Medieninformationen 2007 [LDC]
[08/2007 - 23.02.2007]
Oberwiesenthals Bürgermeister Kirsten beurlaubt
Regierungspräsident Karl Noltze verbietet Heinz-Michael Kirsten ab sofort die Führung seiner Dienstgeschäfte
Mit sofortiger Wirkung hat Regierungspräsident Karl Noltze dem Oberwiesenthaler Bürgermeister Heinz-Michael Kirsten die Führung seiner Dienstgeschäfte verboten. Grundlage hierfür ist eine Regelung im Sächsischen Beamtengesetz (§ 77 Abs. 1), wonach einem Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte für zunächst drei Monate untersagt werden kann.
Hintergründe der Entscheidung des Regierungspräsidenten sind die fortdauernden Dienstpflichtverletzungen des Oberwiesenthaler Bürgermeisters, die in der vergangenen Woche ergangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen, wonach seine Wiederwahl vom Januar 2002 wegen rechtswidriger Wahlbeeinflussung annulliert und Revision nicht zugelassen wurde, sowie die gegen ihn erhobene Anklage bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Chemnitz wegen Untreue im Amt.
Nachdem das Annaberger Landratsamt als zuständige Aufsichtsbehörde unter Hinweis auf laufende disziplinarrechtliche Vorermittlungen gegen Kirsten heute morgen erklärte, dass es sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt außerstande sehe, einer entsprechenden Weisung Noltzes bis Mitte nächster Woche nachzukommen, hat der Regierungspräsident heute eine Verfügung zum Verbot der Dienstgeschäfte unterzeichnet, die Heinz-Michael Kirsten heute Mittag persönlich zugestellt wurde.
Bis auf Weiteres wird nun der stellvertretende Bürgermeister Mirko Ernst die Amtsgeschäfte in Deutschlands höchstgelegener Stadt führen.
Hintergründe der Entscheidung des Regierungspräsidenten sind die fortdauernden Dienstpflichtverletzungen des Oberwiesenthaler Bürgermeisters, die in der vergangenen Woche ergangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen, wonach seine Wiederwahl vom Januar 2002 wegen rechtswidriger Wahlbeeinflussung annulliert und Revision nicht zugelassen wurde, sowie die gegen ihn erhobene Anklage bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Chemnitz wegen Untreue im Amt.
Nachdem das Annaberger Landratsamt als zuständige Aufsichtsbehörde unter Hinweis auf laufende disziplinarrechtliche Vorermittlungen gegen Kirsten heute morgen erklärte, dass es sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt außerstande sehe, einer entsprechenden Weisung Noltzes bis Mitte nächster Woche nachzukommen, hat der Regierungspräsident heute eine Verfügung zum Verbot der Dienstgeschäfte unterzeichnet, die Heinz-Michael Kirsten heute Mittag persönlich zugestellt wurde.
Bis auf Weiteres wird nun der stellvertretende Bürgermeister Mirko Ernst die Amtsgeschäfte in Deutschlands höchstgelegener Stadt führen.