Medieninformationen 2007 [LDC]
[28/2007 - 14.06.2007]
Kompetenter Partner für Stifter und Stiftungen
Ranking: Regierungspräsidium Chemnitz ist die starke Stiftungsaufsicht in Ost- und Mitteldeutschland
Das Regierungspräsidium Chemnitz hat sich in einer Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen im Vergleich mit den anderen ca. 50 Stiftungsaufsichten in Deutschland teilweise weit vor den anderen ost- und mitteldeutschen Stiftungsaufsichten positioniert.
Das Regierungspräsidium Chemnitz ist als Stiftungsbehörde zuständig für die Anerkennung (früher Genehmigung) von privatrechtlichen Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Chemnitz und für deren Aufsicht. Zum Jahresende 2006 beaufsichtigte das Regierungspräsidium Chemnitz insgesamt 58 rechtsfähige Stiftungen, davon wurden 53 vom Regierungspräsidium Chemnitz seit 1991 genehmigt bzw. anerkannt.
Dass unsere Behörde hier auf einem guten Weg ist, zeigt die im Jahr 2006 vom Bundesverband Deutscher Stiftungen durchgeführte Umfrage »Wie gut sind Deutschlands Stiftungsaufsichten?« Um einen Gesamteindruck darüber zu gewinnen, wie Stiftungen ihre Aufsichtsbehörden beurteilen, hatte der Bundesverband Deutscher Stiftungen einen Fragenkatalog mit zwölf Fragen ausgearbeitet und an über 10.000 Stiftungen verschickt.
Gefragt wurde u.a., ob die Stiftungsaufsicht den/die Stifter im Gründungsprozess gut unterstützt hat, ob die individuellen Verhältnisse der Stiftung bei Entscheidungen der Stiftungsaufsicht ausreichend berücksichtigt werden, ob Anfragen von der Stiftungsaufsicht zeitnah (innerhalb von vier Wochen) beantwortet werden, ob die Anforderungen der Stiftungsaufsicht für Berichte der Stiftung angemessen sind, ob die Stiftungsaufsicht kunden- und serviceorientiert agiert und eine hilfreiche Unterstützung ist.
Wie die Umfrage ergeben hat, leistet die Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidiums Chemnitz insgesamt eine sehr gute Arbeit. So ist im Umfragebericht unter der Überschrift »Das Wichtigste in Kürze« bspw. Folgendes zu lesen: »Die am besten beurteilten Stiftungsaufsichten befinden sich meistens in den alten Bundesländern. […] Im Osten der Republik scheint es Schulungsbedarf zu geben; lediglich das Regierungspräsidium Chemnitz schneidet gut ab.«
Auch der Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, Dr. Hans Fleisch, äußerte sich lobend über unsere Behörde: »Alle Stiftungen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, gaben die Bestnote auf die Frage: ›Werden die individuellen Verhältnisse ihrer Stiftung bei Entscheidungen der Stiftungsaufsicht ausreichend berücksichtigt?‹ Damit liegt Chemnitz im Ranking dieser Frage weit vor Berlin und anderen ostdeutschen Regionen. Auch bei den Fragen nach der Unterstützung im Gründungsprozess und der Schnelligkeit mit der die Behördenvertreter auf Anfragen reagieren, konnte das Regierungspräsidium punkten. Das gute Abschneiden des Regierungspräsidiums Chemnitz ist deshalb auch ein wichtiges Signal an potenzielle Stifterinnen und Stifter in Sachsen.«
Im Jahre 2006 wurden durch das Regierungspräsidium Chemnitz drei weitere Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. 98 Prozent der vom Regierungspräsidium Chemnitz beaufsichtigten Stiftungen dienen gemeinnützigen Zwecken. Schwerpunkte der Stiftungszwecke sind der soziale Bereich (z.B. Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, Unterstützung Bedürftiger), die Förderung von Kunst und Kultur, Sport, Denkmalpflege, Bildung, Wissenschaft und Forschung, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Heimatgedanken und Brauchtum.
Auf diese Weise helfen die Stiftungen, die hauptsächlich von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Sparkassen und Kommunen ins Leben gerufen werden, dem Staat bei der Lösung von Aufgaben, die er selbst nicht finanzieren kann. Gemeinnützige Stiftungen werden daher auch steuerlich begünstigt.
Stiftungen haben eine lange Tradition. Die ersten Stiftungen reichen bis ins Mittelalter zurück. Erfreulicherweise ist die Tradition, Stiftungen ins Leben zu rufen, ungebrochen. Laut Angaben des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen wurde allein seit dem Jahr 2000 mehr als ein Drittel der heute insgesamt bestehenden Stiftungen gegründet. Auch die Medien berichten immer öfter über Stiftungen.
Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens auf Dauer einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen dauerhaft erhalten und es werden für die Verwirklichung des Zwecks nur die Erträge verwendet. Stiftungen können in verschiedenen Rechtsformen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden. Die meisten Stiftungen werden in privatrechtlicher Form errichtet und dienen gemeinnützigen Zwecken.
