Medieninformationen 2005 [LDC]
[72/2005 - 20.09.2005]
Regierungspräsidium genehmigt letzten Abschnitt der A4
Im Bezirk ist durchgängiges Baurecht für diese wichtige Verkehrstrasse hergestellt – Kosten belaufen sich auf 67, 5 Mio. €
Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 16. September 2005 hat das Regierungspräsidium Chemnitz den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A4 zwischen den Anschlussstellen Hohenstein-Ernstthal und Limbach-Oberfrohna (ehem. Anschlussstelle Rabenstein) genehmigt. Dieser letzte Streckenabschnitt im Regierungsbezirk Chemnitz ist 13,388 Kilometer lang, die Verkehrsanlage selbst hat eine Länge von rund 11,2 Kilometern.
Mit dem eigentlichen Baubeginn für den rund 67,5 Mio. € teuren Abschnitt ist aufgrund der langwierigen Vorbereitungszeit inklusive europaweiter Ausschreibung der Bauleistungen nicht vor Herbst 2006 zu rechnen.
Regierungspräsident Karl Noltze äußerte sich bei der Unterzeichnung des Planfeststellungsbeschlusses zur überregionalen Bedeutung der Entscheidung: "Damit besteht nun im Regierungsbezirk Chemnitz für den bedarfsgerechten, sechsstreifigen Ausbau der A 4 zwischen der Anschlussstelle Siebenlehn im Osten und der Anschlussstelle Schmölln im Westen durchgängiges Baurecht. Nach Realisierung dieses sehr umfangreichen Vorhabens werden der Verkehrsfluss spürbar erhöht und das Unfallrisiko deutlich verringert. Nicht zuletzt durch die Fahrzeitverkürzung profitieren letztlich alle Nutzer der A4, die damit ihre Bedeutung als wichtigste Ost-West-Verbindung in Mitteldeutschland ausbaut. Davon werden in der Region Chemnitz/Südwestsachsen vor allem die Pendler und die Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes inklusive ihrer Zulieferer in starkem Maße partizipieren."
Die A 4 wird von derzeit vier Fahrstreifen ohne Standstreifen auf künftig sechs Fahrstreifen mit zusätzlich zwei Standstreifen erweitert. Die im Vorhabensbereich vorhandene Anschlussstelle Wüstenbrand wird modifiziert ausgestaltet. Die am Bauende gelegene Anschlussstelle Limbach-Oberfrohna wurde zeitlich vorgezogen und ist zwischenzeitlich bereits gebaut. Vorhandene Autobahnüber- und -unterführungen werden erneuert und an den vergrößerten Autobahnquerschnitt angepasst. Insgesamt wird der genehmigte Streckenabschnitt von zwei Staatsstraßen, zwei Kreisstraßen, sechs Wirtschaftswegen, einer Fußgängerbrücke und einer Ortsverbindungsstraße (Gemeindestraße) gekreuzt.
Das Genehmigungsverfahren gestaltete sich aufwändig, da im Laufe des Verfahrens von Kommunen, Privaten und sonstigen Einwendern eine Vielzahl von Einwänden und Bedenken, insbesondere zum Lärmschutz sowie zur Entwässerung, erhoben wurden. In Aus- und Bewertung der Einwendungen wurden sowohl das Lärmschutzkonzept als auch die Entwässerungslösung komplett überarbeitet. Die Lärmschutzwände wurden gegenüber der ursprünglich zur Genehmigung eingereichten Planung erhöht. Damit wird sich die Lärmbelastung für die anliegenden Ortsteile gegenüber dem derzeitigen Zustand verringern. Einzelne Regenrückhaltebecken wurden in ihrer Lage verändert, Beckenvolumina von geplanten Regenrückhaltebecken (RRB) teilweise vergrößert und zudem fünf zusätzliche RRB angeordnet. Mit der künftig gezielten Ableitung und Vorbehandlung anfallender Autobahnwässer verbessert sich die derzeit bestehende Entwässerungssituation. Weitere besondere Schutzbestimmungen wurden zu Gunsten verschiedener, besonders betroffener Anlieger und Landwirtschaftsbetriebe aufgenommen.
