Medieninformationen 2005 [LDC]
[27/2005 - 23.05.2005]
Markersbacher Ortsumgehung durch RP Chemnitz genehmigt
1.707 Meter lange Umgehungsstraße kostet 10,2 Mio. € - Ortschaft wird um 70 Prozent vom Durchgangsverkehr entlastet
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 9. Mai 2005 hat das Regierungspräsidium Chemnitz den Neubau der B 101 - Ortsumgehung Markersbach - genehmigt. Die neue Trasse umfährt den Ortskern von Markersbach in nördlicher Richtung. Sie hat eine Länge von 1.707 m.
Besonderes Merkmal dieser Ortsumgehung ist eine Großbrücke von 320 m Länge und 44 m Höhe über das Tal der Großen Mittweida. Die genehmigte Trasse beginnt auf der vorhandenen B101, schwenkt dann in nördlicher Richtung ab, überquert das Tal der Großen Mittweida, verläuft danach in Hanglage oberhalb des Gebäudekomplexes Milchstraße, durchschneidet dann einen ca. 100 m langen Geländegrat und mündet am Bauende im Bereich von Scheibenberg / Unterscheibe wieder auf die vorhandene B 101. Für den Bau sind Kosten in Höhe von 10,2 Mio. € veranschlagt.
Mit Realisierung des festgestellten Bauvorhabens wird der Durchgangsverkehr, der derzeit die Ortslage belastet, zu etwa 70 % auf die neue Ortsumgehung gezogen. Damit wird nicht nur der Verkehrsfluss erhöht, sondern auch die Ortsdurchfahrt Markersbach stark entlastet. Die geringere Verkehrsbelegung in der Ortslage wird darüber hinaus die derzeit bestehenden Gefahrensituationen an verschiedenen Engstellen verringern.
Die Baumaßnahme umfasst neben Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen der Neubaustrecke auf die anliegende Bebauung (bspw. aktive Lärmschutzmaßnahmen) auch den Neubau landwirtschaftlicher Wege auf einer Länge von ca. 831 m und die Überführung eines Wirtschaftsweges über die B 101 mit einem Brückenbauwerk.
Im Planfeststellungsverfahren wurden verschiedene Ortsumgehungsvarianten überprüft. Diese reichten von einer so genannten Nulllösung, d.h. einem Ausbau der bestehenden Ortsdurchfahrt, bis zu einer Ortsumgehungsvariante mit einem 665 m langen Tunnelbauwerk. Die Überprüfung hat ergeben, dass keine Ortsumgehungsvariante existiert, die bei vergleichbarer Leistungsfähigkeit zu geringeren Auswirkungen führen würde. Die durchgeführten Untersuchungen / Überprüfungen und die erfolgte Abwägungsentscheidung sind im Planfeststellungsbeschluss dokumentiert.
Der Planfeststellungsbeschluss sowie die genehmigten Planunterlagen liegen ab dem 13. Juni 2005 bis zum 27. Juni 2005 in den betroffenen Gemeinden Markersbach und Johanngeorgenstadt zur öffentlichen Einsicht aus. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme wird in den betroffenen Gemeinden nochmals ortsüblich hingewiesen werden. Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.
Besonderes Merkmal dieser Ortsumgehung ist eine Großbrücke von 320 m Länge und 44 m Höhe über das Tal der Großen Mittweida. Die genehmigte Trasse beginnt auf der vorhandenen B101, schwenkt dann in nördlicher Richtung ab, überquert das Tal der Großen Mittweida, verläuft danach in Hanglage oberhalb des Gebäudekomplexes Milchstraße, durchschneidet dann einen ca. 100 m langen Geländegrat und mündet am Bauende im Bereich von Scheibenberg / Unterscheibe wieder auf die vorhandene B 101. Für den Bau sind Kosten in Höhe von 10,2 Mio. € veranschlagt.
Mit Realisierung des festgestellten Bauvorhabens wird der Durchgangsverkehr, der derzeit die Ortslage belastet, zu etwa 70 % auf die neue Ortsumgehung gezogen. Damit wird nicht nur der Verkehrsfluss erhöht, sondern auch die Ortsdurchfahrt Markersbach stark entlastet. Die geringere Verkehrsbelegung in der Ortslage wird darüber hinaus die derzeit bestehenden Gefahrensituationen an verschiedenen Engstellen verringern.
Die Baumaßnahme umfasst neben Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen der Neubaustrecke auf die anliegende Bebauung (bspw. aktive Lärmschutzmaßnahmen) auch den Neubau landwirtschaftlicher Wege auf einer Länge von ca. 831 m und die Überführung eines Wirtschaftsweges über die B 101 mit einem Brückenbauwerk.
Im Planfeststellungsverfahren wurden verschiedene Ortsumgehungsvarianten überprüft. Diese reichten von einer so genannten Nulllösung, d.h. einem Ausbau der bestehenden Ortsdurchfahrt, bis zu einer Ortsumgehungsvariante mit einem 665 m langen Tunnelbauwerk. Die Überprüfung hat ergeben, dass keine Ortsumgehungsvariante existiert, die bei vergleichbarer Leistungsfähigkeit zu geringeren Auswirkungen führen würde. Die durchgeführten Untersuchungen / Überprüfungen und die erfolgte Abwägungsentscheidung sind im Planfeststellungsbeschluss dokumentiert.
Der Planfeststellungsbeschluss sowie die genehmigten Planunterlagen liegen ab dem 13. Juni 2005 bis zum 27. Juni 2005 in den betroffenen Gemeinden Markersbach und Johanngeorgenstadt zur öffentlichen Einsicht aus. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme wird in den betroffenen Gemeinden nochmals ortsüblich hingewiesen werden. Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.