Medieninformationen 2005 [LDC]
[08/2005 - 18.02.2005]
Über 18.000 alte Wasserrechte beim RP Chemnitz angemeldet
Antragsteller werden bis Mitte des Jahres über Eintragung informiert - Seit 1990 42.000 Neurechte ins Wasserbuch eingetragen
Seit 1999 wird verstärkt am Aufbau eines neuen digitalen Wasserbuches in Sachsen gearbeitet. Dass das Wasserbuch erneut erstellt werden muss, ist in der Historie begründet. So wurden die für das Königreich Sachsen seinerzeit eingeführten Wasserbücher auf dem Gebiet der ehemaligen DDR in den 60er Jahren geschlossen. Im Jahre 1982 wurden Regelungen hinsichtlich eines Wassernutzungsregisters getroffen, das die ehemalige Staatliche Gewässeraufsicht geführt hat. Rückblickend blieb es bei dem Versuch einer Erfassung. Die damaligen, oft sehr lückenhaften Aufzeichnungen gingen mit der Wende im Jahre 1989 verloren. Alte Wasserrechte mussten und müssen damit in Sachsen anders als in den alten Bundesländern neu definiert werden.
Die vor Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes am 1. Juli 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR erteilten Wasserrechte werden als alte Wasserrechte bezeichnet.
Mit der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Führung der Wasserbücher vom 08.01.1999 werden die Details zum Aufbau und zur Führung der neuen digitalen Wasserbücher in Sachsen neu geregelt.
In den Wasserbüchern werden heute alle noch ausgeübten Wasserrechte in sechs Anwendungen erfasst:
Wasserrechte können dabei für alle ober- und unterirdischen Gewässer gewährt werden. Um eine aktuelle Bestandserfassung zu gewährleisten, wurden die Rechtsinhaber alter Wasserrechte aufgefordert, ihre alten Rechte bis 31.12.2004 bei der Wasserbuchbehörde anzumelden.
Im Regierungsbezirk Chemnitz wurden über 18.000 alte Wasserrechte angemeldet, davon für den Vogtlandkreis und die Stadt Plauen über 1.300. Ca. 40 % davon können ohne größere Nachprüfung in das Wasserbuch übernommen werden. Der restliche Teil ist zu überprüfen und ggf. in ein neues Recht zu überführen bzw. handelt es sich hier um Grundbucheintragungen, die privatrechtliche Vereinbarungen betreffen. Nur wasserrechtliche Erlaubnisse/Genehmigungen, die von einer Wasserbehörde erteilt wurden, sind öffentliches Recht und werden in das Wasserbuch eingetragen. Die Rechtsgrundlagen dafür sind im Wasserhaushaltsgesetz, im Sächsischen Wassergesetz und in der Wasserbuchverordnung geregelt.
Bis 31.12.2004 erfolgten insgesamt 5.126 Wasserbucheintragungen von neuen Wasserrechten für das Vogtland. Ca. 42.000 neue Rechte wurden im Regierungsbezirk Chemnitz insgesamt angemeldet. Nach dem 01. Juli 1990 wurden die Rechte zumeist von den unteren Wasserbehörden, also den Landratsämtern und kreisfreien Städten erteilt. Wasserechte werden aber auch von der höheren Wasserbehörde im Regierungspräsidium und von Sonderwasserbehörden wie den Bergämtern entsprechend geltender Zuständigkeiten vergeben.
Die kostenfreien Eintragungen in das Wasserbuch werden von Amts wegen vorgenommen, wenn die wasserrechtliche Gestattung rechts- und bestandskräftig ist. In den wasserrechtlichen Gestattungen sind natürlich auch entsprechende Pflichten der Wasserrechtsinhaber festgelegt. Diese sind je nach Art der Gestattung höchst unterschiedlich. Wenn beispielsweise jemand ein Recht auf Einleitung in ein Oberflächengewässer erhält, muss er für die Einhaltung bestimmter Grenzwerte Sorge tragen, wenn er bauliche Veränderungen vornehmen will, muss er die Durchlassfähigkeit des Gewässers gewährleisten. Bei Absenkung des Grundwasserspiegels müssen entsprechende Standfestigkeitsnachweise erbracht werden usw.
Fischereirechte sind keine Wasserrechte und werden nicht in das Wasserbuch übernommen.
Für den Rechtsinhaber hat die Eintragung keine rechtsbegründende Wirkung, jedoch bedeutet die Eintragung eine erhöhte rechtliche Sicherheit bei der Ausübung des Rechtes.
Alle Rechtsinhaber erhalten bis Mitte des Jahres 2005 eine Information, wenn die Eintragung der oben beschriebenen Altrechte erfolgt ist. Wegen der Vielzahl der vorliegenden Eintragungswünsche, insbesondere im Ergebnis der hohen Anzahl von eingegangenen Anmeldungen alter Rechte und Befugnisse kurz vor Ablauf der Anmeldefrist zum Jahresende 2004, bittet die höhere Wasserbehörde die betroffenen Bürger um etwas Geduld.
