Medieninformationen 2025
[010/2025 - 20.03.2025]
Stadt Radebeul kann Lößnitzbach renaturieren
Landesdirektion Sachsen genehmigt Verlegung und ökologischen Ausbau des rechtselbischen Gewässers – Hochwasser- und Naturschutz profitieren
Die Landesdirektion Sachsen hat die Umverlegung und den ökologischen Ausbau des Lößnitzbaches im Radebeuler Ortsteil Serkowitz mit einem Planfeststellungsbeschluss genehmigt.
„Die geplante Verlegung und Öffnung des Lößnitzbaches wird den Anwohnerinnen und Anwohnern die Sorge vor Überflutungen bei Hochwasserereignissen nehmen, zugleich entstehen mit dem naturnahen Ausbau neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere.“ ordnet Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen, das Vorhaben ein.
Derzeit ist der Lößnitzbach über weite Strecken naturfern ausgebaut oder verrohrt. Überdies nimmt er die Mischwasserentlastung aus dem Kanalnetz des Stadt Radebeul auf. Das Gewässer ist insgesamt in einem schlechten ökologischen Zustand. Im Vorhabengebiet zwischen dem Bahndamm und der Einmündung des Lößnitzbaches in die Elbe kommt es selbst bei kleineren Hochwasserereignissen zu Überflutungen.
Das Vorhaben hat das Ziel, den Zustand des Lößnitzbachs im Vorhabengebiet zu verbessern. Dies wird durch Umverlegung und Offenlegung des Baches auf einer Länge von rund 1,6 Kilometern sowie durch die Entflechtung des Mischwasserkanals erreicht. Der Lößnitzbach wird aus Serkowitz heraus an den Westrand der Ortslage verlegt. Das neue Bett folgt dann südlich der Kötzschenbrodaer Straße einem alten Elbarm bis in Höhe Panzerweg, wo es in die Elbe mündet.
Der Gewässerabschnitt wird naturnah und ökologisch durchgängig gestaltet. Dafür werden die Ufer mit bachbegleitender Vegetation aus Röhricht- und Hochstaudenbeständen sowie Gehölzen gestaltet. Der in den heutigen Lößnitzbach einmündende Seegraben wird auf einer kurzen Strecke neu trassiert.
Darüber hinaus wird das Abflussvermögen des Lößnitzbaches erhöht. Durch eine entsprechende Dimensionierung des Gewässergerinnes wird in den siedlungsnahen Abschnitten des Lößnitzbachs ein Hochwasser, wie es statistisch alle 50 Jahre vorkommt (HQ50), zukünftig schadlos abgeführt werden können.
Der Gewässerausbau erfordert zahlreiche Folgemaßnahmen. So sind unter anderem Anpassungsmaßnahmen an einer Ferngasleitung und die Herstellung von zahlreichen Brückenbauwerken entsprechend den neuen Trassen beider Gewässer erforderlich.
Die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden mit einer Reihe von Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. So hat die Landesdirektion Sachsen unter anderem bereits mit Bescheid vom 24. Oktober 2023 vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zugelassen. Diese haben die Schaffung eines 1.730 Quadratmeter großen Ersatzhabitats für Reptilien und Amphibien sowie die Anbringung von Vogelnisthilfen und Fledermauskästen zum Gegenstand. Das Ersatzhabitat ist bereits größtenteils fertiggestellt und wird durch ein zweijähriges Monitoring begleitet. Auch die Vogel- und Fledermauskästen werden zeitnah aufgehängt, damit sie zum Zeitpunkt des Eingriffs mit genügend Vorlauf zur Verfügung stehen.
Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden vom 9. April 2025 bis einschließlich 22. April 2025 in der Stadtverwaltung Radebeul öffentlich für Jedermann zur Einsicht ausgelegt. Die Auslegung wird zuvor im Amtsblatt der Gemeinde bekannt gemacht. Zeitlich parallel können die Unterlagen auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen eingesehen werden.
„Die geplante Verlegung und Öffnung des Lößnitzbaches wird den Anwohnerinnen und Anwohnern die Sorge vor Überflutungen bei Hochwasserereignissen nehmen, zugleich entstehen mit dem naturnahen Ausbau neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere.“ ordnet Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen, das Vorhaben ein.
Derzeit ist der Lößnitzbach über weite Strecken naturfern ausgebaut oder verrohrt. Überdies nimmt er die Mischwasserentlastung aus dem Kanalnetz des Stadt Radebeul auf. Das Gewässer ist insgesamt in einem schlechten ökologischen Zustand. Im Vorhabengebiet zwischen dem Bahndamm und der Einmündung des Lößnitzbaches in die Elbe kommt es selbst bei kleineren Hochwasserereignissen zu Überflutungen.
Das Vorhaben hat das Ziel, den Zustand des Lößnitzbachs im Vorhabengebiet zu verbessern. Dies wird durch Umverlegung und Offenlegung des Baches auf einer Länge von rund 1,6 Kilometern sowie durch die Entflechtung des Mischwasserkanals erreicht. Der Lößnitzbach wird aus Serkowitz heraus an den Westrand der Ortslage verlegt. Das neue Bett folgt dann südlich der Kötzschenbrodaer Straße einem alten Elbarm bis in Höhe Panzerweg, wo es in die Elbe mündet.
Der Gewässerabschnitt wird naturnah und ökologisch durchgängig gestaltet. Dafür werden die Ufer mit bachbegleitender Vegetation aus Röhricht- und Hochstaudenbeständen sowie Gehölzen gestaltet. Der in den heutigen Lößnitzbach einmündende Seegraben wird auf einer kurzen Strecke neu trassiert.
Darüber hinaus wird das Abflussvermögen des Lößnitzbaches erhöht. Durch eine entsprechende Dimensionierung des Gewässergerinnes wird in den siedlungsnahen Abschnitten des Lößnitzbachs ein Hochwasser, wie es statistisch alle 50 Jahre vorkommt (HQ50), zukünftig schadlos abgeführt werden können.
Der Gewässerausbau erfordert zahlreiche Folgemaßnahmen. So sind unter anderem Anpassungsmaßnahmen an einer Ferngasleitung und die Herstellung von zahlreichen Brückenbauwerken entsprechend den neuen Trassen beider Gewässer erforderlich.
Die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden mit einer Reihe von Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. So hat die Landesdirektion Sachsen unter anderem bereits mit Bescheid vom 24. Oktober 2023 vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zugelassen. Diese haben die Schaffung eines 1.730 Quadratmeter großen Ersatzhabitats für Reptilien und Amphibien sowie die Anbringung von Vogelnisthilfen und Fledermauskästen zum Gegenstand. Das Ersatzhabitat ist bereits größtenteils fertiggestellt und wird durch ein zweijähriges Monitoring begleitet. Auch die Vogel- und Fledermauskästen werden zeitnah aufgehängt, damit sie zum Zeitpunkt des Eingriffs mit genügend Vorlauf zur Verfügung stehen.
Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden vom 9. April 2025 bis einschließlich 22. April 2025 in der Stadtverwaltung Radebeul öffentlich für Jedermann zur Einsicht ausgelegt. Die Auslegung wird zuvor im Amtsblatt der Gemeinde bekannt gemacht. Zeitlich parallel können die Unterlagen auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen eingesehen werden.