Medieninformationen 2006 [LDC]
[15/2006 - 08.03.2006]
Laboruntersuchungen zur Erkennung der Geflügelpest
In Sachsen wurden bisher fast 1.200 Enten, Gänse und andere Wildvögel auf den gefährlichen Erreger untersucht
Seit Bekanntgabe der neuen Geflügelpestschutz-Verordnung im September 2005 werden zur Erkennung der Geflügelpest bei wild lebenden Enten und Gänsen Laboruntersuchungen durchgeführt. Dieses Monitoring wurde nach dem Wildvogelgeflügelpest-Ausbruch auf Rügen auf andere Wildvögel ausgedehnt. Bisher führte die Landesuntersuchungsanstalt für Gesundheits- und Veterinärwesen im Freistaat Sachsen Untersuchungen an 1.171 Enten, Gänsen und anderen Wildvögeln durch. Dabei konnte der hoch ansteckende Erreger H5N1 nicht nachgewiesen werden.
Werden tote Wildvögel aufgefunden, ist das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt mit Angabe des genauen Fundortes zu verständigen. Durch die Ämter erfolgt die Weitergabe der Tiere an die Landesuntersuchungsanstalt für Gesundheits- und Veterinärwesen zur Untersuchung. Eine Abgabe der toten Tiere durch Bürger bei der Landesuntersuchungsanstalt sollte unterbleiben.
Werden tote Wildvögel aufgefunden, ist das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt mit Angabe des genauen Fundortes zu verständigen. Durch die Ämter erfolgt die Weitergabe der Tiere an die Landesuntersuchungsanstalt für Gesundheits- und Veterinärwesen zur Untersuchung. Eine Abgabe der toten Tiere durch Bürger bei der Landesuntersuchungsanstalt sollte unterbleiben.