehen. Solche Gebiete sind Trinkwasserschutzgebiete oder Einzugsgebiete von durch den Freistaat Sachsen ausgewiesenen Bade- und Fischgewässern. Auch dort wo es im Sommer durch vielfache kommunale Abwassereinleitung unangenehm riecht, soll es mit der Sanierung schneller vorangehen.
Praktisch wird aber auch in den Gebieten, wo die Mehrzahl der betroffenen Bürger ihr Interesse an einer schnellen und geförderten Sanierung ihrer Hauskläranlagen bekundet, sehr schnell eine Lösung möglich sein. Spätestens ab Mitte 2008 sollte jeder eine verbindliche Auskunft durch seinen kommunalen Abwasserentsorger oder bei der Gemeinde erhalten können.