Medieninformationen 2007 [LDC]
[20/2007 - 25.04.2007]
Grenzüberschreitender Brandschutz verbindlich geregelt
Heute wird zwischen Brandschutzbehörden beider Länder eine Vereinbarung zur gegenseitigen Hilfe unterzeichnet
Nach fast genau drei Jahren Vorbereitung ist es nun endlich soweit. Heute wird in Karlovy Vary eine grenzüberschreitende Vereinbarung der Feuerwehren zur zukünftigen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Brandschutzes unterzeichnet.
Beteiligt sind auf tschechischer Seite das Feuerwehrwesen, Rettungscorps Karlovy Vary und die jeweiligen im Grenzgebiet liegenden erfüllenden Gemeinden sowie auf deutscher Seite die Landkreise Annaberg, Aue-Schwarzenberg und Vogtlandkreis und darüber hinaus die unmittelbaren Grenzgemeinden sowie jene Gemeinden in zweiter oder dritter Linie, die über spezielle Einsatztechnik verfügen. Der Grundstein für diese Vereinbarung wurde bei einem Workshop, der am 15. April 2004 in Johanngeorgenstadt stattfand, gelegt. Sie ersetzt die teilweise schon bestehenden bilateralen Vereinbarungen zwischen einzelnen Kommunen beider Länder diesseits und jenseits der Grenze.
Nachdem die entsprechenden Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gegenseitigen Hilfsleistungen bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen inzwischen von beiden Seiten ratifiziert sind, wurde der Weg für die heute zu unterzeichnende Vereinbarung frei.
Durch die unterschiedlichen Strukturen, Zuständigkeiten und Unterstellungsverhältnisse der Feuerwehren in beiden Ländern mussten rechtlich vertretbare Lösungen gefunden werden.
Wie wichtig eine solche grenzüberschreitende Vereinbarung ist, haben die Brände in jüngster Vergangenheit gezeigt. So waren vom 14. bis 15. April 2007 ca. 80 deutsche Feuerwehrleute bei einem Waldbrand auf tschechischem Gebiet im Einsatz.
Mit der heutigen Unterzeichnung dieser Vereinbarung machen die vertragsschließenden Parteien deutlich, dass es in einem gemeinsamen Europa keine Abstriche an der Sicherheit der Bürger in Bezug auf den Brandschutz geben wird.
Beteiligt sind auf tschechischer Seite das Feuerwehrwesen, Rettungscorps Karlovy Vary und die jeweiligen im Grenzgebiet liegenden erfüllenden Gemeinden sowie auf deutscher Seite die Landkreise Annaberg, Aue-Schwarzenberg und Vogtlandkreis und darüber hinaus die unmittelbaren Grenzgemeinden sowie jene Gemeinden in zweiter oder dritter Linie, die über spezielle Einsatztechnik verfügen. Der Grundstein für diese Vereinbarung wurde bei einem Workshop, der am 15. April 2004 in Johanngeorgenstadt stattfand, gelegt. Sie ersetzt die teilweise schon bestehenden bilateralen Vereinbarungen zwischen einzelnen Kommunen beider Länder diesseits und jenseits der Grenze.
Nachdem die entsprechenden Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gegenseitigen Hilfsleistungen bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen inzwischen von beiden Seiten ratifiziert sind, wurde der Weg für die heute zu unterzeichnende Vereinbarung frei.
Durch die unterschiedlichen Strukturen, Zuständigkeiten und Unterstellungsverhältnisse der Feuerwehren in beiden Ländern mussten rechtlich vertretbare Lösungen gefunden werden.
Wie wichtig eine solche grenzüberschreitende Vereinbarung ist, haben die Brände in jüngster Vergangenheit gezeigt. So waren vom 14. bis 15. April 2007 ca. 80 deutsche Feuerwehrleute bei einem Waldbrand auf tschechischem Gebiet im Einsatz.
Mit der heutigen Unterzeichnung dieser Vereinbarung machen die vertragsschließenden Parteien deutlich, dass es in einem gemeinsamen Europa keine Abstriche an der Sicherheit der Bürger in Bezug auf den Brandschutz geben wird.