Die rechtliche Grundlage für Stiftungen sind die Regelungen der §§ 80 ff. BGB sowie die Stiftungsgesetze der Länder, für Sachsen das Stiftungsgesetz vom 13. September 1990.
Drei Stiftungen sind durch Sitzverlegung hinzugekommen: Ursprünglich in anderen Bundesländern ansässig, haben diese Stiftungen ihren Sitz nunmehr im Regierungsbezirk Chemnitz.
Hierzu gehört auch die Stiftung Gunzenhauser. Die Sammlung Gunzenhauser ist das Ergebnis einer langen privaten Sammlungstätigkeit von Dr. Alfred Gunzenhauser und umfasst einen weitgespannten Bogen der bildenden Kunst aus allen Epochen des 20. Jahrhunderts – etwa 2.300 Werke bedeutender Künstler, darunter Otto Dix, Conrad Felixmüller, Alexej v. Jawlensky, Ernst-Ludwig Kirchner, Gabriele Münter, Max Beckmann, Karl Schmidt-Rottluff, Lovis Corinth, Gerhard Altenbourg, Willi Baumeister, Johannes Grützke und Horst Antes.
Es ist das Ziel der Stiftung, diese Sammlung von heute musealem Rang über den Tag hinaus weitgehend im Gesamtbestand zu erhalten und dauerhaft der Allgemeinheit in einem Museum zugänglich zu machen sowie kunstwissenschaftlich aufzuarbeiten.
Die Stiftung Gunzenhauser, München, war von Herrn Dr. Alfred Gunzenhauser mit Stiftungsgeschäft vom 15. Januar 2001 errichtet und durch die Regierung von Oberbayern mit Urkunde vom 28. Februar 2001 genehmigt worden. Der Stiftungsvorstand, dem auch der Stifter angehört, beschloss im Jahr 2003, den Sitz der Stiftung von München nach Chemnitz zu verlegen. Die Sitzverlegung wurde durch die Regierung von Oberbayern am 18. November 2003 und durch das Regierungspräsidium Chemnitz am 23. März 2004 genehmigt.
Die Ausstellung der Stiftung Gunzenhauser wird ihre Heimstatt im ehemaligen Sparkassengebäude am Falkeplatz in Chemnitz finden, das der Architekt Fred Otto 1928 im Stil der »Neuen Sachlichkeit« entwarf. Die notwendigen Umbauarbeiten am Gebäude sind in vollem Gange. Die Eröffnung des Museums Gunzenhauser ist für Ende 2007 geplant.
Das Beispiel »Stiftung Gunzenhauser« macht einmal mehr deutlich, wie wichtig Stiftungen für unsere Region sind.
Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der Stiftungen sieht es die Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidiums Chemnitz als ihre Aufgabe an, das Stiftungswesen im Regierungsbezirk Chemnitz durch ihre Tätigkeit weiter zu beleben.
Das Regierungspräsidium Chemnitz ist als Stiftungsbehörde zuständig für die Anerkennung (früher Genehmigung) von privatrechtlichen Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Chemnitz und für deren Aufsicht. Zum Jahresende 2006 beaufsichtigte das Regierungspräsidium Chemnitz insgesamt 58 rechtsfähige Stiftungen, davon wurden 53 vom Regierungspräsidium Chemnitz seit 1991 genehmigt bzw. anerkannt.
Dass unsere Behörde hier auf einem guten Weg ist, zeigt die im Jahr 2006 vom Bundesverband Deutscher Stiftungen durchgeführte Umfrage »Wie gut sind Deutschlands Stiftungsaufsichten?« Um einen Gesamteindruck darüber zu gewinnen, wie Stiftungen ihre Aufsichtsbehörden beurteilen, hatte der Bundesverband Deutscher Stiftungen einen Fragenkatalog mit zwölf Fragen ausgearbeitet und an über 10.000 Stiftungen verschickt.
Gefragt wurde u.a., ob die Stiftungsaufsicht den/die Stifter im Gründungsprozess gut unterstützt hat, ob die individuellen Verhältnisse der Stiftung bei Entscheidungen der Stiftungsaufsicht ausreichend berücksichtigt werden, ob Anfragen von der Stiftungsaufsicht zeitnah (innerhalb von vier Wochen) beantwortet werden, ob die Anforderungen der Stiftungsaufsicht für Berichte der Stiftung angemessen sind, ob die Stiftungsaufsicht kunden- und serviceorientiert agiert und eine hilfreiche Unterstützung ist.
