Medieninformationen 2024
[Anerkennung Heilquelle Seiffen - 18.07.2024]
Vorbehaltliche Anerkennung der Heilquelle „Michaelisbrunnen“ in Bad Einsiedel
Landesdirektion Sachsen erteilt staatliche Anerkennung - unter bestimmten Bedingungen
Nach intensiver Prüfung hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) die staatliche Anerkennung der Heilquelle „Michaelisbrunnen“ am Waldgasthof in Bad Einsiedel, einem Ortsteil des Kurortes Seiffen, vorbehaltlich erteilt. Die endgültige Anerkennung ist abhängig von der Einreichung weiterer Nachweise bis Ende Juli 2026.
Erforderliche Nachweise:
Für eine abschließende staatliche Anerkennung müssen gemäß der Sächsischen Heilquellenverordnung noch weitere Unterlagen und Nachweise bei der LDS eingereicht werden. Dazu gehören insbesondere ergänzende Angaben zur vorgesehenen Nutzung der Heilquelle (etwa als Bad- oder Trinkkur), zur technischen Überwachung und Beobachtung der Quelle sowie eine gültige Heilwasseranalyse.
Hintergrund:
Nach § 47 Abs.1 Sächsisches Wassergesetz sind Heilquellen natürlich zutage tretende oder künstlich erschlossene Wasservorkommen, die aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrer physikalischen Eigenschaften oder nach der Erfahrung geeignet sind, Heilzwecken zu dienen.
Die umfassende fachlich-juristische Prüfung des „Michaelisbrunnens“ ergab, dass das Wasservorkommen der Erfahrung nach geeignet ist, Heilzwecken zu dienen. Die Eignung konnte unter anderem durch ein Fachgutachten und historische Quellen belegt werden.
Erforderliche Nachweise:
Für eine abschließende staatliche Anerkennung müssen gemäß der Sächsischen Heilquellenverordnung noch weitere Unterlagen und Nachweise bei der LDS eingereicht werden. Dazu gehören insbesondere ergänzende Angaben zur vorgesehenen Nutzung der Heilquelle (etwa als Bad- oder Trinkkur), zur technischen Überwachung und Beobachtung der Quelle sowie eine gültige Heilwasseranalyse.
Hintergrund:
Nach § 47 Abs.1 Sächsisches Wassergesetz sind Heilquellen natürlich zutage tretende oder künstlich erschlossene Wasservorkommen, die aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrer physikalischen Eigenschaften oder nach der Erfahrung geeignet sind, Heilzwecken zu dienen.
Die umfassende fachlich-juristische Prüfung des „Michaelisbrunnens“ ergab, dass das Wasservorkommen der Erfahrung nach geeignet ist, Heilzwecken zu dienen. Die Eignung konnte unter anderem durch ein Fachgutachten und historische Quellen belegt werden.