Medieninformationen 2006 [LDC]
[36/2006 - 18.10.2006]
NSG-Verordnung "Hermannsdorfer Wiesen" bleibt in Kraft
Stadt Elterlein mit Antrag auf gerichtliche Aussetzung der Gültigkeit der Verordnung des RP Chemnitz gescheitert
Nur kurze Zeit nachdem Mitte Juni 2005 die neue Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz für das Naturschutzgebiet "Hermannsdorfer Wiesen" in Kraft trat, stellte die Stadt Elterlein beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht Bautzen den Antrag auf Normenkontrolle und Nichtigerklärung dieser NSG-Verordnung.
Zugleich stellte die Stadt beim OVG Bautzen den Antrag auf einstweilige Anordnung der Aussetzung der NSG-Verordnung bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Normenkontrollverfahren.
Mit diesem Antrag ist die Stadt nunmehr gescheitert, da das Oberverwaltungsgericht Bautzen festgestellt hat, dass es im vorliegenden Fall weder schwere Nachteile für die Stadt Elterlein abzuwehren gilt, noch eine Aussetzung der Schutzgebietsverordnung aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten ist.
Zugleich stellte die Stadt beim OVG Bautzen den Antrag auf einstweilige Anordnung der Aussetzung der NSG-Verordnung bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Normenkontrollverfahren.
Mit diesem Antrag ist die Stadt nunmehr gescheitert, da das Oberverwaltungsgericht Bautzen festgestellt hat, dass es im vorliegenden Fall weder schwere Nachteile für die Stadt Elterlein abzuwehren gilt, noch eine Aussetzung der Schutzgebietsverordnung aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten ist.