Medieninformationen 2006 [LDC]
[50/2006 - 11.12.2006]
Eröffnung der Ausstellung „Europäische Wasserrahmenrichtlinie“
Einbeziehung der Öffentlichkeit – Transparenz und Akzeptanz bei der Umsetzung von EU-Recht
Die Ausstellung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt, "Europäische Wasserrahmenrichtlinie", wird
am Donnerstag, den 14. Dezember 2006, um 10.30 Uhr
im Foyer des Regierungspräsidiums durch Regierungspräsident Karl Noltze eröffnet. Ebenfalls anwesend sind der Stiftungsdirektor der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt Bernd-Dietmar Kammerschen und die Vorsitzende des Förderkomitees der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt I.K.H. Gisela Prinzessin von Sachsen Herzogin zu Sachsen. Die Präsentation wird bis Freitag, den 26. Januar 2007 für die Öffentlichkeit zu besichtigen sein.
Die Präsentation soll eine stärkere Einbindung der Öffentlichkeit in die wasserwirtschaftlichen Entscheidungsprozesse gewährleisten und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie informieren. Die Ausstellung steht im Kontext der Einrichtung von Gewässerforen durch das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie. Für das Flussgebiet Mulde-Weiße Elster fand das 1. Gewässerforum am 1. November 2006 in Chemnitz statt. Art. 14 der WRRL sieht im Übrigen vor, die Öffentlichkeit direkt in den Umsetzungsprozess einzubeziehen: über Hintergrundinformationen, aktive Beteiligung bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sowie festgeschriebene Anhörungen während des Planungsprozesses. Aus dieser Zusammenarbeit ergeben sich konkrete Vorteile, wie die Verbesserung der Entscheidungsfindung, frühzeitige Identifikation und Lösung von Interessenkonflikten und Verbesserung der Qualität der Maßnahmen.
Mit Inkrafttreten der EU-WRRL - Richtlinie 2000/60/EG - im Jahr 2000 wurden die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet, sowohl in den Oberflächengewässern als auch im Grundwasser innerhalb von 15 Jahren einen „guten Zustand“ zu erreichen. Es werden europaweit erstmalig länderübergreifend einheitliche Ziele zum Schutz des Wassers auf hohem Niveau festgelegt. Mit der Richtlinie wurde ein Ordnungsrahmen für den Schutz von Binnen-, Übergangs- und Küstengewässern sowie des Grundwassers geschaffen. Erreicht werden soll dies u. a. durch die Förderung einer nachhaltigen Wassernut-zung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhande-nen Ressourcen.
Zu den konkreten Umweltzielen nach Art. 4 WRRL zählen:
Zur Erreichung der Ziele sind folgende Arbeitsschritte in der WRRL festgelegt: Zunächst eine Bestandsaufnahme (12/2004) zur Feststellung von Belastungen infolge menschlicher Tätigkeiten und ihrer Auswirkungen mit einem anschließenden Aufbau von Überwachungsprogrammen (12/06) für betroffene Gewässer; des Weiteren die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen (12/09), die Angaben zu allen Arbeitsschritten enthalten. Die Maßnahmenumsetzung ist bis 2012 und die Erreichung der wesentlichen Umweltziele bis 2015 vorgesehen. Die Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete werden spätestens 2015 und danach alle sechs Jahre überprüft und aktualisiert.
Die verehrten Medienvertreterinnen und Medienvertreter sowie alle interessierten Bürger sind zur Ausstellungseröffnung recht herzlich eingeladen.
am Donnerstag, den 14. Dezember 2006, um 10.30 Uhr
im Foyer des Regierungspräsidiums durch Regierungspräsident Karl Noltze eröffnet. Ebenfalls anwesend sind der Stiftungsdirektor der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt Bernd-Dietmar Kammerschen und die Vorsitzende des Förderkomitees der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt I.K.H. Gisela Prinzessin von Sachsen Herzogin zu Sachsen. Die Präsentation wird bis Freitag, den 26. Januar 2007 für die Öffentlichkeit zu besichtigen sein.
Die Präsentation soll eine stärkere Einbindung der Öffentlichkeit in die wasserwirtschaftlichen Entscheidungsprozesse gewährleisten und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie informieren. Die Ausstellung steht im Kontext der Einrichtung von Gewässerforen durch das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie. Für das Flussgebiet Mulde-Weiße Elster fand das 1. Gewässerforum am 1. November 2006 in Chemnitz statt. Art. 14 der WRRL sieht im Übrigen vor, die Öffentlichkeit direkt in den Umsetzungsprozess einzubeziehen: über Hintergrundinformationen, aktive Beteiligung bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sowie festgeschriebene Anhörungen während des Planungsprozesses. Aus dieser Zusammenarbeit ergeben sich konkrete Vorteile, wie die Verbesserung der Entscheidungsfindung, frühzeitige Identifikation und Lösung von Interessenkonflikten und Verbesserung der Qualität der Maßnahmen.
Mit Inkrafttreten der EU-WRRL - Richtlinie 2000/60/EG - im Jahr 2000 wurden die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet, sowohl in den Oberflächengewässern als auch im Grundwasser innerhalb von 15 Jahren einen „guten Zustand“ zu erreichen. Es werden europaweit erstmalig länderübergreifend einheitliche Ziele zum Schutz des Wassers auf hohem Niveau festgelegt. Mit der Richtlinie wurde ein Ordnungsrahmen für den Schutz von Binnen-, Übergangs- und Küstengewässern sowie des Grundwassers geschaffen. Erreicht werden soll dies u. a. durch die Förderung einer nachhaltigen Wassernut-zung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhande-nen Ressourcen.
Zu den konkreten Umweltzielen nach Art. 4 WRRL zählen:
- Begrenzung und weitgehende Verhinderung der Einleitung von Schadstoffen in das Grundwasser
- Verschlechterungsverbot für den Zustand von Grund- und Oberflächenwasserkörpern
- Schutz, Verbesserung und Sanierung der Grund- und Oberflächenwasserkörper
- Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und -neubildung
- schrittweise Reduzierung der Verschmutzung
Zur Erreichung der Ziele sind folgende Arbeitsschritte in der WRRL festgelegt: Zunächst eine Bestandsaufnahme (12/2004) zur Feststellung von Belastungen infolge menschlicher Tätigkeiten und ihrer Auswirkungen mit einem anschließenden Aufbau von Überwachungsprogrammen (12/06) für betroffene Gewässer; des Weiteren die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen (12/09), die Angaben zu allen Arbeitsschritten enthalten. Die Maßnahmenumsetzung ist bis 2012 und die Erreichung der wesentlichen Umweltziele bis 2015 vorgesehen. Die Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete werden spätestens 2015 und danach alle sechs Jahre überprüft und aktualisiert.
Die verehrten Medienvertreterinnen und Medienvertreter sowie alle interessierten Bürger sind zur Ausstellungseröffnung recht herzlich eingeladen.