Medieninformationen 2005 [LDC]
[65/2005 - 26.08.2005]
Weitere 4,5 Mio. € Fördermittel für Stollberger Gewerbegebiet
Erweiterung des Gewerbegebietes III schafft Grundlage für 350 neue Arbeitsplätze bis Ende 2006
Das Regierungspräsidium Chemnitz bewilligte der Stadt Stollberg in der vergangenen Woche für die weitere Erschließung und damit die Erweiterung des Gewerbegebietes III Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in Höhe von ca. 4,5 Mio. €. Bei einem Fördersatz von 90 Prozent hat die Stadt Stollberg weitere Eigenmittel i.H. von rund 450.000 € zum Vorhaben beizutragen, so dass von Gesamtkosten für die Maßnahme von knapp 5 Mio. € ausgegangen wird.
Das Gewerbegebiet III wird nach der Erweiterung eine stolze Größe von 56,5 Hektar besitzen. Der Industriestandort in Stollberg wurde bereits seit 2003 von Bund und Freistaat Sachsen einschließlich der jetzt bewilligten Mittel mit insgesamt 17,9 Mio. € gefördert.
Hintergrund für die erneute Förderung des Gewerbegebiets III in Stollberg ist die Tatsache, dass für die mit der Ansiedlung von VW Mechatronic in Stollberg bereits eingetretene und weiter zu erwartende Nachfrage an großzügigen Gewerbegrundstücken derzeit keine Flächen im Gebiet der Stadt Stollberg zur Verfügung stehen, so dass die Erschließung einer Erweiterungsfläche im Gewerbegebiet III für die gesamte Region Chemnitz/Südwestsachsen von absoluter Dringlichkeit ist.
Verschiedene Unternehmen wie zum Beispiel die FORTE-Wärmebehandlung GmbH (Metallbehandlung), die Vacuheat GmbH Hanau (Spezialverfahren/Lieferant VW Mechatronic), die RuFA Rudolph - Fahrzeugbau GmbH (Fahrzeugaufbauten), die Weber&Kunz GmbH (Holz- und Metallmöbel) und die Fa. Mühlbauer (Produktion von High-Tech Spezialteilen) planen, sich auf der ca. 20 Hektar großen Erweiterungsfläche anzusiedeln und bis 2006 insgesamt weitere 350 neue Arbeitsplätze zu schaffen. Hinzu kommt eine avisierte Neugründung eines Unternehmens, welches in die Endfertigung von Personenkraftwagen einsteigen will. Damit werden auf dem Gelände des Gewerbegebietes III Ende 2006 voraussichtlich ca. 1.300 Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.
Die dafür notwendigen Erschließungsleistungen umfassen die abschließende Geländeprofilierung durch Massenausgleich innerhalb der Erweiterungsfläche, den Bau einer Erschließungsstraße, die Anbindung an Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, die Ableitung des Regenwassers zum vorhandenen Rückhaltebecken sowie gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Erschließung.
Das Gewerbegebiet III wird nach der Erweiterung eine stolze Größe von 56,5 Hektar besitzen. Der Industriestandort in Stollberg wurde bereits seit 2003 von Bund und Freistaat Sachsen einschließlich der jetzt bewilligten Mittel mit insgesamt 17,9 Mio. € gefördert.
Hintergrund für die erneute Förderung des Gewerbegebiets III in Stollberg ist die Tatsache, dass für die mit der Ansiedlung von VW Mechatronic in Stollberg bereits eingetretene und weiter zu erwartende Nachfrage an großzügigen Gewerbegrundstücken derzeit keine Flächen im Gebiet der Stadt Stollberg zur Verfügung stehen, so dass die Erschließung einer Erweiterungsfläche im Gewerbegebiet III für die gesamte Region Chemnitz/Südwestsachsen von absoluter Dringlichkeit ist.
Verschiedene Unternehmen wie zum Beispiel die FORTE-Wärmebehandlung GmbH (Metallbehandlung), die Vacuheat GmbH Hanau (Spezialverfahren/Lieferant VW Mechatronic), die RuFA Rudolph - Fahrzeugbau GmbH (Fahrzeugaufbauten), die Weber&Kunz GmbH (Holz- und Metallmöbel) und die Fa. Mühlbauer (Produktion von High-Tech Spezialteilen) planen, sich auf der ca. 20 Hektar großen Erweiterungsfläche anzusiedeln und bis 2006 insgesamt weitere 350 neue Arbeitsplätze zu schaffen. Hinzu kommt eine avisierte Neugründung eines Unternehmens, welches in die Endfertigung von Personenkraftwagen einsteigen will. Damit werden auf dem Gelände des Gewerbegebietes III Ende 2006 voraussichtlich ca. 1.300 Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.
Die dafür notwendigen Erschließungsleistungen umfassen die abschließende Geländeprofilierung durch Massenausgleich innerhalb der Erweiterungsfläche, den Bau einer Erschließungsstraße, die Anbindung an Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, die Ableitung des Regenwassers zum vorhandenen Rückhaltebecken sowie gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Erschließung.