Medieninformationen 2005 [LDC]
[69/2005 - 16.09.2005]
Für weiteren Abschnitt der Westtrasse Baurecht hergestellt
Mit Planfeststellungsbeschluss des RP Chemnitz kann Bau des 10 Mio. € - Projektes Ortsumgehung Crimmitschau beginnen
Mit Planfeststellungsbeschluss vom heutigen Tag hat das Regierungspräsidium Chemnitz den Bau der Ortsumgehung Crimmitschau im Zuge der Staatsstraße (S)61 genehmigt.
Die S 61 wird künftig von Crimmitschau bis zur Autobahn A 4, Anschlussstelle Schmölln verlaufen. Ein Teilstück dieser Ortsumgehung führt über das Gebiet des Freistaates Thüringen und trägt dort die Bezeichnung L1361. Dieses ist bereits fertig gestellt und wurde zur Jahresmitte für den Verkehr frei gegeben. Auf sächsischer Seite bindet das Vorhaben in Neukirchen an die S 289 an. Die planfestgestellte Straßenbaumaßnahme hat eine Länge von 4,3 Kilometern und kostet ca. 10 Mio. €.
Regierungspräsident Karl Noltze würdigte bei der Unterzeichnung des Planfeststellungsbeschlusses u.a. die Bedeutung der Westtrasse für Zwickau und das nördliche Vogtland: "Mit dem heute hergestellten Baurecht für die S 61 ist ein weiterer wesentlicher Schritt der Anbindung Westsachsens an die A4 in Richtung Westen getan worden. Die Ortsumgehung wird darüber hinaus die Stadt Crimmitschau vom Durchgangs- und Schwerlastverkehr entlasten, die Fahrzeiten nach Thüringen zur Anschlussstelle Schmölln und darüber hinaus wesentlich verkürzen und das Fahren angenehmer machen."
Das Vorhaben gliedert sich in einen Neu- und einen Ausbauabschnitt. Der Neubauabschnitt bindet an der thüringischen L1361 an und verläuft westlich der Stadt Crimmitschau außerhalb des Sahnwaldes über im Wesentlichen landwirtschaftlich genutzte Flächen. In Neukirchen erfolgt zunächst ein Ausbau in Form einer Ortsdurchfahrt.
In Richtung Süden bildet das Neubauvorhaben den nördlichen Teil der geplanten Westtrasse. Sie kommt aus dem Raum Schmölln und Altenburg und führt Richtung Süden in den Westerzgebirgsraum (Mittelzentraler Städteverbund Auerbach/Vogtl. - Ellefeld - Falkenstein/Vogtl. - Rodewisch).
Im sächsischen Teil setzt sich die Westtrasse aus mehreren Einzelmaßnahmen zusammen. Folgende Vorhaben befinden sich derzeit im Bau bzw. sind bereits für den Verkehr frei gegeben:
Die genehmigte Maßnahme sieht umfangreiche Schutzmaßnahmen sowie landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vor. Zugunsten der Anlieger in Neukirchen wurden zusätzliche Lärmschutzbestimmungen aufgenommen. Darüber hinaus existiert für die Landwirtschaft ein Ergänzungsvorbehalt, wonach das Straßenbauamt Zwickau eine ergänzende Planung zu einem zukünftigen landwirtschaftlichem Wegenetzsystem nachzureichen hat. Mit den Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss ist jedoch schon jetzt abgesichert, dass die bisherigen landwirtschaftlichen Nutzer alle von ihnen derzeit bewirtschafteten Flächen auch zukünftig erreichen können.
Der Planfeststellungsbeschluss sowie die genehmigten Planunterlagen werden in den betroffenen Städten und Gemeinden (Crimmitschau und Neukirchen/Pleiße) zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses an die Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, wird durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Versendung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt jeweils auf Anforderung.
Die S 61 wird künftig von Crimmitschau bis zur Autobahn A 4, Anschlussstelle Schmölln verlaufen. Ein Teilstück dieser Ortsumgehung führt über das Gebiet des Freistaates Thüringen und trägt dort die Bezeichnung L1361. Dieses ist bereits fertig gestellt und wurde zur Jahresmitte für den Verkehr frei gegeben. Auf sächsischer Seite bindet das Vorhaben in Neukirchen an die S 289 an. Die planfestgestellte Straßenbaumaßnahme hat eine Länge von 4,3 Kilometern und kostet ca. 10 Mio. €.
Regierungspräsident Karl Noltze würdigte bei der Unterzeichnung des Planfeststellungsbeschlusses u.a. die Bedeutung der Westtrasse für Zwickau und das nördliche Vogtland: "Mit dem heute hergestellten Baurecht für die S 61 ist ein weiterer wesentlicher Schritt der Anbindung Westsachsens an die A4 in Richtung Westen getan worden. Die Ortsumgehung wird darüber hinaus die Stadt Crimmitschau vom Durchgangs- und Schwerlastverkehr entlasten, die Fahrzeiten nach Thüringen zur Anschlussstelle Schmölln und darüber hinaus wesentlich verkürzen und das Fahren angenehmer machen."
Das Vorhaben gliedert sich in einen Neu- und einen Ausbauabschnitt. Der Neubauabschnitt bindet an der thüringischen L1361 an und verläuft westlich der Stadt Crimmitschau außerhalb des Sahnwaldes über im Wesentlichen landwirtschaftlich genutzte Flächen. In Neukirchen erfolgt zunächst ein Ausbau in Form einer Ortsdurchfahrt.
In Richtung Süden bildet das Neubauvorhaben den nördlichen Teil der geplanten Westtrasse. Sie kommt aus dem Raum Schmölln und Altenburg und führt Richtung Süden in den Westerzgebirgsraum (Mittelzentraler Städteverbund Auerbach/Vogtl. - Ellefeld - Falkenstein/Vogtl. - Rodewisch).
Im sächsischen Teil setzt sich die Westtrasse aus mehreren Einzelmaßnahmen zusammen. Folgende Vorhaben befinden sich derzeit im Bau bzw. sind bereits für den Verkehr frei gegeben:
- S 289 Verlegung in Werdau
Der Abschnitt wurde mit Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 7. September 2004 genehmigt und befindet sich im Bau.
- B 173 Ortsumgehung Neumark
Der Abschnitt wurde mit Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 22. Januar 1999 genehmigt und befindet sich bereits unter Verkehr.
- S 289 Ortsumgehung Reichenbach
Der Abschnitt wurde mit Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 24. November 2004 genehmigt und befindet sich im Bau.
Die genehmigte Maßnahme sieht umfangreiche Schutzmaßnahmen sowie landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vor. Zugunsten der Anlieger in Neukirchen wurden zusätzliche Lärmschutzbestimmungen aufgenommen. Darüber hinaus existiert für die Landwirtschaft ein Ergänzungsvorbehalt, wonach das Straßenbauamt Zwickau eine ergänzende Planung zu einem zukünftigen landwirtschaftlichem Wegenetzsystem nachzureichen hat. Mit den Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss ist jedoch schon jetzt abgesichert, dass die bisherigen landwirtschaftlichen Nutzer alle von ihnen derzeit bewirtschafteten Flächen auch zukünftig erreichen können.
Der Planfeststellungsbeschluss sowie die genehmigten Planunterlagen werden in den betroffenen Städten und Gemeinden (Crimmitschau und Neukirchen/Pleiße) zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses an die Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, wird durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Versendung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt jeweils auf Anforderung.