Medieninformationen 2005 [LDC]
[64/2005 - 25.08.2005]
RP Chemnitz genehmigt Verlegung der S 214 in Olbernhau
Neue Verkehrsführung entlastet den Ortskern – Baubeginn noch für dieses Jahr geplant – Kosten belaufen sich auf 13 Mio. Euro
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 15. August 2005 hat das Regierungspräsidium Chemnitz die Verlegung der Staatsstraße S 214 in Olbernhau genehmigt. Da der Beschluss sofort vollziehbar ist, kann bereits im vierten Quartal 2005 mit dem Baubeginn des 13 Mio. Euro teuren Projektes gerechnet werden. Die voraussichtliche Bauzeit der 3,5 Kilometer langen Strecke beträgt zwei Jahre.
Gegenwärtig verläuft die S 214 in Form von Einbahnstraßen direkt durch das Zentrum, wodurch der Verkehr stark beeinträchtigt wird. Die neue, am Rand des Ortszentrums gelegene Strecke beginnt an der B 171 (Zöblitzer Straße) und verläuft dann entlang der Bahnstrecke bis zur Staatsstraße 216. Der Bahnhof der Stadt Olbernhau wird unmittelbar angeschlossen, weiterhin entstehen Anbindungen für örtliche Gewerbebetriebe sowie eine nicht-öffentliche Zufahrt für das Kreiskrankenhaus. Die Verlegung der S 214 entlastet den Ortskern von Olbernhau und schafft somit gute Voraussetzungen für die weitere Entwicklung der Innenstadt.
Das Planfeststellungsverfahren wurde im Juli 2003 vom Straßenbauamt Chemnitz beantragt. Die Planunterlagen mussten jedoch wegen umfangreicher Betroffenheiten mehrfach geändert und wiederholt ausgelegt werden. Im Ergebnis werden örtliche Gewerbebetriebe besser an die neue Staatsstraße angebunden, außerdem wurden zusätzliche Schallschutzmaßnahmen ergriffen und die Abstimmung mit den Belangen der Bahn optimiert. Der Planfeststellungsbeschluss legt fest, das Betroffene bei einigen schweren, nicht vermeidbaren Nachteilen entschädigt werden müssen. Dies hat zum Teil vor Eingriff in die betroffenen Betriebe und Anwesen zu erfolgen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird ab dem 29. August 2005 in der Stadt Olbernhau und der Gemeinde Zöblitz öffentlich ausgelegt. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird öffentlich bekannt gemacht, das heißt in der Freien Presse sowie durch örtliche Bekanntmachung in den genannten Städten und Gemeinden angekündigt. Außerdem kann der Planfeststellungsbeschluss beim Regierungspräsidium Chemnitz angefordert werden.
Gegenwärtig verläuft die S 214 in Form von Einbahnstraßen direkt durch das Zentrum, wodurch der Verkehr stark beeinträchtigt wird. Die neue, am Rand des Ortszentrums gelegene Strecke beginnt an der B 171 (Zöblitzer Straße) und verläuft dann entlang der Bahnstrecke bis zur Staatsstraße 216. Der Bahnhof der Stadt Olbernhau wird unmittelbar angeschlossen, weiterhin entstehen Anbindungen für örtliche Gewerbebetriebe sowie eine nicht-öffentliche Zufahrt für das Kreiskrankenhaus. Die Verlegung der S 214 entlastet den Ortskern von Olbernhau und schafft somit gute Voraussetzungen für die weitere Entwicklung der Innenstadt.
Das Planfeststellungsverfahren wurde im Juli 2003 vom Straßenbauamt Chemnitz beantragt. Die Planunterlagen mussten jedoch wegen umfangreicher Betroffenheiten mehrfach geändert und wiederholt ausgelegt werden. Im Ergebnis werden örtliche Gewerbebetriebe besser an die neue Staatsstraße angebunden, außerdem wurden zusätzliche Schallschutzmaßnahmen ergriffen und die Abstimmung mit den Belangen der Bahn optimiert. Der Planfeststellungsbeschluss legt fest, das Betroffene bei einigen schweren, nicht vermeidbaren Nachteilen entschädigt werden müssen. Dies hat zum Teil vor Eingriff in die betroffenen Betriebe und Anwesen zu erfolgen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird ab dem 29. August 2005 in der Stadt Olbernhau und der Gemeinde Zöblitz öffentlich ausgelegt. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird öffentlich bekannt gemacht, das heißt in der Freien Presse sowie durch örtliche Bekanntmachung in den genannten Städten und Gemeinden angekündigt. Außerdem kann der Planfeststellungsbeschluss beim Regierungspräsidium Chemnitz angefordert werden.