Medieninformationen 2005 [LDC]
[24/2005 - 13.05.2005]
Chemnitzer Haushalt genehmigt
Chemnitzer Haushalt 2005 erstmals unausgeglichen - Weitere Kreditaufnahmen nur bei verstärkten Sparanstrengungen
Der am 23.02.2005 vom Stadtrat beschlossene Haushalt der Stadt Chemnitz für 2005 wurde vom Regierungspräsidium Chemnitz gestern bestätigt. Dabei resultierte die lange Dauer des Genehmigungsverfahrens aus der Tatsache, dass die Stadt Chemnitz erstmals seit der politischen Wende keinen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Haushalt vorlegen konnte. Damit muss sich nunmehr auch die Stadt Chemnitz den finanziellen Problemen stellen, mit denen die Finanzverwaltungen anderer kreisfreier Städte im Freistaat Sachsen bereits seit geraumer Zeit ringen.
Immerhin bleiben 3,2% der Gesamtausgaben des diesjährigen Chemnitzer Etats von knapp 574,5 Mio € ungedeckt. Zwar stehen genügend Einnahmen zur Verfügung, um die Ausgaben des Vermögenshaushaltes mit Investitionen in Höhe von rund 56,7 Mio € zu finanzieren. Jedoch fehlen zur Finanzierung der laufenden Kosten im Verwaltungshaushalt 18,3 Mio €. Damit weist der städtische Haushalt im Jahr 2005 einen Fehlbetrag in dieser Höhe aus.
Trotz der seitens der Stadt bisher unternommenen Sparanstrengungen in Form der Fortschreibung des 2. Haushaltssicherungskonzeptes – also eines vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmekatalogs zur Erhöhung von Einnahmen und Senkung von Ausgaben – kann die Stadt auch mittelfristig ihre Haushalte bis 2008 nicht ausgleichen.
Die Gesetzmäßigkeit des 2005er Etats konnte daher seitens des Regierungspräsidiums nicht bestätig werden. Von einer formellen Beanstandung konnte nur aufgrund einer Reihe von Auflagen, die zusammen mit der diesjährigen Haushaltsverfügung ergingen, abgesehen werden. So wird seitens des Regierungspräsidiums eine weit reichende Überarbeitung des bereits beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes gefordert, die eine Wiederherstellung des laufenden Haushaltsausgleichs spätestens zum Jahr 2007 und den Abbau aller bis dahin aufgelaufenen Fehlbeträge bis spätestens zum Jahr 2009 sicherstellt.
Angesichts dessen müssen seitens der Stadt noch zusätzliche Konsolidierungspotentiale von insgesamt 68,4 Mio € erschlossen werden. Letztlich war es auch nur im Zusammenhang mit diesen Auflagen möglich, im Rahmen einer Ausnahmeentscheidung die im städtischen Haushalt 2005 enthaltene Kreditaufnahme von 16,8 Mio € zu genehmigen. Darüber hinaus hat sich das Regierungspräsidium bei der Erteilung der diesjährigen Kreditermächtigung davon leiten lassen, dass die Stadt seit Jahren eine konsequente Haushaltsdisziplin zeigt, bereits beträchtliche und teilweise auch schmerzhafte Sparmaßnahmen ergriffen hat und bisher noch keine Fehlbeträge entstanden sind.
Dazu tritt, dass ohne die beantragten Kredite die Finanzierung der im städtischen Haushalt enthaltenen, dringend erforderlichen und teilweise schon in Vorjahren begonnenen Investitionen vor allem in den Bereichen Schulen, Straßenbau und Stadtsanierung nicht möglich wäre. Dies wäre mit dem Bestreben des Regierungspräsidiums, die Stadt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere beim weiteren Ausbau der Infrastruktur, soweit als möglich zu unterstützen, nicht vereinbar gewesen.
