Medieninformationen 2010 [LDD]
[42/2010 - 16.06.2010]
Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge wirtschaftet 2010 mit ausgeglichenem Haushalt
Landesdirektion fordert wegen ab 2011 drohender Fehlbeträge Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
Die Landesdirektion Dresden (LDD) hat mit Bescheid vom 16. Juni 2010 den Haushaltsplan des laufenden Jahres für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (LK SSO) zum Vollzug freigegeben. Gleichzeitig genehmigte die LDD auch den Gesamtbetrag der für 2010 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 3,45 Mio. Euro sowie den Umlagesatz der Kreisumlage in Höhe von 32,69 Prozent.
Der Haushaltsplan des LK SSO weist für 2010 Gesamteinnahmen und -ausgaben in Höhe von 266,9 Mio. Euro aus. Davon entfallen 217,3 Mio. Euro auf den Verwaltungshaushalt und 46,6 Mio. Euro auf den Vermögenshaushalt. Infolge der Kreditaufnahme erhöht sich die Pro-Kopf-Verschuldung zum Stand 31.12.2010 auf 153,85 Euro.
Die Kreditaufnahme des Jahres 2010 ist aus Sicht der Landesdirektion zu rechtfertigen, weil damit bereits begonnene Sanierungsmaßnahmen im Bereich der infrastrukturellen Grundversorgung u. a. bei einer kreiseigenen Bildungseinrichtung fortgesetzt und eine Vorfinanzierung für die Errichtung der integrierten Rettungsleitstelle in Dresden geleistet werden.
Mit der Freigabe des Haushaltes genehmigte die Aufsichtsbehörde auch das im März 2010 vom Kreistag beschlossene Haushaltssicherungskonzept des Landkreises. Gleichzeitig wurde der Landkreis jedoch mit der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes beauftragt. Ziel der Fortschreibung, die spätestens zum Ende des 1. Quartals 2011 zur Prüfung vorgelegt werden muss, ist der strukturelle Haushaltsausgleich ab dem Haushaltsjahr 2011 oder - falls dies nicht gelingt - spätestens bis Ende 2013. Zwei Jahre später muss dann auch der vollständige Ausgleich der Altfehlbeträge aus den Vorjahren erreicht sein.
Hintergrund dieser rechtsaufsichtlichen Festlegung ist, dass die mit dem Konsolidierungskonzept vom März diesen Jahres geplanten Einsparungen nicht ausreichen, um den Haushalt zu stabilisieren. Auch bei vollständiger Umsetzung des bestehenden Haushaltssicherungskonzeptes und einem günstigen Verlauf des Haushaltsvollzuges entstehen beim LK SSO im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 2013 kumulierte Fehlbeträge in Höhe von mehr als 40 Mio. Euro.
Von einer möglichen Beanstandung des aktuell vorgelegten Haushaltssicherungskonzeptes hat die Landesdirektion aber abgesehen, weil die Versagung der Genehmigung die Umsetzung von schlüssigen Sparvorschlägen blockiert und damit die Haushaltslage perspektivisch weiter verschlechtert hätte. Die Rechtsaufsicht beauftragt den Landkreis im Rahmen der weiteren Konsolidierung jedoch mit einer gründlichen Prüfung aller freiwilligen Leistungen und ebenso der Standards in der Erfüllung seiner Pflichtaufgaben.