Medieninformationen 2005 [LDC]
[26/2005 - 19.05.2005]
Feinstaub: Chemnitz hat 35-Tage-Grenzwert überschritten
Aktionsplan soll Feinstaubbelastung an Leipziger Straße reduzieren – Handeln mit Augenmaß ist gefragt
An der Messstelle Leipziger Straße in Chemnitz sind im Jahre 2005 bereits an 40 Tagen Überschreitungen des Grenzwertes für Feinstaub aufgetreten. Dies bestätigten jetzt nach entsprechender Auswertung die zuständigen Labore. Als Reaktion darauf sieht § 47 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vor, dass ein Luftreinhalteplan aufzustellen ist, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt.
Dagegen liegen die innerstädtischen Messstellen am Getreidemarkt und am Wilhelm-Külz-Platz mit 21 bzw. 19 Überschreitungen noch erheblich unterhalb des kritischen Wertes.
Die Erstellung eines Luftreinhalteplanes setzt eine Vielzahl einzelner Schritte voraus. Einer dieser Schritte ist die Modellierung von Immissionsbelastungen im Stadtgebiet von Chemnitz. Mit diesem Berechnungsverfahren, das vom Landesamt für Umwelt und Geologie durchgeführt wird, werden Luftverunreinigungen nicht nur örtlich begrenzt, sondern flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet ermittelt. Erst nach Abschluss des Berechnungsverfahrens lassen sich begründet nachhaltig wirksame Maßnahmen festlegen, die zu einer dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen führen.
Die Problematik der Feinstaubbelastung stellt ein umfassendes Problem dar, das sich nicht auf begrenzte, konkrete örtliche Situationen beschränken lässt. Örtlich begrenzte Maßnahmen (z.B. für bestimmte Straßen) sind daher nur bedingt geeignet, schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen aufgrund von Feinstaub zu vermindern oder deren Entstehen zu vermeiden. Die festzulegenden Maßnahmen müssen insbesondere verursachergerecht und verhältnismäßig sein.
Das Regierungspräsidium Chemnitz hat die festgestellte Überschreitung des 35-Tage-Grenzwertes zum Anlass genommen, sich noch vor der nächsten, am 8. Juni stattfindenden Sitzung der Projektgruppe „Luftreinhalte- und Aktionspläne“, kurzfristig mit Vertretern der Stadt Chemnitz zu treffen, um über wirksame kommunale Maßnahmevorschläge zu beraten, die geeignet sind, bereits vor Erstellung eines Luftreinhalteplanes die Feinstaubbelastung an der Leipziger Straße zu reduzieren.
Als mögliche Maßnahmen, die zeitnah realisiert werden müssen, sind z.B. die Nassreinigung der Leipziger Straße, die Optimierung des Verkehrsflusses, die Analyse und Bewertung ggf. im Einzugsgebiet bestehender oder auch geplanter Baustellen sowie die Möglichkeiten des schrittweisen Einsatzes schadstoffarmer Busse auf dieser Strecke diskussionswürdig.
Mit dem daraus resultierend aufzustellenden Aktionsplan kann und soll noch nicht eine Einhaltung des Feinstaubgrenzwertes erreicht werden. Vielmehr hat dieser die Zielstellung, die Gefahr der Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für Feinstaub zu verringern und den Zeitraum der Überschreitungen zu verkürzen.
Die Erstellung eines Luftreinhalteplans für Chemnitz wird frühestens im Juni 2006 abgeschlossen sein. Bis dahin ist von den Verantwortlichen für die Erstellung des Luftreinhalteplanes auch beim Überschreiten des 35-Tage-Grenzwertes ein Handeln mit Augenmaß statt blinder Aktionismus gefordert. Zu betonen ist in diesem Zusammenhang, dass es auch nach der Erstellung eines Luftreinhalteplanes eine Feinstaubreduzierung auf Null nicht geben wird und im Übrigen dies auch keine Forderung des Gesetz- und Verordnungsgebers ist. Ziel von Luftreinhalteplänen kann stets nur eine dauerhafte Verminderung von Luftverunreinigungen sein. Dies zu erreichen ist die Aufgabe der beim federführenden Regierungspräsidium Chemnitz eingerichteten Projektgruppe zur Erstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen.