Wie die Umfrage ergeben hat, leistet die Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidiums Chemnitz insgesamt eine sehr gute Arbeit. So ist im Umfragebericht unter der Überschrift »Das Wichtigste in Kürze« bspw. Folgendes zu lesen: »Die am besten beurteilten Stiftungsaufsichten befinden sich meistens in den alten Bundesländern. […] Im Osten der Republik scheint es Schulungsbedarf zu geben; lediglich das Regierungspräsidium Chemnitz schneidet gut ab.«
Auch der Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, Dr. Hans Fleisch, äußerte sich lobend über unsere Behörde: »Alle Stiftungen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, gaben die Bestnote auf die Frage: ›Werden die individuellen Verhältnisse ihrer Stiftung bei Entscheidungen der Stiftungsaufsicht ausreichend berücksichtigt?‹ Damit liegt Chemnitz im Ranking dieser Frage weit vor Berlin und anderen ostdeutschen Regionen. Auch bei den Fragen nach der Unterstützung im Gründungsprozess und der Schnelligkeit mit der die Behördenvertreter auf Anfragen reagieren, konnte das Regierungspräsidium punkten. Das gute Abschneiden des Regierungspräsidiums Chemnitz ist deshalb auch ein wichtiges Signal an potenzielle Stifterinnen und Stifter in Sachsen.«
Im Jahre 2006 wurden durch das Regierungspräsidium Chemnitz drei weitere Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. 98 Prozent der vom Regierungspräsidium Chemnitz beaufsichtigten Stiftungen dienen gemeinnützigen Zwecken. Schwerpunkte der Stiftungszwecke sind der soziale Bereich (z.B. Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, Unterstützung Bedürftiger), die Förderung von Kunst und Kultur, Sport, Denkmalpflege, Bildung, Wissenschaft und Forschung, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Heimatgedanken und Brauchtum.
Auf diese Weise helfen die Stiftungen, die hauptsächlich von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Sparkassen und Kommunen ins Leben gerufen werden, dem Staat bei der Lösung von Aufgaben, die er selbst nicht finanzieren kann. Gemeinnützige Stiftungen werden daher auch steuerlich begünstigt.
Stiftungen haben eine lange Tradition. Die ersten Stiftungen reichen bis ins Mittelalter zurück. Erfreulicherweise ist die Tradition, Stiftungen ins Leben zu rufen, ungebrochen. Laut Angaben des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen wurde allein seit dem Jahr 2000 mehr als ein Drittel der heute insgesamt bestehenden Stiftungen gegründet. Auch die Medien berichten immer öfter über Stiftungen.
Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens auf Dauer einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen dauerhaft erhalten und es werden für die Verwirklichung des Zwecks nur die Erträge verwendet. Stiftungen können in verschiedenen Rechtsformen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden. Die meisten Stiftungen werden in privatrechtlicher Form errichtet und dienen gemeinnützigen Zwecken.
Die rechtliche Grundlage für Stiftungen sind die Regelungen der §§ 80 ff. BGB sowie die Stiftungsgesetze der Länder, für Sachsen das Stiftungsgesetz vom 13. September 1990.
Drei Stiftungen sind durch Sitzverlegung hinzugekommen: Ursprünglich in anderen Bundesländern ansässig, haben diese Stiftungen ihren Sitz nunmehr im Regierungsbezirk Chemnitz.
Hierzu gehört auch die Stiftung Gunzenhauser. Die Sammlung Gunzenhauser ist das Ergebnis einer langen privaten Sammlungstätigkeit von Dr. Alfred Gunzenhauser und umfasst einen weitgespannten Bogen der bildenden Kunst aus allen Epochen des 20. Jahrhunderts – etwa 2.300 Werke bedeutender Künstler, darunter Otto Dix, Conrad Felixmüller, Alexej v. Jawlensky, Ernst-Ludwig Kirchner, Gabriele Münter, Max Beckmann, Karl Schmidt-Rottluff, Lovis Corinth, Gerhard Altenbourg, Willi Baumeister, Johannes Grützke und Horst Antes.
Es ist das Ziel der Stiftung, diese Sammlung von heute musealem Rang über den Tag hinaus weitgehend im Gesamtbestand zu erhalten und dauerhaft der Allgemeinheit in einem Museum zugänglich zu machen sowie kunstwissenschaftlich aufzuarbeiten.
Die Stiftung Gunzenhauser, München, war von Herrn Dr. Alfred Gunzenhauser mit Stiftungsgeschäft vom 15. Januar 2001 errichtet und durch die Regierung von Oberbayern mit Urkunde vom 28. Februar 2001 genehmigt worden. Der Stiftungsvorstand, dem auch der Stifter angehört, beschloss im Jahr 2003, den Sitz der Stiftung von München nach Chemnitz zu verlegen. Die Sitzverlegung wurde durch die Regierung von Oberbayern am 18. November 2003 und durch das Regierungspräsidium Chemnitz am 23. März 2004 genehmigt.
Die Ausstellung der Stiftung Gunzenhauser wird ihre Heimstatt im ehemaligen Sparkassengebäude am Falkeplatz in Chemnitz finden, das der Architekt Fred Otto 1928 im Stil der »Neuen Sachlichkeit« entwarf. Die notwendigen Umbauarbeiten am Gebäude sind in vollem Gange. Die Eröffnung des Museums Gunzenhauser ist für Ende 2007 geplant.
Das Beispiel »Stiftung Gunzenhauser« macht einmal mehr deutlich, wie wichtig Stiftungen für unsere Region sind.
Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der Stiftungen sieht es die Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidiums Chemnitz als ihre Aufgabe an, das Stiftungswesen im Regierungsbezirk Chemnitz durch ihre Tätigkeit weiter zu beleben.