Medieninformationen 2006 [LDC]
[25/2006 - 31.08.2006]
Baurecht für Ausbau der B 95 in Annaberg-Buchholz
RP Chemnitz genehmigt Baumaßnahme in der Kreisstadt - Baubeginn für 6,4 Mio. €-Projekt im Frühjahr 2007
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 17. August 2006 hat das Regierungspräsi-dium Chemnitz den Ausbau der Bundesstraße B 95, die für den innerstädtischen Verkehr eine bedeutende Verteilerfunktion hat, in Annaberg-Buchholz genehmigt. Voraussichtlich im Frühjahr 2007 werden die ersten Bagger anrollen, um die in fünf Bauabschnitte gegliederte Maßnahme in ca. 18 Monaten über die Bühne zu bringen. Für das sich insgesamt auf Baukosten von ca. 6,4 Mio. € belaufende Straßenbauprojekt wird über die gesamte Bauzeit die halbseitige Be-fahrbarkeit gewährleistet.
Bisher führen die hohen Verkehrszahlen zu Spitzenverkehrszeiten an den Knotenpunkten entlang der Strecke zu Überlastungen. Dieses Manko soll mit dem Ausbau der B 95 beseitigt werden. Der Baubereich beginnt ca. 400 Meter vor der Einmündung Barbara-Uthmann-Ring auf die B 95 und endet ca. 100 Meter nach der Einmündung Große Kirchgasse auf die B 95. Die Länge der Baustrecke beträgt insgesamt circa 2,93 Kilometer. Hinzu kommt der Ausbau einmündender Knotenpunktarme auf einer Gesamtlänge von circa 1,2 Kilometer. Die Linienführung der B 95 bleibt dabei unverändert.
Ziel ist es, die Durchlässigkeit des Verkehrs zu erhöhen, in dem zwischen Dresdner Straße/ Adam-Ries-Straße und Geyersdorfer Straße ein vierstreifiger Ausbau der Bundesstraße erfolgt, aber auch in dem verschiedene Ortsstraßen von der B 95 abgehangen oder die Verkehrsbeziehungen auf ein rechts Ein- und Ausbiegen beschränkt werden. Daneben werden mehrere Grundstückszufahrten ebenfalls nur noch im Richtungsverkehr nutzbar sein, was von Anwohnern und Gewerbetreibenden während des Planfeststellungsverfahrens kritisiert wurde. Außerdem wurden Stimmen laut, die Lärmschutzmaßnahmen oder auch ein Abrücken der Trasse von anliegenden Wohngegenden thematisierten. Teile dieser Forderungen wurden durch das Straßenbauamt Zwickau bereits im Rahmen des Verfahrens durch eine Planänderung umgesetzt. So wurde beispielsweise im Bereich der Gabelsberger Straße die Lage der Trasse noch einmal so geändert, dass sich diese nunmehr nahezu mittig zwischen der dortigen Wohnbebauung entlang der B 95 befindet. Außerdem wurde auch die ursprünglich geplante Signalisierung der Knotenpunkte nochmals einer kritischen Überprüfung unterzogen, was zum Wegfall einzelner Lichtsignalanlagen führte.
Damit konnte jedoch nicht allen Einwendungen abgeholfen werden. Die Planfeststellungsbehörde hat die vorgetragenen Einwände geprüft und – sofern erforderlich – einzelne Nebenbestimmungen in den Beschluss aufgenommen, der vom 14. September bis ein-schließlich 28. September zur Einsichtnahme in der Stadt Annaberg-Buchholz ausliegen wird. Teilweise wurden Einwände auch zurückgewiesen. Auf die Auslegungen wird vorab durch eine ortsübliche Bekanntmachung sowie durch die Freie Presse hingewiesen.
Bisher führen die hohen Verkehrszahlen zu Spitzenverkehrszeiten an den Knotenpunkten entlang der Strecke zu Überlastungen. Dieses Manko soll mit dem Ausbau der B 95 beseitigt werden. Der Baubereich beginnt ca. 400 Meter vor der Einmündung Barbara-Uthmann-Ring auf die B 95 und endet ca. 100 Meter nach der Einmündung Große Kirchgasse auf die B 95. Die Länge der Baustrecke beträgt insgesamt circa 2,93 Kilometer. Hinzu kommt der Ausbau einmündender Knotenpunktarme auf einer Gesamtlänge von circa 1,2 Kilometer. Die Linienführung der B 95 bleibt dabei unverändert.
Ziel ist es, die Durchlässigkeit des Verkehrs zu erhöhen, in dem zwischen Dresdner Straße/ Adam-Ries-Straße und Geyersdorfer Straße ein vierstreifiger Ausbau der Bundesstraße erfolgt, aber auch in dem verschiedene Ortsstraßen von der B 95 abgehangen oder die Verkehrsbeziehungen auf ein rechts Ein- und Ausbiegen beschränkt werden. Daneben werden mehrere Grundstückszufahrten ebenfalls nur noch im Richtungsverkehr nutzbar sein, was von Anwohnern und Gewerbetreibenden während des Planfeststellungsverfahrens kritisiert wurde. Außerdem wurden Stimmen laut, die Lärmschutzmaßnahmen oder auch ein Abrücken der Trasse von anliegenden Wohngegenden thematisierten. Teile dieser Forderungen wurden durch das Straßenbauamt Zwickau bereits im Rahmen des Verfahrens durch eine Planänderung umgesetzt. So wurde beispielsweise im Bereich der Gabelsberger Straße die Lage der Trasse noch einmal so geändert, dass sich diese nunmehr nahezu mittig zwischen der dortigen Wohnbebauung entlang der B 95 befindet. Außerdem wurde auch die ursprünglich geplante Signalisierung der Knotenpunkte nochmals einer kritischen Überprüfung unterzogen, was zum Wegfall einzelner Lichtsignalanlagen führte.
Damit konnte jedoch nicht allen Einwendungen abgeholfen werden. Die Planfeststellungsbehörde hat die vorgetragenen Einwände geprüft und – sofern erforderlich – einzelne Nebenbestimmungen in den Beschluss aufgenommen, der vom 14. September bis ein-schließlich 28. September zur Einsichtnahme in der Stadt Annaberg-Buchholz ausliegen wird. Teilweise wurden Einwände auch zurückgewiesen. Auf die Auslegungen wird vorab durch eine ortsübliche Bekanntmachung sowie durch die Freie Presse hingewiesen.