Der Planfeststellungsbeschluss sowie die genehmigten Planunterlagen werden in den betroffenen Städten und Gemeinden Chemnitz, Limbach-Oberfrohna, Hohenstein-Ernstthal, Callenberg, St. Egidien und Rossau zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme wird in diesen betroffenen Städten und Gemeinden vorher noch ortsüblich hingewiesen. Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses an die Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, wird durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Versendung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt jeweils auf Anforderung.
Mit dem eigentlichen Baubeginn für den rund 67,5 Mio. € teuren Abschnitt ist aufgrund der langwierigen Vorbereitungszeit inklusive europaweiter Ausschreibung der Bauleistungen nicht vor Herbst 2006 zu rechnen.
Regierungspräsident Karl Noltze äußerte sich bei der Unterzeichnung des Planfeststellungsbeschlusses zur überregionalen Bedeutung der Entscheidung: "Damit besteht nun im Regierungsbezirk Chemnitz für den bedarfsgerechten, sechsstreifigen Ausbau der A 4 zwischen der Anschlussstelle Siebenlehn im Osten und der Anschlussstelle Schmölln im Westen durchgängiges Baurecht. Nach Realisierung dieses sehr umfangreichen Vorhabens werden der Verkehrsfluss spürbar erhöht und das Unfallrisiko deutlich verringert. Nicht zuletzt durch die Fahrzeitverkürzung profitieren letztlich alle Nutzer der A4, die damit ihre Bedeutung als wichtigste Ost-West-Verbindung in Mitteldeutschland ausbaut. Davon werden in der Region Chemnitz/Südwestsachsen vor allem die Pendler und die Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes inklusive ihrer Zulieferer in starkem Maße partizipieren."
Die A 4 wird von derzeit vier Fahrstreifen ohne Standstreifen auf künftig sechs Fahrstreifen mit zusätzlich zwei Standstreifen erweitert. Die im Vorhabensbereich vorhandene Anschlussstelle Wüstenbrand wird modifiziert ausgestaltet. Die am Bauende gelegene Anschlussstelle Limbach-Oberfrohna wurde zeitlich vorgezogen und ist zwischenzeitlich bereits gebaut. Vorhandene Autobahnüber- und -unterführungen werden erneuert und an den vergrößerten Autobahnquerschnitt angepasst. Insgesamt wird der genehmigte Streckenabschnitt von zwei Staatsstraßen, zwei Kreisstraßen, sechs Wirtschaftswegen, einer Fußgängerbrücke und einer Ortsverbindungsstraße (Gemeindestraße) gekreuzt.
Das Genehmigungsverfahren gestaltete sich aufwändig, da im Laufe des Verfahrens von Kommunen, Privaten und sonstigen Einwendern eine Vielzahl von Einwänden und Bedenken, insbesondere zum Lärmschutz sowie zur Entwässerung, erhoben wurden. In Aus- und Bewertung der Einwendungen wurden sowohl das Lärmschutzkonzept als auch die Entwässerungslösung komplett überarbeitet. Die Lärmschutzwände wurden gegenüber der ursprünglich zur Genehmigung eingereichten Planung erhöht. Damit wird sich die Lärmbelastung für die anliegenden Ortsteile gegenüber dem derzeitigen Zustand verringern. Einzelne Regenrückhaltebecken wurden in ihrer Lage verändert, Beckenvolumina von geplanten Regenrückhaltebecken (RRB) teilweise vergrößert und zudem fünf zusätzliche RRB angeordnet. Mit der künftig gezielten Ableitung und Vorbehandlung anfallender Autobahnwässer verbessert sich die derzeit bestehende Entwässerungssituation. Weitere besondere Schutzbestimmungen wurden zu Gunsten verschiedener, besonders betroffener Anlieger und Landwirtschaftsbetriebe aufgenommen.
Der Planfeststellungsbeschluss sowie die genehmigten Planunterlagen werden in den betroffenen Städten und Gemeinden Chemnitz, Limbach-Oberfrohna, Hohenstein-Ernstthal, Callenberg, St. Egidien und Rossau zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme wird in diesen betroffenen Städten und Gemeinden vorher noch ortsüblich hingewiesen. Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses an die Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, wird durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Versendung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt jeweils auf Anforderung.