Medieninformationen 2010 [LDD]
[87/2010 - 27.12.2010]
Für den Spaß ohne Reue
Die Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Dresden informiert zum Handel und Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel streben Vertrieb und Umgang mit Feuerwerkskörpern ihrem jährlichen Höhepunkt entgegen. Dabei ist sowohl von den Verbrauchern als auch vom Handel eine ganze Reihe von Regeln und Vorschriften zu beachten.
Für den Verbraucher lassen sich die Tipps für einen sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern in vier Grundregeln zusammenfassen:
- Gebrauchsanweisung durchlesen und einhalten
- keine Experimente wagen
- Basteleien an den Feuerwerkskörpern grundsätzlich unterlassen
- nur zugelassene Feuerwerkskörper verwenden
Ein davon abweichender Umgang mit Raketen und Knallern kann zu Unfällen mit schweren Verletzungen der Feuerwerker selbst, aber auch unbeteiligter Dritter führen.
Der Handel muss für den Verkauf der Pyrotechnik die vorgeschriebenen Verkaufs- und Lagerbedingungen schaffen. Insbesondere ist dabei auf die Einhaltung der zulässigen Mengen und der Brandschutzvorschriften zu achten.
Bei Handelseinrichtungen, die Feuerwerkskörper anbieten, sind Kontrollen durch die Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Dresden zum Jahresende fast schon eine Tradition. Erfreulicherweise ist die Tendenz der dabei festgestellten Mängel über die Jahre hinweg rückläufig. In den frühen neunziger Jahren bereiteten insbesondere fehlende Kenntnisse über die gesetzlichen Bestimmungen und unzureichende räumliche Bedingungen in den oft vorhandenen Verkaufsprovisorien Probleme. Beides hat sich durch die Entwicklung der Handelseinrichtungen stetig verbessert.
Dennoch gab es auch bei den Kontrollen zum Jahreswechsel 2009/2010 wieder eine Reihe von Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften. So wurden in den 855 in Sachsen kontrollierten Verkaufseinrichtungen 385 Mängel in 305 Verkaufseinrichtungen festgestellt. Die allermeisten davon waren jedoch weniger gravierend und konnten nach entsprechenden Hinweisen schnell behoben werden.
Ein häufiges Problem war die Überschreitung der zulässigen Mengen von Feuerwerkskörpern in Lagerräumen und Verkaufsbereichen. Überdies wurden in einigen Handelseinrichtungen Lagerräume vorschriftswidrig zu Verkaufsbereichen umfunktioniert. In allen Fällen waren Mitarbeiter und Kunden durch die räumliche Konzentration großer Mengen pyrotechnischer Erzeugnisse unnötigen Gefahren ausgesetzt. Der Handel mit nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern - vor deren Erwerb dringend gewarnt wird - wurde hingegen nur selten angetroffen.
Die Meldungen nach dem letzten Jahreswechsel lassen darauf schließen, dass auch der Grundsatz „Keine gefährlichen Feuerwerkskörper in Kinderhand!“ nicht immer Beachtung findet. Allerdings sind an diesem Punkt Handel und Erziehungsberechtigte gleichermaßen in der Pflicht. Die Handelseinrichtungen dürfen pyrotechnische Erzeugnisse der Klasse II (künftig Kategorie 2) nur an Personen über 18 Jahren abgeben. Das bedeutet, dass eine entsprechende Aufsicht über die zum Verkauf bereit gestellten Feuerwerkskörper gesichert sein muss.
Die Mitarbeiter der Landesdirektion Dresden werden auch zum Jahresende 2010 wieder zahlreiche Kontrollen bei Händlern durchführen, die pyrotechnische Erzeugnisse anbieten. Sie werden einerseits beraten und informieren, andererseits aber auch bei Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen korrigierend eingreifen.
Die Einhaltung der Sicherheitsregeln beim Verkauf und bei der Benutzung von Feuerwerkskörpern trägt dazu bei, dass der gewiss wieder laute und bunte Start in das neue Jahr unfallfrei und der Spaß also ohne Reue bleibt.