Medieninformationen 2007 [LDC]
[32/2007 - 04.07.2007]
Regierungspräsidium Chemnitz überreicht Meisterbriefe
22 neue MeisterInnen in den Bereichen der Landwirtschaft und der städtischen Hauswirtschaft
Am Freitag, den 6. Juli 2007 werden im Sächsischen Staatsweingut, Schloss Wackerbarth in Radebeul im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung 18 LandwirtschaftsmeisterInnen sowie vier MeisterInnen der städtischen Hauswirtschaft ihre Meisterbriefe und Zeugnisse vom Regierungspräsidium Chemnitz, das in diesen Berufen als Ausbildungsbehörde fungiert, erhalten.
Damit haben diese den höchsten berufsständischen Abschluss erreicht. Nach der Ausbildung in einem landwirtschaftlichen oder hauswirtschaftlichen Beruf muss vor dem Erwerb des Meisterbriefes eine dreijährige praktische Tätigkeit im entsprechenden Berufsfeld absolviert werden. Für die Meisterprüfung müssen die Teilnehmer nachweisen, dass sie als Fachmann oder Fachfrau in Theorie und Praxis und als Unternehmer oder Unternehmerin sowie als Ausbilder oder Ausbilderin meisterlichen Anforderungen genügen. Um diesen Nachweis zu erbringen, arbeitet der Prüfungsteilnehmer eigenständig an der Lösung seiner eigenen produktionstechnischen und betriebswirtschaftlichen Probleme im Unternehmen.
Die Dauer der gesamten Meisterprüfung von der Zulassung bis zum letzten Prüfungstag umfasst ca. 18 Monate. In dieser Zeit wird auch ein berufsbegleitender Vorbereitungslehrgang absolviert.
Die neuen LandwirtschaftsmeisterInnen und MeisterInnen der städtischen Hauswirtschaft werden der positiven Entwicklung der landwirtschaftlichen Berufstände weitere Impulse verleihen.
Damit haben diese den höchsten berufsständischen Abschluss erreicht. Nach der Ausbildung in einem landwirtschaftlichen oder hauswirtschaftlichen Beruf muss vor dem Erwerb des Meisterbriefes eine dreijährige praktische Tätigkeit im entsprechenden Berufsfeld absolviert werden. Für die Meisterprüfung müssen die Teilnehmer nachweisen, dass sie als Fachmann oder Fachfrau in Theorie und Praxis und als Unternehmer oder Unternehmerin sowie als Ausbilder oder Ausbilderin meisterlichen Anforderungen genügen. Um diesen Nachweis zu erbringen, arbeitet der Prüfungsteilnehmer eigenständig an der Lösung seiner eigenen produktionstechnischen und betriebswirtschaftlichen Probleme im Unternehmen.
Die Dauer der gesamten Meisterprüfung von der Zulassung bis zum letzten Prüfungstag umfasst ca. 18 Monate. In dieser Zeit wird auch ein berufsbegleitender Vorbereitungslehrgang absolviert.
Die neuen LandwirtschaftsmeisterInnen und MeisterInnen der städtischen Hauswirtschaft werden der positiven Entwicklung der landwirtschaftlichen Berufstände weitere Impulse verleihen.