Medieninformationen 2008 [LDC]
[01/2008 - 09.01.2008]
Hartmannsdorfer Bürgermeisterin Nicolaus beurlaubt
Landrat verbietet nach Aufforderung durch Regierungspräsident Karl Noltze Kerstin Nicolaus Führung der Dienstgeschäfte
Mit sofortiger Wirkung hat am gestrigen Abend der Landrat des Landkreises Zwickauer Land, Christian Otto, nach Aufforderung durch Regierungspräsident Karl Noltze der Hartmannsdorfer Bürgermeisterin Kerstin Nicolaus die Führung ihrer Dienstgeschäfte verboten. Grundlage hierfür ist eine Regelung im Sächsischen Beamtengesetz (§ 77 Abs. 1), wonach einem Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte für zunächst drei Monate untersagt werden kann.
Hintergrund der Entscheidung ist in erster Linie der vom Amtsgericht Zwickau mit Urteil vom 12. November 2007 im festgestellten Umfang durch die Hartmannsdorfer Bürgermeisterin begangene Betrug, um unrechtmäßig Fördermittel für die Gemeinde Hartmannsdorf zu erlangen. Die im Zusammenhang mit dem Strafverfahren und der Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen in der Öffentlichkeit diskutierten Vorwürfe gegen Frau Nicolaus, wobei hier auch weitere Sachverhalte, wie etwa die Umstände der Sanierung des Lärchenweges in Hartmannsdorf, eine Rolle spielen, sind aus Sicht des Regierungspräsidiums Chemnitz und des Landratsamtes Zwickauer Land geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Amtsführung der Bürgermeisterin nachhaltig zu erschüttern, so dass eine Verbot der Dienstgeschäfte bis auf Weiteres unausweichlich war.
Hintergrund der Entscheidung ist in erster Linie der vom Amtsgericht Zwickau mit Urteil vom 12. November 2007 im festgestellten Umfang durch die Hartmannsdorfer Bürgermeisterin begangene Betrug, um unrechtmäßig Fördermittel für die Gemeinde Hartmannsdorf zu erlangen. Die im Zusammenhang mit dem Strafverfahren und der Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen in der Öffentlichkeit diskutierten Vorwürfe gegen Frau Nicolaus, wobei hier auch weitere Sachverhalte, wie etwa die Umstände der Sanierung des Lärchenweges in Hartmannsdorf, eine Rolle spielen, sind aus Sicht des Regierungspräsidiums Chemnitz und des Landratsamtes Zwickauer Land geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Amtsführung der Bürgermeisterin nachhaltig zu erschüttern, so dass eine Verbot der Dienstgeschäfte bis auf Weiteres unausweichlich war.