Medieninformationen 2024
[043/2024 - 23.10.2024]
Grünes Licht für Erweiterung des Riesaer Hafens
Landesdirektion Sachsen genehmigt Neubau eines KV-Terminals auf der Fläche des „Alten Hafens“ im Hafen Riesa
Die Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau eines Terminals für den kombinierten Verkehr (KV-Terminal) im Hafen Riesa erlassen. Das Terminal soll auf der Fläche des „Alten Hafens“ entstehen und den Containerumschlag zwischen den Verkehrsmitteln Binnenschiff, Eisenbahn und LKW ermöglichen. Beantragt wurde das Vorhaben von der Sächsischen Binnenhäfen Oberelbe GmbH (SBO).
Der Hafen in Riesa ist durch seine zentrale Lage und gute Anbindung ein wichtiges sächsisches Drehkreuz für Binnenschiff, Eisenbahn und LKW. Angesichts des prognostizierten Anstiegs des kombinierten Verkehrs sollen die bestehenden Umschlageinrichtungen an aktuelle und zukünftige Anforderungen angepasst werden. Auch der Ausbau der Umschlagskapazität ist notwendig, da das bestehende Containerterminal auf der Hafennordseite seine derzeitige Auslastungsgrenze erreicht hat.
Das geplante Terminal wird eine Kapazität von 100.000 TEU (Twenty-Foot Equivalent) pro Jahr haben, was etwa 100.000 Zwanzig-Fuß-Standardcontainern entspricht. Entstehen sollen sechs Ladegleise für den Schienenverkehr, Straßenanbindungen für LKW sowie Containerumschlag- und Zwischenabstellbereiche. Zudem werden zwei Containervollportalkräne die neuen Ladegleise und Umschlagflächen für LKW sowie die bereits an der Südseite des Hafenbeckens vorhandenen Schiffsanlegestellen überspannen. Mit dem Bau des Terminals werden so die Güterfernverkehrsmittel Eisenbahn und Binnenschiff weiter gestärkt.
Zum Schutz der Anwohner vor Lärm hat die LDS für den Nachtbetrieb zwischen 22.00 und 06.00 Uhr Einschränkungen festgelegt. In dieser Zeit darf nur einer der beiden Portalkräne eingesetzt werden. Eisenbahn- und Schiffsverkehr sowie der Güterumschlag mit diesen Verkehrsträgern ruhen. Auch der LKW-Verkehr ist nachts stark eingeschränkt und wird über eine separate Ausfahrt in der Nähe der Hafenbrücke zur B 182 (Lauchhammerstraße) geleitet, um die Nachtruhe der Anwohner nicht zu stören. Zur Minimierung der Lichtimmissionen kommt eine innovative Beleuchtungsanlage zum Einsatz, bei der Schaltzeiten und Ausrichtung der Strahler flexibel angepasst werden können. Zusätzlich wird an der Südseite des Terminals eine etwa 125 Meter lange und 8 Meter hohe Lärmschutzwand errichtet.
Im Ergebnis einer Variantenuntersuchung erwies sich die Fläche des „Alten Hafens“ auf der Südseite des Hafenbeckens als geeigneter Standort für das Vorhaben. Alle baulichen Maßnahmen für das geplante KV-Terminal werden ausschließlich auf Grundstücken der SBO realisiert. Eingriffe in die vorhandenen Siedlungsgebiete, die Schutzgüter Natur und Landschaft sowie Boden- und Flächenverbrauch werden durch diese Variante so gering wie möglich gehalten.
Zum Ausgleich der mit dem Bauvorhaben verbundenen nachteiligen Folgen für Natur und Landschaft werden unter anderem Ersatzhabitate für potenziell betroffene Vogel- und Fledermausarten sowie die Zauneidechse geschaffen. Auf einer rund 2.000 Quadratmeter großen Fläche zwischen dem Nordrand des Alten Hafens und der Ortslage Gröba sind Gehölzpflanzungen geplant.
Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt in der Stadtverwaltung Riesa. Auslegungszeitraum und -ort werden ortsüblich bekannt gemacht.
Anlage: Übersichtskarte Hafenerweiterung
Der Hafen in Riesa ist durch seine zentrale Lage und gute Anbindung ein wichtiges sächsisches Drehkreuz für Binnenschiff, Eisenbahn und LKW. Angesichts des prognostizierten Anstiegs des kombinierten Verkehrs sollen die bestehenden Umschlageinrichtungen an aktuelle und zukünftige Anforderungen angepasst werden. Auch der Ausbau der Umschlagskapazität ist notwendig, da das bestehende Containerterminal auf der Hafennordseite seine derzeitige Auslastungsgrenze erreicht hat.
Das geplante Terminal wird eine Kapazität von 100.000 TEU (Twenty-Foot Equivalent) pro Jahr haben, was etwa 100.000 Zwanzig-Fuß-Standardcontainern entspricht. Entstehen sollen sechs Ladegleise für den Schienenverkehr, Straßenanbindungen für LKW sowie Containerumschlag- und Zwischenabstellbereiche. Zudem werden zwei Containervollportalkräne die neuen Ladegleise und Umschlagflächen für LKW sowie die bereits an der Südseite des Hafenbeckens vorhandenen Schiffsanlegestellen überspannen. Mit dem Bau des Terminals werden so die Güterfernverkehrsmittel Eisenbahn und Binnenschiff weiter gestärkt.
Zum Schutz der Anwohner vor Lärm hat die LDS für den Nachtbetrieb zwischen 22.00 und 06.00 Uhr Einschränkungen festgelegt. In dieser Zeit darf nur einer der beiden Portalkräne eingesetzt werden. Eisenbahn- und Schiffsverkehr sowie der Güterumschlag mit diesen Verkehrsträgern ruhen. Auch der LKW-Verkehr ist nachts stark eingeschränkt und wird über eine separate Ausfahrt in der Nähe der Hafenbrücke zur B 182 (Lauchhammerstraße) geleitet, um die Nachtruhe der Anwohner nicht zu stören. Zur Minimierung der Lichtimmissionen kommt eine innovative Beleuchtungsanlage zum Einsatz, bei der Schaltzeiten und Ausrichtung der Strahler flexibel angepasst werden können. Zusätzlich wird an der Südseite des Terminals eine etwa 125 Meter lange und 8 Meter hohe Lärmschutzwand errichtet.
Im Ergebnis einer Variantenuntersuchung erwies sich die Fläche des „Alten Hafens“ auf der Südseite des Hafenbeckens als geeigneter Standort für das Vorhaben. Alle baulichen Maßnahmen für das geplante KV-Terminal werden ausschließlich auf Grundstücken der SBO realisiert. Eingriffe in die vorhandenen Siedlungsgebiete, die Schutzgüter Natur und Landschaft sowie Boden- und Flächenverbrauch werden durch diese Variante so gering wie möglich gehalten.
Zum Ausgleich der mit dem Bauvorhaben verbundenen nachteiligen Folgen für Natur und Landschaft werden unter anderem Ersatzhabitate für potenziell betroffene Vogel- und Fledermausarten sowie die Zauneidechse geschaffen. Auf einer rund 2.000 Quadratmeter großen Fläche zwischen dem Nordrand des Alten Hafens und der Ortslage Gröba sind Gehölzpflanzungen geplant.
Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt in der Stadtverwaltung Riesa. Auslegungszeitraum und -ort werden ortsüblich bekannt gemacht.
Anlage: Übersichtskarte Hafenerweiterung