Medieninformationen 2006 [LDC]
[37/2006 - 03.11.2006]
RP Chemnitz begleitet Schloss Osterstein bis zur Baureife
Projekt setzt Meilenstein für die weitere städtebauliche Entwicklung Zwickaus und kann nunmehr realisiert werden
Mit der heutigen Grundsteinlegung für die Sanierung und Umnutzung des Schlosses Osterstein zum Altenpflegeheim wird heute ein Meilenstein in der städtebaulichen Entwicklung Zwickaus gesetzt. Das Regierungspräsidium Chemnitz hat dieses Projekt bereits seit dem Jahre 2001 bis zum heutigen Baubeginn auf ganz unterschiedlichen Ebenen intensiv begleitet.
Regierungspräsident Karl Noltze unterstrich diese Tatsache anlässlich der heutigen Grundsteinlegung und lobte den Mut und die Beharrlichkeit aller Beteiligter: „Es bedurfte vieler Köpfe, es bedurfte couragierter Kommunalpolitik und ebenso couragierter privater Investoren, um mit dieser Grundsteinlegung den ersten Schritt zu tun, um Schloss Osterstein wieder zu einem urbanen Ort zu machen. Doch dank der Beharrlichkeit und dem Willen aller Beteiligter diesem Projekt unbedingt zum Erfolg zu verhelfen, waren wir sehr erfolgreich, wie der heutige Tag zeigt. Meinem Haus fiel neben der förderseitigen auch die Aufgabe der koordinierenden Begleitung des Projektes sowohl zwischen Stadt, Investor und Landesregierung als auch zwischen rechtsaufsichtlichen, heimaufsichtlichen und denkmalpflegerischen Belangen zu.“
Das Regierungspräsidium Chemnitz konnte in seiner Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde und in Anbetracht der städtischen Finanzlage eine Stützung des Zwickauer Eigenanteils durch zusätzliche Landesmittel erwirken. Dem entsprechenden Förderantrag der Stadt Zwickau über eine Fördersumme von ca. 1,3 Mio. € stimmte das Sächsische Staatsministerium des Innern zu. In enger Abstimmung mit den Bewilligungsstellen Sächsische Aufbaubank und Regierungspräsidium Chemnitz wurde damit einvernehmlich die förderrechtliche Grundlage zur Durchführung der Maßnahme „Umbau und Sanierung Schloss Osterstein“ geschaffen.
Dabei sollen die baufachlich seitens der Oberfinanzdirektion geprüften Gesamtaufwendungen des Eigentümers in Höhe von 18,67 Mio. € auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Stadt Zwickau und dem Eigentümer mit einem Betrag in Höhe von 9.381.300 € gefördert werden. Davon werden im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ Finanzhilfen in Höhe von ca. 7,5 Mio. € durch die Sächsische Aufbaubank bereit gestellt. Der verbleibende städtische Eigenanteil wird durch o.g. Bewilligung des Regierungspräsidiums Chemnitz mit einem Betrag in Höhe von ca. 1,3 Mio. € gestützt. Die restlichen Eigenanteile der Stadt Zwickau sollen durch Finanzmittel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in Höhe von 150.000 € sowie Spenden gemeinnütziger Vereine in Höhe von noch einmal ca. 375.000 € aufgebracht werden.
Regierungspräsident Karl Noltze unterstrich diese Tatsache anlässlich der heutigen Grundsteinlegung und lobte den Mut und die Beharrlichkeit aller Beteiligter: „Es bedurfte vieler Köpfe, es bedurfte couragierter Kommunalpolitik und ebenso couragierter privater Investoren, um mit dieser Grundsteinlegung den ersten Schritt zu tun, um Schloss Osterstein wieder zu einem urbanen Ort zu machen. Doch dank der Beharrlichkeit und dem Willen aller Beteiligter diesem Projekt unbedingt zum Erfolg zu verhelfen, waren wir sehr erfolgreich, wie der heutige Tag zeigt. Meinem Haus fiel neben der förderseitigen auch die Aufgabe der koordinierenden Begleitung des Projektes sowohl zwischen Stadt, Investor und Landesregierung als auch zwischen rechtsaufsichtlichen, heimaufsichtlichen und denkmalpflegerischen Belangen zu.“
Das Regierungspräsidium Chemnitz konnte in seiner Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde und in Anbetracht der städtischen Finanzlage eine Stützung des Zwickauer Eigenanteils durch zusätzliche Landesmittel erwirken. Dem entsprechenden Förderantrag der Stadt Zwickau über eine Fördersumme von ca. 1,3 Mio. € stimmte das Sächsische Staatsministerium des Innern zu. In enger Abstimmung mit den Bewilligungsstellen Sächsische Aufbaubank und Regierungspräsidium Chemnitz wurde damit einvernehmlich die förderrechtliche Grundlage zur Durchführung der Maßnahme „Umbau und Sanierung Schloss Osterstein“ geschaffen.
Dabei sollen die baufachlich seitens der Oberfinanzdirektion geprüften Gesamtaufwendungen des Eigentümers in Höhe von 18,67 Mio. € auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Stadt Zwickau und dem Eigentümer mit einem Betrag in Höhe von 9.381.300 € gefördert werden. Davon werden im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ Finanzhilfen in Höhe von ca. 7,5 Mio. € durch die Sächsische Aufbaubank bereit gestellt. Der verbleibende städtische Eigenanteil wird durch o.g. Bewilligung des Regierungspräsidiums Chemnitz mit einem Betrag in Höhe von ca. 1,3 Mio. € gestützt. Die restlichen Eigenanteile der Stadt Zwickau sollen durch Finanzmittel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in Höhe von 150.000 € sowie Spenden gemeinnütziger Vereine in Höhe von noch einmal ca. 375.000 € aufgebracht werden.