Medieninformationen 2005 [LDC]
[20/2005 - 27.04.2005]
Antragstellung auf Direktzahlung und Agrarförderung 2005
Appell des RP Chemnitz an die Landwirte zur rechtzeitigen Antragstellung bei den Ämtern für Landwirtschaft
Mit den Beschlüssen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union wurde ein umfassender Systemwechsel bei den Direktzahlungen zur Einkommensstützung an die Landwirtschaftsbetriebe vorgenommen, der in diesem Jahr mit der Antragstellung bis zum 17. Mai 2005 wirksam wird.
Seit der Eröffnung der Antragstellung durch die Ämter für Landwirtschaft hat allerdings erst ein Fünftel der Landwirte den Sammelantrag auf Direktzahlung und Agrarförderung 2005 abgegeben.
Bei der Abgabe der bisherigen Anträge hat sich gezeigt, dass die Landwirtschaftsbetriebe in den meisten Fällen für die Abgabe eines ordnungsgemäßen Antrages noch zahlreiche Rückfragen haben. Wir bitten deshalb die Antragsteller kurzfristig ihr zuständiges Amt für Landwirtschaft aufzusuchen. Damit können erhebliche Wartezeiten zur Beantwortung noch anstehender Fragen vermieden werden, da sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter in den letzten Tagen vor Beendigung der Antragstellung voll und ganz auf die Bewältigung des zu erwartenden umfangreichen Antragseinganges konzentrieren müssen.
Seit der Eröffnung der Antragstellung durch die Ämter für Landwirtschaft hat allerdings erst ein Fünftel der Landwirte den Sammelantrag auf Direktzahlung und Agrarförderung 2005 abgegeben.
Bei der Abgabe der bisherigen Anträge hat sich gezeigt, dass die Landwirtschaftsbetriebe in den meisten Fällen für die Abgabe eines ordnungsgemäßen Antrages noch zahlreiche Rückfragen haben. Wir bitten deshalb die Antragsteller kurzfristig ihr zuständiges Amt für Landwirtschaft aufzusuchen. Damit können erhebliche Wartezeiten zur Beantwortung noch anstehender Fragen vermieden werden, da sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter in den letzten Tagen vor Beendigung der Antragstellung voll und ganz auf die Bewältigung des zu erwartenden umfangreichen Antragseinganges konzentrieren müssen.