Medieninformationen 2005 [LDC]
[21/2005 - 28.04.2005]
Bestandskräftiges Baurecht für erste elf Kilometer der A72
Bundesverwaltungsgericht stellt Verfahren nach Klagerücknahme für Teilabschnitt Hartmannsdorf - Niederfrohna ein
Mit Schreiben des Klägers vom 15. April 2005 wurde die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 1. Dezember 2004 zur Genehmigung der "BAB A 72 Chemnitz - Leipzig, Bauabschnitt 1.2 Anschlussstelle Hartmannsdorf bis Anschlussstelle Niederfrohna" zurückgenommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren daher mit Beschluss vom 18. April 2005 eingestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist damit bestandskräftig.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht nach den mündlichen Verhandlungen am 23. Februar 2005 die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 12. November 2003 abgewiesen hat, besteht damit Baurecht für den rund elf Kilometer langen Neubauabschnitt vom Autobahnkreuz Chemnitz bis zur Anschlussstelle Niederfrohna. Dieser umfasst drei Autobahnanschlussstellen bei Röhrsdorf, Mühlau und Niederfrohna einschließlich der teilweisen Verlegung der Staatsstraßen S 241 und S 242. Aufgrund der in den Planfeststellungsbeschlüssen angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit wurde auf der gesamten Neubaustrecke bereits mit dem Bau begonnen.
Das Planfeststellungsverfahren für den Folgeabschnitt von der Anschlussstelle Niederfrohna bis zur geplanten Anschlussstelle Rathendorf (Regierungsbezirk Leipzig) befindet sich in der Vorbereitung. Es handelt sich hierbei um einen ca. zwölf Kilometer langen Teilabschnitt, der nach den dem Regierungspräsidium Chemnitz zwischenzeitlich vorliegenden Unterlagen an der Anschlussstelle Niederfrohna beginnt, westlich an der Stadt Penig vorbeiführt und die Zwickauer Mulde im Bereich des bereits vorhandenen Brückenbauwerks, über das gegenwärtig die B 95 verläuft, queren soll. Die gegenwärtige Planung sieht innerhalb dieses Bereiches Anschlussstellen bei Penig (nördlich Penig) und Rathendorf vor.
Das Regierungspräsidium Chemnitz geht derzeit davon aus, dass die Planunterlagen für diesen Abschnitt noch vor den Schulsommerferien öffentlich ausgelegt werden können. Hierbei ist eine Auslegung in den Städten und Gemeinden Niederfrohna, Limbach-Oberfrohna, Penig, Waldenburg und Lunzenau (Regierungsbezirk Chemnitz) sowie Geithain und Narsdorf (Regierungsbezirk Leipzig) vorgesehen. Der genaue Auslegungszeitraum wird in den betroffenen Städten und Gemeinden noch ortsüblich bekannt gegeben werden.
An die Anschlussstelle Rathendorf schließt sich ein weiterer, ebenfalls ca. zwölf Kilometer langer Autobahnabschnitt an, der von der Fa. DEGES beplant und dessen Planfeststellungsverfahren vom Regierungspräsidium Leipzig durchgeführt werden wird.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht nach den mündlichen Verhandlungen am 23. Februar 2005 die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 12. November 2003 abgewiesen hat, besteht damit Baurecht für den rund elf Kilometer langen Neubauabschnitt vom Autobahnkreuz Chemnitz bis zur Anschlussstelle Niederfrohna. Dieser umfasst drei Autobahnanschlussstellen bei Röhrsdorf, Mühlau und Niederfrohna einschließlich der teilweisen Verlegung der Staatsstraßen S 241 und S 242. Aufgrund der in den Planfeststellungsbeschlüssen angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit wurde auf der gesamten Neubaustrecke bereits mit dem Bau begonnen.
Das Planfeststellungsverfahren für den Folgeabschnitt von der Anschlussstelle Niederfrohna bis zur geplanten Anschlussstelle Rathendorf (Regierungsbezirk Leipzig) befindet sich in der Vorbereitung. Es handelt sich hierbei um einen ca. zwölf Kilometer langen Teilabschnitt, der nach den dem Regierungspräsidium Chemnitz zwischenzeitlich vorliegenden Unterlagen an der Anschlussstelle Niederfrohna beginnt, westlich an der Stadt Penig vorbeiführt und die Zwickauer Mulde im Bereich des bereits vorhandenen Brückenbauwerks, über das gegenwärtig die B 95 verläuft, queren soll. Die gegenwärtige Planung sieht innerhalb dieses Bereiches Anschlussstellen bei Penig (nördlich Penig) und Rathendorf vor.
Das Regierungspräsidium Chemnitz geht derzeit davon aus, dass die Planunterlagen für diesen Abschnitt noch vor den Schulsommerferien öffentlich ausgelegt werden können. Hierbei ist eine Auslegung in den Städten und Gemeinden Niederfrohna, Limbach-Oberfrohna, Penig, Waldenburg und Lunzenau (Regierungsbezirk Chemnitz) sowie Geithain und Narsdorf (Regierungsbezirk Leipzig) vorgesehen. Der genaue Auslegungszeitraum wird in den betroffenen Städten und Gemeinden noch ortsüblich bekannt gegeben werden.
An die Anschlussstelle Rathendorf schließt sich ein weiterer, ebenfalls ca. zwölf Kilometer langer Autobahnabschnitt an, der von der Fa. DEGES beplant und dessen Planfeststellungsverfahren vom Regierungspräsidium Leipzig durchgeführt werden wird.