Medieninformationen 2006 [LDC]
[10/2006 - 10.02.2006]
Aktionsplan zur Feinstaubreduzierung in Kraft getreten
Traditionelle Brauchtumsfeuer werden auf geeignete Standorte reduziert – Pflanzenabfallverbrennung stark eingeschränkt
Mit Bekanntmachung in der „Freien Presse“ vom 03. Februar 2006 hat das Regierungspräsidium Chemnitz einen Aktionsplan zur Reduzierung der Feinstaubbelastung für das Stadtgebiet Chemnitz in Kraft gesetzt.
Gemäß EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie und der EU-Feinstaubrichtlinie sind Überschreitungen des Grenzwertes für Feinstaub an nicht mehr als 35 Tagen im Jahr zulässig. Der Grenzwert für Feinstaub liegt bei 50 µg/m3 (Tagesmittelwert).
Zum Zeitpunkt der Gründung der Projektgruppe „Luftreinhalte-/Aktionspläne“ im Mai 2005 durch den Chemnitzer Regierungspräsidenten Karl Noltze war eine Überschreitung des Grenzwertes für Feinstaub an mehr als 35 Tagen aufgrund der im Landesamt für Umwelt und Geologie vorhandenen Messdaten zwar noch nicht gegeben, jedoch war sie im Jahresverlauf zu befürchten.
Der in intensiver, sachlicher und konstruktiver Zusammenarbeit mit den zuständigen Ressorts der Stadt Chemnitz abgestimmte Aktionsplan, dessen Maßnahmen eine schnellstmögliche Herabsetzung der Feinstaubbelastung zum Ziel haben, stellt einen ersten, wichtigen Schritt dar, um die Schadstoffbelastung der Luft in der Stadt Chemnitz zu reduzieren und damit dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Gleichzeitig setzte sich die Stadtverwaltung im Rahmen der Erarbeitung des Aktionsplans intensiv mit der Problematik der Pflanzenabfallverbrennung und der Brauchtumsfeuer auseinander, wobei diesbezügliche Festlegungen im Aktionsplan sowohl unter Beachtung der Gesetzeslage als auch unter dem Gesichtspunkt der konkreten Möglichkeiten und Zumutbarkeit für die Einwohner der Stadt erfolgten. Die ab sofort in Bezug auf die Verbrennung von Pflanzenabfällen zu erwartenden Einschränkungen werden insofern kompensiert, indem die ohnehin in Chemnitz schon sehr günstigen Entsorgungsmöglichkeiten noch verbessert werden sollen.
Da bisherige Messergebnisse zur Feinstaubbelastung den negativen Einfluss der in zunehmendem Maße verbreiteten Brauchtumsfeuer auf die Feinstaubkonzentration dokumentieren, soll mittels einer präventiven und steuernden ordnungsrechtlichen Vollzugspraxis die Zahl der Brauchtumsfeuer auf wenige geeignete Standorte reduziert werden. Unterstützt werden die jeweiligen Entscheidungen zur Zulassung derartiger „Events“ durch eine jährliche fachtechnische Bewertung der Feinstaubbelastung durch das Landesamt für Umwelt und Geologie.
Parallel zur Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplanes wird jetzt an der Erstellung eines Luftreinhalteplanes zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen durch das RP Chemnitz gearbeitet.
Der Luftreinhalteplan beinhaltet neben der Fortführung der Maßnahmen aus dem Aktionsplan weitere, darüber hinausgehende Aktivitäten, welche mittel- und langfristig zu einer dauerhaften Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet führen werden und damit die Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte entsprechend den EU-Anforderungen sichern.
Gemäß EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie und der EU-Feinstaubrichtlinie sind Überschreitungen des Grenzwertes für Feinstaub an nicht mehr als 35 Tagen im Jahr zulässig. Der Grenzwert für Feinstaub liegt bei 50 µg/m3 (Tagesmittelwert).
Zum Zeitpunkt der Gründung der Projektgruppe „Luftreinhalte-/Aktionspläne“ im Mai 2005 durch den Chemnitzer Regierungspräsidenten Karl Noltze war eine Überschreitung des Grenzwertes für Feinstaub an mehr als 35 Tagen aufgrund der im Landesamt für Umwelt und Geologie vorhandenen Messdaten zwar noch nicht gegeben, jedoch war sie im Jahresverlauf zu befürchten.
Der in intensiver, sachlicher und konstruktiver Zusammenarbeit mit den zuständigen Ressorts der Stadt Chemnitz abgestimmte Aktionsplan, dessen Maßnahmen eine schnellstmögliche Herabsetzung der Feinstaubbelastung zum Ziel haben, stellt einen ersten, wichtigen Schritt dar, um die Schadstoffbelastung der Luft in der Stadt Chemnitz zu reduzieren und damit dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Gleichzeitig setzte sich die Stadtverwaltung im Rahmen der Erarbeitung des Aktionsplans intensiv mit der Problematik der Pflanzenabfallverbrennung und der Brauchtumsfeuer auseinander, wobei diesbezügliche Festlegungen im Aktionsplan sowohl unter Beachtung der Gesetzeslage als auch unter dem Gesichtspunkt der konkreten Möglichkeiten und Zumutbarkeit für die Einwohner der Stadt erfolgten. Die ab sofort in Bezug auf die Verbrennung von Pflanzenabfällen zu erwartenden Einschränkungen werden insofern kompensiert, indem die ohnehin in Chemnitz schon sehr günstigen Entsorgungsmöglichkeiten noch verbessert werden sollen.
Da bisherige Messergebnisse zur Feinstaubbelastung den negativen Einfluss der in zunehmendem Maße verbreiteten Brauchtumsfeuer auf die Feinstaubkonzentration dokumentieren, soll mittels einer präventiven und steuernden ordnungsrechtlichen Vollzugspraxis die Zahl der Brauchtumsfeuer auf wenige geeignete Standorte reduziert werden. Unterstützt werden die jeweiligen Entscheidungen zur Zulassung derartiger „Events“ durch eine jährliche fachtechnische Bewertung der Feinstaubbelastung durch das Landesamt für Umwelt und Geologie.
Parallel zur Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplanes wird jetzt an der Erstellung eines Luftreinhalteplanes zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen durch das RP Chemnitz gearbeitet.
Der Luftreinhalteplan beinhaltet neben der Fortführung der Maßnahmen aus dem Aktionsplan weitere, darüber hinausgehende Aktivitäten, welche mittel- und langfristig zu einer dauerhaften Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet führen werden und damit die Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte entsprechend den EU-Anforderungen sichern.