Medieninformationen 2025
[005/2025 - 04.02.2025]
Doppelhaushalt Landkreis Bautzen: Freigabe unter Auflagen
Landesdirektion Sachsen gibt Doppelhaushalt des Landkreises Bautzen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 inklusive vorgesehener Kreditaufnahmen unter Auflagen frei
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat den Doppelhaushalt des Landkreises Bautzen für die Jahre 2025 und 2026 zum Vollzug freigegeben. Die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden unter Auflagen genehmigt.
Der Haushaltsplan hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von rund 680 Millionen Euro in 2025 und 703 Millionen Euro in 2026. Im Haushaltsjahr 2025 plant der Landkreis Investitionen in Höhe von rund 47 Millionen Euro. Im Folgejahr sind dafür ca. 91,2 Millionen Euro veranschlagt. Die Investitionsschwerpunkte liegen in den Bereichen Breitbandausbau, Straßenbau, Schulhausbau und Neubau von Rettungswachen.
Der Landkreis Bautzen kann im Haushaltsjahr 2025 noch einen ausgeglichenen Haushalt nachweisen. In 2026 gelingt der Haushaltsausgleich trotz eines Fehlbetrags in Höhe von 22.369.000 Euro deshalb, weil der Landkreis ein „vertretbares Defizit“ im Sinne der rechtsaufsichtlichen Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zu den kommunalen Haushalten 2025/2026 vom 1. Oktober 2024 darstellen kann.
Dem Landkreis Bautzen gelingt es im Zeitraum des Doppelhaushaltes nicht, Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen zu erwirtschaften. Daher muss er Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 5.200.000 Euro (2025) und 6.500.000 Euro (2026) aufnehmen. Damit soll der zusätzliche Finanzbedarf gedeckt werden, der nicht durch staatliche Zuwendungen und Zuweisungen gesichert ist.
Vor dem Hintergrund der insgesamt schwierigen Finanzlage des Landkreises sowie aufgrund der bislang fehlenden Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 hat die LDS die Genehmigung der Kreditaufnahmen mit Auflagen versehen. Der Landkreis Bautzen wird hierdurch unter anderem zur Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes verpflichtet. Der Vollzug dieser Auflage wird jedoch zunächst ausgesetzt, bis gesicherte Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 vorliegen. Sobald diese vorliegen, wird die Landesdirektion Sachsen auf Grundlage einer aktualisierten Haushaltsplanung eine Neubewertung der Haushaltssituation des Landkreises Bautzen vornehmen und über den Fortbestand der Auflage bzw. deren Vollzug entscheiden.
Der Kreisumlagesatz beträgt im Haushaltsjahr 2025 34,0 Prozent und im Haushaltsjahr 2026 34,25 Prozent. Er ist damit gegenüber dem Vorjahr um 0,5 bzw. 0,75 Prozentpunkte gestiegen. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Hintergrund:
Die haushaltsrechtlichen Regelungen ermöglichen den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden, den Kommunen trotz eines nicht ausgeglichenen bzw. gesetzmäßigen Haushalts im Einzelfall die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung unter Auflagen zu bestätigen. Gemäß dem rechtsaufsichtlichen Hinweisschreiben des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zu den kommunalen Haushalten 2025/2026 vom 1. Oktober 2024 sollen die Rechtsaufsichtsbehörden berücksichtigen, dass sich die Kommunen auf Grund überproportional angewachsener Ausgaben, insbesondere im Bereich der Soziallasten, und der Tatsache, dass bisher noch kein Regierungsentwurf für das Sächsische Finanzausgleichsgesetz 2025/2026 vorliegt, in einer Sondersituation befinden, die eine weite Auslegung der Vorschriften im Sinne der Kommunen rechtfertigt. Ziel der rechtsaufsichtlichen Hinweise ist es, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Strukturen zu erhalten und die finanzielle Handlungsfähigkeit der sächsischen Kommunen trotz derzeit schwieriger Rahmenbedingungen zu gewährleisten.
Der Haushaltsplan hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von rund 680 Millionen Euro in 2025 und 703 Millionen Euro in 2026. Im Haushaltsjahr 2025 plant der Landkreis Investitionen in Höhe von rund 47 Millionen Euro. Im Folgejahr sind dafür ca. 91,2 Millionen Euro veranschlagt. Die Investitionsschwerpunkte liegen in den Bereichen Breitbandausbau, Straßenbau, Schulhausbau und Neubau von Rettungswachen.
Der Landkreis Bautzen kann im Haushaltsjahr 2025 noch einen ausgeglichenen Haushalt nachweisen. In 2026 gelingt der Haushaltsausgleich trotz eines Fehlbetrags in Höhe von 22.369.000 Euro deshalb, weil der Landkreis ein „vertretbares Defizit“ im Sinne der rechtsaufsichtlichen Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zu den kommunalen Haushalten 2025/2026 vom 1. Oktober 2024 darstellen kann.
Dem Landkreis Bautzen gelingt es im Zeitraum des Doppelhaushaltes nicht, Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen zu erwirtschaften. Daher muss er Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 5.200.000 Euro (2025) und 6.500.000 Euro (2026) aufnehmen. Damit soll der zusätzliche Finanzbedarf gedeckt werden, der nicht durch staatliche Zuwendungen und Zuweisungen gesichert ist.
Vor dem Hintergrund der insgesamt schwierigen Finanzlage des Landkreises sowie aufgrund der bislang fehlenden Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 hat die LDS die Genehmigung der Kreditaufnahmen mit Auflagen versehen. Der Landkreis Bautzen wird hierdurch unter anderem zur Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes verpflichtet. Der Vollzug dieser Auflage wird jedoch zunächst ausgesetzt, bis gesicherte Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 vorliegen. Sobald diese vorliegen, wird die Landesdirektion Sachsen auf Grundlage einer aktualisierten Haushaltsplanung eine Neubewertung der Haushaltssituation des Landkreises Bautzen vornehmen und über den Fortbestand der Auflage bzw. deren Vollzug entscheiden.
Der Kreisumlagesatz beträgt im Haushaltsjahr 2025 34,0 Prozent und im Haushaltsjahr 2026 34,25 Prozent. Er ist damit gegenüber dem Vorjahr um 0,5 bzw. 0,75 Prozentpunkte gestiegen. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Hintergrund:
Die haushaltsrechtlichen Regelungen ermöglichen den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden, den Kommunen trotz eines nicht ausgeglichenen bzw. gesetzmäßigen Haushalts im Einzelfall die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung unter Auflagen zu bestätigen. Gemäß dem rechtsaufsichtlichen Hinweisschreiben des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zu den kommunalen Haushalten 2025/2026 vom 1. Oktober 2024 sollen die Rechtsaufsichtsbehörden berücksichtigen, dass sich die Kommunen auf Grund überproportional angewachsener Ausgaben, insbesondere im Bereich der Soziallasten, und der Tatsache, dass bisher noch kein Regierungsentwurf für das Sächsische Finanzausgleichsgesetz 2025/2026 vorliegt, in einer Sondersituation befinden, die eine weite Auslegung der Vorschriften im Sinne der Kommunen rechtfertigt. Ziel der rechtsaufsichtlichen Hinweise ist es, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Strukturen zu erhalten und die finanzielle Handlungsfähigkeit der sächsischen Kommunen trotz derzeit schwieriger Rahmenbedingungen zu gewährleisten.