Medieninformationen 2008 [LDC]
[05/2008 - 11.02.2008]
Regierungspräsidium genehmigt Ausbau der B 107 in Claußnitz
Baurecht für 3. Bauabschnitt dieser wichtigen Verbindungsachse hergestellt – Kosten belaufen sich auf ca. eine Million €
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 4. Februar 2008 hat das Regierungspräsidium Chemnitz den Ausbau der B 107 (3. Bauabschnitt) in Claußnitz genehmigt. Der Termin für den Baubeginn dieses ca. eine Mio. € teuren Abschnittes steht allerdings noch nicht fest. Die Abschnitte 1, 2 und 4 sind bereits in Betrieb. Damit existiert lediglich für den 5. Abschnitt dieser Trasse im Bereich Markersdorf noch kein Baurecht. Doch auch hier ist noch für das 1. Quartal 2008 mit dem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen.
Die B 107 besitzt maßgebende Verbindungsfunktion: in Richtung Norden nach Rochlitz, in Richten Westen über die S 241 zur B 95 bei Hartmannsdorf, in Richtung Osten über die S 241 nach Mittweida und in Richtung Süden nach Chemnitz. Die Kosten für die Gesamtausbaumaßnahme B 107 Markersdorf/Claußnitz belaufen sich auf 6,9 Mio. € bei einer Streckenlänge von 4,4 Kilometern.
Diese überregionale Verbindung wird durch den Ausbau verbessert. Bei 3. Bauabschnitt handelt es sich im Wesentlichen um einen Ausbau innerhalb der Ortslage. Die Fahrbahn wird auf eine einheitlich durchgehende Breite ausgebaut und zur besseren Entflechtung der Verkehrsströme durch einen kombinierten Geh- und Radweg ergänzt. Die Sichtweiten im Bereich des Knoten-punktes der B 107 mit der S 241 sowie die Anbindung des „Hohlweges“ werden verbessert. Die planfestgestellte Maßnahme trägt zur Verbesserung der Erreichbarkeit der zentralörtlichen Einrichtungen, der Arbeits- und Ausbildungsstätten sowie der Anbin-dung der Region an das großräumige und internationale Verkehrswegenetz bei.
Der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Chemnitz wird mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (ein-schließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 25. Februar 2008 bis einschließlich 10. März 2008 in der Gemeindeverwaltung Claußnitz, Burgstädter Straße 52, 09236 Claußnitz, Bauamt, während der Dienststunden zur Einsicht ausliegen. Hierauf wird noch durch eine ortsübliche Bekanntmachung hingewiesen werden.
Die B 107 besitzt maßgebende Verbindungsfunktion: in Richtung Norden nach Rochlitz, in Richten Westen über die S 241 zur B 95 bei Hartmannsdorf, in Richtung Osten über die S 241 nach Mittweida und in Richtung Süden nach Chemnitz. Die Kosten für die Gesamtausbaumaßnahme B 107 Markersdorf/Claußnitz belaufen sich auf 6,9 Mio. € bei einer Streckenlänge von 4,4 Kilometern.
Diese überregionale Verbindung wird durch den Ausbau verbessert. Bei 3. Bauabschnitt handelt es sich im Wesentlichen um einen Ausbau innerhalb der Ortslage. Die Fahrbahn wird auf eine einheitlich durchgehende Breite ausgebaut und zur besseren Entflechtung der Verkehrsströme durch einen kombinierten Geh- und Radweg ergänzt. Die Sichtweiten im Bereich des Knoten-punktes der B 107 mit der S 241 sowie die Anbindung des „Hohlweges“ werden verbessert. Die planfestgestellte Maßnahme trägt zur Verbesserung der Erreichbarkeit der zentralörtlichen Einrichtungen, der Arbeits- und Ausbildungsstätten sowie der Anbin-dung der Region an das großräumige und internationale Verkehrswegenetz bei.
Der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Chemnitz wird mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (ein-schließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 25. Februar 2008 bis einschließlich 10. März 2008 in der Gemeindeverwaltung Claußnitz, Burgstädter Straße 52, 09236 Claußnitz, Bauamt, während der Dienststunden zur Einsicht ausliegen. Hierauf wird noch durch eine ortsübliche Bekanntmachung hingewiesen werden.