Medieninformationen 2008 [LDC]
[07/2008 - 25.02.2008]
RP Chemnitz richtet Stabsstelle „Demografischer Wandel“ ein
Stadtumbau in der Region muss sich auch an den Rahmenbedingungen des demografischen Wandels orientieren
Mit Blickrichtung auf die beunruhigende Bevölkerungsentwicklung in den nächsten Jahrzehnten hat das Regierungspräsidium Chemnitz eine Stabsstelle „Demografischer Wandel“ eingerichtet, die sich mit den Folgen dieses Phänomens und Möglichkeiten des Entgegenwirkens auseinander setzen soll. Insbesondere aus raumordnerischer und städtebaulicher Sicht sollen Lösungsansätze entwickelt und diskutiert werden.
Die Entwicklung der Bevölkerung hinsichtlich der Zahl der Geburten und Sterbefälle, der Wanderungstendenzen und der Zahl der Haushalte zeigt noch immer keine Trendumkehr. Es muss befürchtet werden, dass die Zahl leer stehender Wohnungen verglichen mit dem heutigen Stand noch zunehmen wird. Vom Leerstand betroffen sind bereits heute vor allem städtisch geprägte Standorte. Ideen zur Verbesserung der Situation in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht sind gefragt.
Wohnungsbau braucht schon wegen der erheblichen Investitionskosten eine langfristige Nutzungsperspektive, deren wirtschaftliche Grundlage nur durch stadtentwicklungspolitische Grundsatzentscheidungen in städtebaulicher Hinsicht vorbereitet werden kann und gewährleistet werden muss.
Ein integriertes Stadtentwicklungskonzept ist deshalb auch Voraussetzung für die Entwicklung längerfristig tragfähiger städtebaulicher Konzepte für Stadtteile oder Teile davon. Es müssen die wesentlichen Entscheidungen für die Wohn-, Gewerbe-, Einzelhandels-, Verkehrs- und sonstige Infrastrukturen getroffen sein und berücksichtigt werden.
In den Kommunen müssen die Entscheidungen diskutiert und die Standorte und Bereiche der Stadt ausgewählt werden, die langfristig Bestand haben sollen. Schädliche Konkurrenz zwischen Kommunen sollte im Interesse der Erzielung kostendeckender Preise für Entwicklung, Erschließung und Unterhaltung von Flächen vermieden werden.
Dabei gilt grundsätzlich der Vorrang der Entwicklung innerstädti-scher Standorte vor der Entwicklung von Standorten in Randlagen. Qualität und „Lage“ mit langfristig gesicherter Nachfrage; Standorte, die das Image der Städte prägen, Kulturdenkmale und städtebauliche Ensembles sollten Priorität bekommen gegenüber dezentralen, kurzfristig „wirtschaftlich“ orientierten Standorten, deren Vermietbarkeit langfristig nicht gesichert ist und für die Finanzmittel, Zuschüsse und erhöhte Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen für Infrastruktur an der städtebaulich falschen Stelle gebunden werden. Diese Finanzmittel stehen sonst für Investitionen an nachhaltig, also langfristig wirtschaftlichen Standorten nicht mehr zur Verfügung.
Es führt kein Weg daran vorbei; die in den Kommunen verantwortlichen Akteure müssen zu einer realistischen Bestandsaufnahme und Einschätzung der Entwicklungsperspektiven kommen, Konsequenzen grundsätzlicher Art erkennen und in Beschlüsse fassen. Leitlinien und Zielvorgaben können erst danach durch Stadtplaner und Architekten in Konzepte umgesetzt werden.
Die Erkenntnis, dass unsere Städte von der Mitte heraus lebensfähig bleiben müssen und dass dafür über kommunale Grenzen hinweg zusammengearbeitet werden muss, sollte dabei künftig noch stärker berücksichtigt werden.
Die Entwicklung der Bevölkerung hinsichtlich der Zahl der Geburten und Sterbefälle, der Wanderungstendenzen und der Zahl der Haushalte zeigt noch immer keine Trendumkehr. Es muss befürchtet werden, dass die Zahl leer stehender Wohnungen verglichen mit dem heutigen Stand noch zunehmen wird. Vom Leerstand betroffen sind bereits heute vor allem städtisch geprägte Standorte. Ideen zur Verbesserung der Situation in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht sind gefragt.
Wohnungsbau braucht schon wegen der erheblichen Investitionskosten eine langfristige Nutzungsperspektive, deren wirtschaftliche Grundlage nur durch stadtentwicklungspolitische Grundsatzentscheidungen in städtebaulicher Hinsicht vorbereitet werden kann und gewährleistet werden muss.
Ein integriertes Stadtentwicklungskonzept ist deshalb auch Voraussetzung für die Entwicklung längerfristig tragfähiger städtebaulicher Konzepte für Stadtteile oder Teile davon. Es müssen die wesentlichen Entscheidungen für die Wohn-, Gewerbe-, Einzelhandels-, Verkehrs- und sonstige Infrastrukturen getroffen sein und berücksichtigt werden.
In den Kommunen müssen die Entscheidungen diskutiert und die Standorte und Bereiche der Stadt ausgewählt werden, die langfristig Bestand haben sollen. Schädliche Konkurrenz zwischen Kommunen sollte im Interesse der Erzielung kostendeckender Preise für Entwicklung, Erschließung und Unterhaltung von Flächen vermieden werden.
Dabei gilt grundsätzlich der Vorrang der Entwicklung innerstädti-scher Standorte vor der Entwicklung von Standorten in Randlagen. Qualität und „Lage“ mit langfristig gesicherter Nachfrage; Standorte, die das Image der Städte prägen, Kulturdenkmale und städtebauliche Ensembles sollten Priorität bekommen gegenüber dezentralen, kurzfristig „wirtschaftlich“ orientierten Standorten, deren Vermietbarkeit langfristig nicht gesichert ist und für die Finanzmittel, Zuschüsse und erhöhte Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen für Infrastruktur an der städtebaulich falschen Stelle gebunden werden. Diese Finanzmittel stehen sonst für Investitionen an nachhaltig, also langfristig wirtschaftlichen Standorten nicht mehr zur Verfügung.
Es führt kein Weg daran vorbei; die in den Kommunen verantwortlichen Akteure müssen zu einer realistischen Bestandsaufnahme und Einschätzung der Entwicklungsperspektiven kommen, Konsequenzen grundsätzlicher Art erkennen und in Beschlüsse fassen. Leitlinien und Zielvorgaben können erst danach durch Stadtplaner und Architekten in Konzepte umgesetzt werden.
Die Erkenntnis, dass unsere Städte von der Mitte heraus lebensfähig bleiben müssen und dass dafür über kommunale Grenzen hinweg zusammengearbeitet werden muss, sollte dabei künftig noch stärker berücksichtigt werden.