Medieninformationen 2005 [LDC]
[62/2005 - 17.08.2005]
Fördermittel für herrenlose Industriebrache in Olbernhau
Regierungspräsidium bewilligt 43.200 Euro für Gutachten zur weiteren Nutzung – Ortsansässige Betriebe bekunden Interesse
Das Regierungspräsidium Chemnitz bewilligt der Stadt Olbernhau für die Erarbeitung eines Konzeptes zur weiteren Nutzung des brachliegenden Gewerbegeländes am ehemaligen Blechwalzwerk Fördermittel in Höhe von 43.200 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur".
Seitens ortsansässiger Betriebe besteht Interesse an der Nachnutzung des Geländes, jedoch nur unter der Bedingung einer überschaubaren finanziellen Belastung. Deshalb werden mittels des angestrebten Gutachtens die bautechnisch-statische Situation der Gebäude eingeschätzt und noch vorhandene technische Anlagen bezüglich weiterer Verwendungsmöglichkeiten überprüft. Hinzu kommt eine Untersuchung des Geländes auf mögliche Altlasten.
Das Grundstück umfasst Industrie- und Gewerbeflächen mit einer Ausdehnung von ca. 6,4 Hektar, von denen ca. zwei Hektar bebaut sind. Das Gelände wurde von 1924 bis zur Stillegung des Blechbearbeitungswerkes 1990 industriell genutzt. Anschließend wurde es in mehreren Teilstücken an Betriebe und Privatpersonen verkauft. Bedingt durch häufigen Eigentümerwechsel und den Tod des letzten Inhabers 1998 blieb der Standort als Brache liegen. Nachdem dessen Nachkommen das Erbe ausschlugen, erklärte der Nachlasspfleger im November 2004 den Verzicht auf die Eigentumsrechte. Derzeit ist die Brache herrenlos, da der Freistaat Sachsen sein Aneignungsrecht bisher nicht ausgeübt hat.
Seitens ortsansässiger Betriebe besteht Interesse an der Nachnutzung des Geländes, jedoch nur unter der Bedingung einer überschaubaren finanziellen Belastung. Deshalb werden mittels des angestrebten Gutachtens die bautechnisch-statische Situation der Gebäude eingeschätzt und noch vorhandene technische Anlagen bezüglich weiterer Verwendungsmöglichkeiten überprüft. Hinzu kommt eine Untersuchung des Geländes auf mögliche Altlasten.
Das Grundstück umfasst Industrie- und Gewerbeflächen mit einer Ausdehnung von ca. 6,4 Hektar, von denen ca. zwei Hektar bebaut sind. Das Gelände wurde von 1924 bis zur Stillegung des Blechbearbeitungswerkes 1990 industriell genutzt. Anschließend wurde es in mehreren Teilstücken an Betriebe und Privatpersonen verkauft. Bedingt durch häufigen Eigentümerwechsel und den Tod des letzten Inhabers 1998 blieb der Standort als Brache liegen. Nachdem dessen Nachkommen das Erbe ausschlugen, erklärte der Nachlasspfleger im November 2004 den Verzicht auf die Eigentumsrechte. Derzeit ist die Brache herrenlos, da der Freistaat Sachsen sein Aneignungsrecht bisher nicht ausgeübt hat.