Medieninformationen 2006 [LDC]
[04/2006 - 12.01.2006]
Erweiterung des Naturschutzgebietes "Waschteich Reuth"
Nachhaltige ökologische Entwicklung im Regierungsbezirk Chemnitz wird weiter vorangetrieben
Das Naturschutzgebiet Waschteich Reuth mit dem angrenzenden Esprich-Wald im gleichnamigen Ortsteil der Gemeinde Neumark wurde durch eine Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 2. Januar 2006 erweitert. Betroffen von der Erweiterung sind südlich angrenzende Feucht- und Grünlandflächen sowie der obere Schafteich. Mit der Vergrößerung des Naturschutzgebietes soll eine nachhaltig positive ökologische Entwicklung in diesem Raum ermöglicht werden, welche seit der Wende vor allem durch ehrenamtlich tätige Naturschützer vorangetrieben wurde. So haben sich z.B. manche Flurstücke aufgrund angepasster Bewirtschaftung und Pflege zu Flachland-Mähwiesen mit einem sehr guten Erhaltungszustand entwickelt. Ein weiterer Grund für die Ausweitung besteht darin, dass das Gebiet einen wichtigen Rückzugsraum für Vögel der unterschiedlichsten Arten darstellt.
Mit den neuen Regelungen wird den Anforderungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie entsprochen, deren Hauptaufgabe die Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt darstellt.
Diesem Ziel ist die Fischerei- und Jagdnutzung des Gebietes untergeordnet. Auf den markierten Wanderwegen kann das Gebiet aber nach wie vor betreten werden.
Abgesehen von ihrer Verkündung im Sächsischen Amtsblatt kann die neue Verordnung ab Februar 2006 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums (http://www.rpc.sachsen.de/) eingesehen werden.
Mit den neuen Regelungen wird den Anforderungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie entsprochen, deren Hauptaufgabe die Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt darstellt.
Diesem Ziel ist die Fischerei- und Jagdnutzung des Gebietes untergeordnet. Auf den markierten Wanderwegen kann das Gebiet aber nach wie vor betreten werden.
Abgesehen von ihrer Verkündung im Sächsischen Amtsblatt kann die neue Verordnung ab Februar 2006 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums (http://www.rpc.sachsen.de/) eingesehen werden.