Medieninformationen 2008 [LDC]
[04/2008 - 04.02.2008]
Bürgermeisterin darf weiterhin Amt nicht ausüben
Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes Chemnitz wurde Antrag von Frau Nicolaus abgelehnt
Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes Chemnitz vom 1. Februar 2008 wurde der Antrag der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Hartmannsdorf im Landkreis Zwickauer Land, Frau Kerstin Nicolaus abgewiesen. Mit diesem Eilantrag wollte sie den Sofortvollzug der Verfügung des Landrates des Landkreises Zwickauer Land vom 8. Januar 2008, der die Führung der Dienstgeschäfte mit sofortiger Wirkung verbot, beseitigen lassen.
Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Chemnitz vom 1. Februar 2008 darf die Bürgermeisterin Kerstin Nicolaus auch weiterhin ihr Amt bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht ausüben.
Anlass für das Verbot der Dienstgeschäfte war eine rechtskräftige Verurteilung von Frau Nicolaus wegen Betruges durch Urteil des Amtsgerichtes Zwickau vom 12. November 2007, weshalb Herr Regierungspräsident Karl Noltze sich veranlasst gesehen hat, Herrn Landrat Christian Otto aufzufordern, Frau Nicolaus vorübergehend die Dienstgeschäfte verbieten zu lassen.
Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Chemnitz vom 1. Februar 2008 darf die Bürgermeisterin Kerstin Nicolaus auch weiterhin ihr Amt bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht ausüben.
Anlass für das Verbot der Dienstgeschäfte war eine rechtskräftige Verurteilung von Frau Nicolaus wegen Betruges durch Urteil des Amtsgerichtes Zwickau vom 12. November 2007, weshalb Herr Regierungspräsident Karl Noltze sich veranlasst gesehen hat, Herrn Landrat Christian Otto aufzufordern, Frau Nicolaus vorübergehend die Dienstgeschäfte verbieten zu lassen.