Medieninformationen 2010 [LDD]
[31/2010 - 05.05.2010]
Landestalsperrenverwaltung muss Forellenzuchtbetrieb für baubedingte Gewässertrübung entschädigen
Die Landesdirektion Dresden (LDD) hat entschieden, dass die Landestalsperrenverwaltung Sachsen (LTV) gegenüber dem Tharandter Fischzuchtbetrieb Voss grundsätzlich schadenersatzpflichtig ist. Diese Festlegung trifft die Behörde in einem Bescheid, mit dem eine nachträgliche Nebenbestimmung in die aus dem Jahr 2007 stammende Plangenehmigung zur Instandsetzung der Talsperre Klingenberg eingeführt wird.
Für die Sanierung der Staumauer an der Talsperre Klingenberg hatte die LTV die Talsperre ablassen müssen. Die Wilde Weißeritz durchfließt seither den Talsperrengrund und nimmt - vor allem nach Starkregen, aber auch im Zuge der Schneeschmelze oder nach Bauarbeiten in der Umgebung des Flussbettes - immer wieder die dort über Jahrzehnte angesammelten Feinstsedimente auf und trägt sie flussabwärts. Diese Form der Beeinträchtigung der Wasserqualität für Unterlieger der Talsperre war nicht erwartet worden und fand deshalb im Planverfahren zunächst keine Berücksichtigung.
Die LDD stützt sich bei ihrer Entscheidung zur Entschädigung des Fischzuchtbetriebes Voss auf ein zu dieser Sache vorliegendes fischereiwirtschaftliches Gutachten. Danach ist der flussab der Talsperre gelegene Betrieb zwingend auf die Versorgung mit qualitativ einwandfreiem Wasser angewiesen und wird mit dem durch die Talsperrensanierung ursächlich veranlassten Sedimenttransport in seiner Tätigkeit wesentlich beeinträchtigt. Sein Schadenersatzanspruch ge¬gen die LTV leitet sich daraus ab.
Die angemessene Höhe der Entschädigung für den Forellenzuchtbetrieb kann nicht Gegenstand der wasserrechtlichen Plangenehmigung sein. Hierzu müssen sich der Fischzüchter und die LTV nun gesondert verständigen.