Wer heute ein neues Wasserrecht beantragen möchte, sollte sich an die zuständige untere Wasserbehörde des Landkreises oder der Stadtverwaltung seiner kreisfreien Stadt wenden.
Die vor Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes am 1. Juli 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR erteilten Wasserrechte werden als alte Wasserrechte bezeichnet.
Mit der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Führung der Wasserbücher vom 08.01.1999 werden die Details zum Aufbau und zur Führung der neuen digitalen Wasserbücher in Sachsen neu geregelt.
In den Wasserbüchern werden heute alle noch ausgeübten Wasserrechte in sechs Anwendungen erfasst:
- Abwasserentsorgung, z. B. Versickern, Einleitung von Abwasser aus Kläranlagen
Wasserversorgung, wie Wasserentnahmen aus dem Grund- oder Oberflächenwasserwasser (außer bei Brunnen für den Hausgebrauch) - Flächengebiete, Wasserschutzgebiete, Hochwasserschutzgebiete
(Diese betreffen als Antragsteller in der Regel Wasserzweckverbände, - Kommunen oder die Landestalsperrenverwaltung als Nutznießer und die Allgemeinheit mit entsprechenden erlebbaren Einschränkungen, z. B. Badeverbote im Wasserschutzgebiet.)
- Maßnahmen in, an, unter, über oberirdischen Gewässern, z B. Aufstauen, Absenken, Umleiten von Wasser, Einbringen von Stoffen aus einem anderen Gewässer
- Grundwassermaßnahmen, z. B. Absenken von Grundwasser
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Wasserrechte können dabei für alle ober- und unterirdischen Gewässer gewährt werden. Um eine aktuelle Bestandserfassung zu gewährleisten, wurden die Rechtsinhaber alter Wasserrechte aufgefordert, ihre alten Rechte bis 31.12.2004 bei der Wasserbuchbehörde anzumelden.
Im Regierungsbezirk Chemnitz wurden über 18.000 alte Wasserrechte angemeldet, davon für den Vogtlandkreis und die Stadt Plauen über 1.300. Ca. 40 % davon können ohne größere Nachprüfung in das Wasserbuch übernommen werden. Der restliche Teil ist zu überprüfen und ggf. in ein neues Recht zu überführen bzw. handelt es sich hier um Grundbucheintragungen, die privatrechtliche Vereinbarungen betreffen. Nur wasserrechtliche Erlaubnisse/Genehmigungen, die von einer Wasserbehörde erteilt wurden, sind öffentliches Recht und werden in das Wasserbuch eingetragen. Die Rechtsgrundlagen dafür sind im Wasserhaushaltsgesetz, im Sächsischen Wassergesetz und in der Wasserbuchverordnung geregelt.
Bis 31.12.2004 erfolgten insgesamt 5.126 Wasserbucheintragungen von neuen Wasserrechten für das Vogtland. Ca. 42.000 neue Rechte wurden im Regierungsbezirk Chemnitz insgesamt angemeldet. Nach dem 01. Juli 1990 wurden die Rechte zumeist von den unteren Wasserbehörden, also den Landratsämtern und kreisfreien Städten erteilt. Wasserechte werden aber auch von der höheren Wasserbehörde im Regierungspräsidium und von Sonderwasserbehörden wie den Bergämtern entsprechend geltender Zuständigkeiten vergeben.
Die kostenfreien Eintragungen in das Wasserbuch werden von Amts wegen vorgenommen, wenn die wasserrechtliche Gestattung rechts- und bestandskräftig ist. In den wasserrechtlichen Gestattungen sind natürlich auch entsprechende Pflichten der Wasserrechtsinhaber festgelegt. Diese sind je nach Art der Gestattung höchst unterschiedlich. Wenn beispielsweise jemand ein Recht auf Einleitung in ein Oberflächengewässer erhält, muss er für die Einhaltung bestimmter Grenzwerte Sorge tragen, wenn er bauliche Veränderungen vornehmen will, muss er die Durchlassfähigkeit des Gewässers gewährleisten. Bei Absenkung des Grundwasserspiegels müssen entsprechende Standfestigkeitsnachweise erbracht werden usw.
Fischereirechte sind keine Wasserrechte und werden nicht in das Wasserbuch übernommen.
Für den Rechtsinhaber hat die Eintragung keine rechtsbegründende Wirkung, jedoch bedeutet die Eintragung eine erhöhte rechtliche Sicherheit bei der Ausübung des Rechtes.
Alle Rechtsinhaber erhalten bis Mitte des Jahres 2005 eine Information, wenn die Eintragung der oben beschriebenen Altrechte erfolgt ist. Wegen der Vielzahl der vorliegenden Eintragungswünsche, insbesondere im Ergebnis der hohen Anzahl von eingegangenen Anmeldungen alter Rechte und Befugnisse kurz vor Ablauf der Anmeldefrist zum Jahresende 2004, bittet die höhere Wasserbehörde die betroffenen Bürger um etwas Geduld.
Wer heute ein neues Wasserrecht beantragen möchte, sollte sich an die zuständige untere Wasserbehörde des Landkreises oder der Stadtverwaltung seiner kreisfreien Stadt wenden.