Dagegen liegen die innerstädtischen Messstellen am Getreidemarkt und am Wilhelm-Külz-Platz mit 21 bzw. 19 Überschreitungen noch erheblich unterhalb des kritischen Wertes.
Die Erstellung eines Luftreinhalteplanes setzt eine Vielzahl einzelner Schritte voraus. Einer dieser Schritte ist die Modellierung von Immissionsbelastungen im Stadtgebiet von Chemnitz. Mit diesem Berechnungsverfahren, das vom Landesamt für Umwelt und Geologie durchgeführt wird, werden Luftverunreinigungen nicht nur örtlich begrenzt, sondern flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet ermittelt. Erst nach Abschluss des Berechnungsverfahrens lassen sich begründet nachhaltig wirksame Maßnahmen festlegen, die zu einer dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen führen.
Die Problematik der Feinstaubbelastung stellt ein umfassendes Problem dar, das sich nicht auf begrenzte, konkrete örtliche Situationen beschränken lässt. Örtlich begrenzte Maßnahmen (z.B. für bestimmte Straßen) sind daher nur bedingt geeignet, schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen aufgrund von Feinstaub zu vermindern oder deren Entstehen zu vermeiden. Die festzulegenden Maßnahmen müssen insbesondere verursachergerecht und verhältnismäßig sein.
Das Regierungspräsidium Chemnitz hat die festgestellte Überschreitung des 35-Tage-Grenzwertes zum Anlass genommen, sich noch vor der nächsten, am 8. Juni stattfindenden Sitzung der Projektgruppe „Luftreinhalte- und Aktionspläne“, kurzfristig mit Vertretern der Stadt Chemnitz zu treffen, um über wirksame kommunale Maßnahmevorschläge zu beraten, die geeignet sind, bereits vor Erstellung eines Luftreinhalteplanes die Feinstaubbelastung an der Leipziger Straße zu reduzieren.
Als mögliche Maßnahmen, die zeitnah realisiert werden müssen, sind z.B. die Nassreinigung der Leipziger Straße, die Optimierung des Verkehrsflusses, die Analyse und Bewertung ggf. im Einzugsgebiet bestehender oder auch geplanter Baustellen sowie die Möglichkeiten des schrittweisen Einsatzes schadstoffarmer Busse auf dieser Strecke diskussionswürdig.
Mit dem daraus resultierend aufzustellenden Aktionsplan kann und soll noch nicht eine Einhaltung des Feinstaubgrenzwertes erreicht werden. Vielmehr hat dieser die Zielstellung, die Gefahr der Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für Feinstaub zu verringern und den Zeitraum der Überschreitungen zu verkürzen.
Die Erstellung eines Luftreinhalteplans für Chemnitz wird frühestens im Juni 2006 abgeschlossen sein. Bis dahin ist von den Verantwortlichen für die Erstellung des Luftreinhalteplanes auch beim Überschreiten des 35-Tage-Grenzwertes ein Handeln mit Augenmaß statt blinder Aktionismus gefordert. Zu betonen ist in diesem Zusammenhang, dass es auch nach der Erstellung eines Luftreinhalteplanes eine Feinstaubreduzierung auf Null nicht geben wird und im Übrigen dies auch keine Forderung des Gesetz- und Verordnungsgebers ist. Ziel von Luftreinhalteplänen kann stets nur eine dauerhafte Verminderung von Luftverunreinigungen sein. Dies zu erreichen ist die Aufgabe der beim federführenden Regierungspräsidium Chemnitz eingerichteten Projektgruppe zur Erstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen.