Medieninformationen 2005 [LDC]
[09/2005 - 22.02.2005]
Verbraucherschutz und Tierschutz sind gewährleistet
Umfassende Prüfungen der zuständigen Behörden ergaben bisher keine Beanstandungen am Chemnitzer Schlachthof
Das Referat Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung am Regierungspräsidium Chemnitz ist regionale Fachaufsichtsbehörde über die Überwachungsbehörde für den Schlachthof Chemnitz, das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) der Stadt Chemnitz. Es ist Dienstaufgabe des Regierungspräsidiums Chemnitz, die Arbeit der unteren Behörden regelmäßig vor Ort zu überprüfen.
Sowohl das LÜVA Chemnitz als auch der Schlachthof sind Träger von Qualitätssicherungssystemen, die gewährleisten, dass die Forderungen des Fleischhygienerechtes und der Tierschutzschlachtverordnung bei der Gewinnung von frischem Fleisch eingehalten werden. Im Rahmen der Fachaufsicht werden auch die Qualitätsmanagementsysteme der Behörde und des Unternehmens vom Regierungspräsidium überprüft. In dem nach hohem Standard arbeitenden EU-zugelassenen Betrieb gab es bisher keine grundlegenden Beanstandungen.
Die Arbeit der LÜVÄ zielt auf die Einhaltung der Anforderungen an den Verbraucherschutz sowie die Wahrung tierschutzrechtlicher Belange. Dies kann nur durch die Arbeit von qualifiziertem Personal in der Produktion gewährleistet werden. Es wurde im speziellen Fall umfassend geprüft, ob das Personal am Schlachthof Chemnitz für die Aufgaben qualifiziert ist. Dafür gibt es spezifische Anforderungen, die erfüllt wurden.
Sowohl das LÜVA Chemnitz als auch der Schlachthof sind Träger von Qualitätssicherungssystemen, die gewährleisten, dass die Forderungen des Fleischhygienerechtes und der Tierschutzschlachtverordnung bei der Gewinnung von frischem Fleisch eingehalten werden. Im Rahmen der Fachaufsicht werden auch die Qualitätsmanagementsysteme der Behörde und des Unternehmens vom Regierungspräsidium überprüft. In dem nach hohem Standard arbeitenden EU-zugelassenen Betrieb gab es bisher keine grundlegenden Beanstandungen.
Die Arbeit der LÜVÄ zielt auf die Einhaltung der Anforderungen an den Verbraucherschutz sowie die Wahrung tierschutzrechtlicher Belange. Dies kann nur durch die Arbeit von qualifiziertem Personal in der Produktion gewährleistet werden. Es wurde im speziellen Fall umfassend geprüft, ob das Personal am Schlachthof Chemnitz für die Aufgaben qualifiziert ist. Dafür gibt es spezifische Anforderungen, die erfüllt wurden.