Medieninformationen 2006 [LDC]
[46/2006 - 29.11.2006]
Präventiver Hochwasserschutz auch an Gewässern 2. Ordnung
Bisher vier Vorhaben mit einer Fördersumme von ca. 375.000 € bezuschusst – 40 Maßnahmen mit hoher Dringlichkeit erfasst
Der Freistaat Sachsen hat in den letzten Jahren umfangreiche Bemühungen unternommen die Folgen zukünftiger Hochwässer durch geeignete Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes abzumildern. Bisher war dies im Regierungsbezirk Chemnitz vor allem auf die Hauptfließgewässer wie die beiden Mulden, die Weiße Elster, die Zschopau, die Flöha etc. konzentriert. Die beabsichtigten Maßnahmen sind in so genannten Hochwasserschutzkonzepten ausgewiesen und werden Schritt für Schritt von der Landestalsperrenverwaltung realisiert.
Bereits seit Ende 2005 besteht nunmehr aber auch die Möglichkeit Fördermittel für Konzepte und Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes an Gewässern 2. Ordnung, also an kleineren Gewässern wie etwa Dorfbächen etc. zu erhalten. Diese Gewässer liegen in der Unterhaltungslast der Kommunen. Die Ortslagen sind im Hochwasserfall aber auch durch diese Gewässer gefährdet. Die zu fördernden Maßnahmen können dabei in der Regel mit bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden.
Allerdings bedarf nicht jedes Gewässer 2.Ordnung eines Hochwasserschutzkonzeptes und nicht jede bauliche Maßnahme an einem solchen Gewässer ist im Sinne des präventiven Hochwasserschutzes von hoher Bedeutung. Schließlich muss auch bedacht werden, dass Maßnahmen an einem Gewässerabschnitt sich auch im Unterlauf auswirken können.
Bisher konnten aufgrund der immensen Vorbereitungszeit bis die einzelne Maßnahme Förderreife erlangt nur vier Vorhaben zum Zuge kommen. Dies waren im einzelnen die "Verbesserung des Hochwasserschutzes durch Umverlegung mit Offenlegung des Dörfelbaches im 1. Bauabschnitt" in der Stadt Olbernhau mit einer Fördersumme von 284.813 €, die "Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Stadt Marienberg durch Ertüchtigung des Lauterbaches im OT Lauterbach" mit einer Fördersumme von 28.070 € und die "Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Stadt Marienberg durch Ertüchtigung des Armeebaches zwischen Feuerwache und Bundeswehrsportplatz" mit einer Fördersumme von 38.958 €. Außerdem wurde in Chemnitz das Hochwasserschutzkonzept für den Kappelbach mit Zuflüssen mit einer Summe von 22.168 € bezuschusst.
Es ist wichtig, gezielt die Maßnahmen zu fördern, die fachlich sinnvoll sind und den höchsten Effekt bringen, damit das knappe Fördergeld wirksam eingesetzt werden kann. Ein Überblick über solche Maßnahmen liegt nunmehr im Regierungspräsidium Chemnitz vor. Die Abstimmungen mit den betroffenen Kommunen sind bereits im Gange. Derzeit sind 29 investive Maßnahmen mit besonders hoher Dringlichkeit erfasst, wovon bereits sechs zur Förderung beantragt sind. Darüber hinaus sieht das Regierungspräsidium Chemnitz elf Hochwasserschutzkonzepte für Flussgebiete 2. Ordnung als erforderlich an, wovon für die Flussgebiete Kleine Striegis und Zwönitz bereits Förderanträge vorliegen.
Als Maßnahmen mit besonderer Dringlichkeit erfasst sind u.a. Freiberg mit der Erneuerung der Hochwasserschutzanlagen entlang des Münzbaches, Reichenbach mit der Umverlegung des Raumbaches, Markneukirchen mit der Umverlegung des Kreilbaches, Hammerbrücke mit der Rekonstruktion des alten Floßgrabensystems, Olbernhau mit der Umverlegung des Dörfelbaches im 2.Bauabschnitt, Drebach mit dem Bau einer Hochwasserentlastungsleitung, Plauen mit dem Ersatzneubau der Ufermauer Syrau, Striegistal mit der Errichtung des Rückhaltebeckens Hirschbach zum Schutz der Ortslage Striegistal, OT Pappendorf.
Bereits seit Ende 2005 besteht nunmehr aber auch die Möglichkeit Fördermittel für Konzepte und Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes an Gewässern 2. Ordnung, also an kleineren Gewässern wie etwa Dorfbächen etc. zu erhalten. Diese Gewässer liegen in der Unterhaltungslast der Kommunen. Die Ortslagen sind im Hochwasserfall aber auch durch diese Gewässer gefährdet. Die zu fördernden Maßnahmen können dabei in der Regel mit bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden.
Allerdings bedarf nicht jedes Gewässer 2.Ordnung eines Hochwasserschutzkonzeptes und nicht jede bauliche Maßnahme an einem solchen Gewässer ist im Sinne des präventiven Hochwasserschutzes von hoher Bedeutung. Schließlich muss auch bedacht werden, dass Maßnahmen an einem Gewässerabschnitt sich auch im Unterlauf auswirken können.
Bisher konnten aufgrund der immensen Vorbereitungszeit bis die einzelne Maßnahme Förderreife erlangt nur vier Vorhaben zum Zuge kommen. Dies waren im einzelnen die "Verbesserung des Hochwasserschutzes durch Umverlegung mit Offenlegung des Dörfelbaches im 1. Bauabschnitt" in der Stadt Olbernhau mit einer Fördersumme von 284.813 €, die "Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Stadt Marienberg durch Ertüchtigung des Lauterbaches im OT Lauterbach" mit einer Fördersumme von 28.070 € und die "Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Stadt Marienberg durch Ertüchtigung des Armeebaches zwischen Feuerwache und Bundeswehrsportplatz" mit einer Fördersumme von 38.958 €. Außerdem wurde in Chemnitz das Hochwasserschutzkonzept für den Kappelbach mit Zuflüssen mit einer Summe von 22.168 € bezuschusst.
Es ist wichtig, gezielt die Maßnahmen zu fördern, die fachlich sinnvoll sind und den höchsten Effekt bringen, damit das knappe Fördergeld wirksam eingesetzt werden kann. Ein Überblick über solche Maßnahmen liegt nunmehr im Regierungspräsidium Chemnitz vor. Die Abstimmungen mit den betroffenen Kommunen sind bereits im Gange. Derzeit sind 29 investive Maßnahmen mit besonders hoher Dringlichkeit erfasst, wovon bereits sechs zur Förderung beantragt sind. Darüber hinaus sieht das Regierungspräsidium Chemnitz elf Hochwasserschutzkonzepte für Flussgebiete 2. Ordnung als erforderlich an, wovon für die Flussgebiete Kleine Striegis und Zwönitz bereits Förderanträge vorliegen.
Als Maßnahmen mit besonderer Dringlichkeit erfasst sind u.a. Freiberg mit der Erneuerung der Hochwasserschutzanlagen entlang des Münzbaches, Reichenbach mit der Umverlegung des Raumbaches, Markneukirchen mit der Umverlegung des Kreilbaches, Hammerbrücke mit der Rekonstruktion des alten Floßgrabensystems, Olbernhau mit der Umverlegung des Dörfelbaches im 2.Bauabschnitt, Drebach mit dem Bau einer Hochwasserentlastungsleitung, Plauen mit dem Ersatzneubau der Ufermauer Syrau, Striegistal mit der Errichtung des Rückhaltebeckens Hirschbach zum Schutz der Ortslage Striegistal, OT Pappendorf.