Medieninformationen 2011 [LDD]
[57/2011 - 22.11.2011]
Ein Zügel für die Rote Weißeritz
Landesdirektion genehmigt Planung für Bau des Rückhaltebeckens bei Niederpöbel
Die Landesdirektion Dresden hat den Planfeststellungsbeschluss zum Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens für die Rote Weißeritz im Pöbeltal bei Niederpöbel erlassen. Antragstellerin des seit Oktober 2007 laufenden Genehmigungsverfahrens ist die Landestalsperrenverwaltung Sachsen.
In der jetzt genehmigten Variante wird die neue Hochwasserschutzanlage aus einem Steinschüttdamm mit Asphaltbetonkerndichtung bestehen und an der engsten Stelle des Pöbeltales - etwa 300 Meter südlich des Schmiedeberger Ortsteiles Niederpöbel - errichtet. Der etwa 28 Meter hohe Absperrdamm des Hochwasserrückhaltebeckens, quer zum Pöbelbach liegend, erhält für die parallel zum Pöbelbach verlaufende Staatsstraße S183 einen Straßendurchlass. Bei Wasserführungen, die mindestens einem zehnjährlichen Hochwasser entsprechen, schließen die doppelten Schütztore und der Einstau beginnt. Dabei bleibt die ökologisch notwendige Mindestwasserabgabe aber jederzeit gewährleistet. Der Verkehr der Staatsstraße wird dann durch Schrankenanlagen abgesperrt und über die vorhandenen Kreisstraßen umgeleitet. Diese Kreisstraßen erfahren für den möglichen Umleitungsverkehr eine Ertüchtigung. Sollten sich im Moment des Einstaubeginns noch Fahrzeuge im Bereich der gesperrten Straße befinden, müssen diese eine der zwei neu zu errichtenden Wendestellen benutzen.
Das Hochwasserrückhaltebecken ist für ein Hochwasserereignis ausgelegt, das statistisch gesehen alle 100 Jahre auftritt. Die maximale Beckenfläche von 13 Hektar wird ein Stauvolumen von zirka 1,2 Millionen Kubikmetern ermöglichen und die S183 dann auf einer Länge von etwa 1200 Metern überstauen. Das Dammbauwerk muss allerdings auch noch größeren Hochwasserereignissen standhalten und wird daher mit einer Hochwasserentlastungsanlage ausgestattet. Weiterhin sind zwei Pegelmessstellen vorgesehen, die der Kontrolle des Wasserzuflusses und der Wasserabgabe des Beckens dienen.
Der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens bei Niederpöbel ist Bestandteil der Hochwasserschutzkonzeption des Freistaates Sachsen. Da es in den vergangenen Jahren - vor allem durch sommerliche Starkniederschläge - im Osterzgebirgsraum immer wieder zu Hochwasserereignissen kam und besonders im Jahr 2002 die Schäden im Einzugsgebiet der Roten Weißeritz besonders gravierend waren, sollte das Einzugsgebiet der Wilden, Roten und Vereinigten Weißeritz künftig wirksam geschützt werden. In der Hochwasserschutzkonzeption des Freistaates Sachsen wurden daher weitere Rückhalteräume in Verbindung mit örtlich wirkenden Hochwasserschutzmaßnahmen geprüft und mehrere potentielle Beckenstandorte in vorbereitenden Studien analysiert. Im Oberlauf der Roten Weißeritz bis Schmiedeberg ist die Erosion und Ablagerung aufgrund des hohen Gefälles und der intensiven Neigung des Gewässers zur Seitenerosion stark ausgeprägt. Dieser Umstand war Ausschlag gebend für die Standortentscheidung des Rückhaltebeckens für die Rote Weißeritz gerade am jetzt genehmigten Ort.
Der Einreichung der Genehmigungsplanung im Jahr 2007 war ein Jahr früher bereits ein Scopingtermin vorausgegangen, in dessen Folge der Untersuchungsrahmen zur Umweltverträglichkeitsprüfung festlegt werden konnte. Im weiteren Verfahrensablauf wurden zahlreiche fachliche Stellungnahmen eingeholt und die Antragsunterlagen mehrfach überarbeitet. Zudem fanden zwei Erörterungstermine statt, bei denen die Einwendungen und Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und betroffenen Bürgern zum Plan mit der Trägerin des Vorhabens diskutiert wurden. Im Ergebnis umfasst der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss insgesamt 151 Seiten zuzüglich der in 20 Ordnern enthaltenen planfestgestellten Planunterlagen.
Die erforderlichen hydraulischen Berechnungen und Standsicherheitsuntersuchungen wurden durchgeführt und ein Baugrundgutachten erstellt. Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens sind weiterhin eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Schall-, Staubimmissions- und Erschütterungsprognosen.
Das Rückhaltebecken liegt in mehreren Schutzgebieten. Für das Vorhaben wird deshalb eine EU-Abweichungserklärung erstellt und der EU-Kommission in Brüssel im Anzeigeverfahren zugeleitet. Damit sind umfangreiche Kohärenzmaßnahmen innerhalb der Natura-2000-Gebietskulisse, für FFH-Erhaltungsziele innerhalb der FFH-Gebiete und für Vogelschutz-Erhaltungsziele innerhalb der Vogelschutzgebiete verbunden. Um die unvermeidlichen Eingriffe in die Natur zu minimieren und auszugleichen, sind unter anderem großflächige Entsiegelungen, die Schaffung von Grünland- und Habitatsentwicklungsflächen, eine Reihe von Maßnahmen zum Fledermausschutz, Wiederaufforstungen und straßenbegleitende Baumpflanzungen, Gehölzpflanzungen sowie die Renaturierung von Fließ- und Standgewässern vorgesehen.