Will die Stadt jedoch wie geplant auch in den Folgejahren weitere Kredite zur Finanzierung von Investitionen aufnehmen, muss sie dem Regierungspräsidium bis spätestens Ende des Jahres nachweisen, wie die seitens der Behörde geforderten zusätzlichen Einsparungen im vorgegebenen Zeitraum realisiert werden sollen. Nur so können seitens der Stadt die finanziellen Gestaltungsspielräume wiedererlangt werden, die für die zukünftige gesicherte Aufgabenerfüllung erforderlich sind.
Immerhin bleiben 3,2% der Gesamtausgaben des diesjährigen Chemnitzer Etats von knapp 574,5 Mio € ungedeckt. Zwar stehen genügend Einnahmen zur Verfügung, um die Ausgaben des Vermögenshaushaltes mit Investitionen in Höhe von rund 56,7 Mio € zu finanzieren. Jedoch fehlen zur Finanzierung der laufenden Kosten im Verwaltungshaushalt 18,3 Mio €. Damit weist der städtische Haushalt im Jahr 2005 einen Fehlbetrag in dieser Höhe aus.
Trotz der seitens der Stadt bisher unternommenen Sparanstrengungen in Form der Fortschreibung des 2. Haushaltssicherungskonzeptes – also eines vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmekatalogs zur Erhöhung von Einnahmen und Senkung von Ausgaben – kann die Stadt auch mittelfristig ihre Haushalte bis 2008 nicht ausgleichen.
Die Gesetzmäßigkeit des 2005er Etats konnte daher seitens des Regierungspräsidiums nicht bestätig werden. Von einer formellen Beanstandung konnte nur aufgrund einer Reihe von Auflagen, die zusammen mit der diesjährigen Haushaltsverfügung ergingen, abgesehen werden. So wird seitens des Regierungspräsidiums eine weit reichende Überarbeitung des bereits beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes gefordert, die eine Wiederherstellung des laufenden Haushaltsausgleichs spätestens zum Jahr 2007 und den Abbau aller bis dahin aufgelaufenen Fehlbeträge bis spätestens zum Jahr 2009 sicherstellt.
Angesichts dessen müssen seitens der Stadt noch zusätzliche Konsolidierungspotentiale von insgesamt 68,4 Mio € erschlossen werden. Letztlich war es auch nur im Zusammenhang mit diesen Auflagen möglich, im Rahmen einer Ausnahmeentscheidung die im städtischen Haushalt 2005 enthaltene Kreditaufnahme von 16,8 Mio € zu genehmigen. Darüber hinaus hat sich das Regierungspräsidium bei der Erteilung der diesjährigen Kreditermächtigung davon leiten lassen, dass die Stadt seit Jahren eine konsequente Haushaltsdisziplin zeigt, bereits beträchtliche und teilweise auch schmerzhafte Sparmaßnahmen ergriffen hat und bisher noch keine Fehlbeträge entstanden sind.
Dazu tritt, dass ohne die beantragten Kredite die Finanzierung der im städtischen Haushalt enthaltenen, dringend erforderlichen und teilweise schon in Vorjahren begonnenen Investitionen vor allem in den Bereichen Schulen, Straßenbau und Stadtsanierung nicht möglich wäre. Dies wäre mit dem Bestreben des Regierungspräsidiums, die Stadt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere beim weiteren Ausbau der Infrastruktur, soweit als möglich zu unterstützen, nicht vereinbar gewesen.
Will die Stadt jedoch wie geplant auch in den Folgejahren weitere Kredite zur Finanzierung von Investitionen aufnehmen, muss sie dem Regierungspräsidium bis spätestens Ende des Jahres nachweisen, wie die seitens der Behörde geforderten zusätzlichen Einsparungen im vorgegebenen Zeitraum realisiert werden sollen. Nur so können seitens der Stadt die finanziellen Gestaltungsspielräume wiedererlangt werden, die für die zukünftige gesicherte Aufgabenerfüllung erforderlich sind.