Freie Stellen
[Kennziffer 64/05/23 - 22.05.2023]
zwei befristete Bürosachbearbeitungsstellen im Referat 64 - Aufnahmeeinrichtungen und landesinterne Verteilung - jeweils eine Stelle an der Dienststelle Chemnitz und Dresden
In der Landesdirektion Sachsen sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Referat 64 – Aufnahmeeinrichtungen und landesinterne Verteilung – zwei Bürosachbearbeitungsstellen (jeweils eine Stelle an den Dienstorten Chemnitz und Dresden (männlich/weiblich/divers) befristet bis zum 31. August 2024 gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz zu besetzen.
Die Landesdirektion Sachsen mit ca. 1.600 Bediensteten an den drei Standorten in Chemnitz, Dresden und Leipzig ist ein wichtiger Teil der Staatsverwaltung und eine der größten Behörden des Freistaates Sachsen. Als Mittelbehörde ist sie zwischen der Sächsischen Staatsregierung und den Kommunen im Freistaat eingeordnet und hat die Aufgabe, europäisches, bundesdeutsches und sächsisches Recht, insbesondere auf den Gebieten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Umwelt- und Arbeitsschutzes und der Infrastruktur zu vollziehen. Schwerpunkte bilden u.a. die Bewilligung von Fördermitteln sowie die Genehmigung des Betriebs technischer Anlagen.
Das Referat 64 – Aufnahmeeinrichtungen und landesinterne Verteilung ist federführend in Grundsatzfragen der Bereiche Erstaufnahme und landesinterne Verteilung. Es ist für die Aufnahme, Registrierung und Betreuung der in den Aufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen untergebrachten Asylbewerber, Flüchtlingen und unerlaubt eingereisten Ausländern sowie für deren Verteilung und Zuweisung auf die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte entsprechend einer gesetzlich vorgegebenen Quote zuständig.
Zu Ihren Arbeitsaufgaben gehören insbesondere:
Zwingende Voraussetzung für Ihre Tätigkeit ist (bitte Nachweis beifügen):
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden erwartet:
Was wir Ihnen bieten:
Im Rahmen der Tätigkeit wird eine Hepatitis-Impfung (Hepatitis A und B) empfohlen. Darüber hinaus müssen Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, vor der Einstellung nachweisen, dass Impfschutz oder Immunität gegen Masern besteht (§ 20 Infektionsschutzgesetz).
Die Stellen sind der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittlerer Dienst) zugeordnet. Die Vergütung erfolgt in Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TV-L). Nähere Informationen zum Tabellenentgelt finden Sie unter www.tdl-online.de.
Die Befristung erfolgt nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen gestanden haben, können für die Stellenbesetzung nicht berücksichtigt werden. Ausbildungszeiten sowie Zeiten im Beamtenverhältnis auf Widerruf beim Freistaat Sachsen sind hiervon ausgenommen.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Soweit Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung Ihrer aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der entsprechenden Kennziffer 64/05/23 bis zum 4. Juni 2023
an die
LANDESDIREKTION
SACHSEN
Referat Personal
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
bzw. per E-Mail an bewerbungen@lds.sachsen.de
Bitte beachten Sie: Es können nur Anhänge im pdf-Format bearbeitet werden.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Frau Michaela Auerswald, Telefon 0371/532-1233 zur Verfügung.
*Informationen zum Zugang für verschlüsselte / signierte E-Mails / elektronische Dokumente sowie elektronische Zugangswege finden Sie unter: www.lds.sachsen.de/kontakt
Ihre Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link: www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in den dort eingestellten Informationsblättern.
Die Landesdirektion Sachsen mit ca. 1.600 Bediensteten an den drei Standorten in Chemnitz, Dresden und Leipzig ist ein wichtiger Teil der Staatsverwaltung und eine der größten Behörden des Freistaates Sachsen. Als Mittelbehörde ist sie zwischen der Sächsischen Staatsregierung und den Kommunen im Freistaat eingeordnet und hat die Aufgabe, europäisches, bundesdeutsches und sächsisches Recht, insbesondere auf den Gebieten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Umwelt- und Arbeitsschutzes und der Infrastruktur zu vollziehen. Schwerpunkte bilden u.a. die Bewilligung von Fördermitteln sowie die Genehmigung des Betriebs technischer Anlagen.
Das Referat 64 – Aufnahmeeinrichtungen und landesinterne Verteilung ist federführend in Grundsatzfragen der Bereiche Erstaufnahme und landesinterne Verteilung. Es ist für die Aufnahme, Registrierung und Betreuung der in den Aufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen untergebrachten Asylbewerber, Flüchtlingen und unerlaubt eingereisten Ausländern sowie für deren Verteilung und Zuweisung auf die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte entsprechend einer gesetzlich vorgegebenen Quote zuständig.
Zu Ihren Arbeitsaufgaben gehören insbesondere:
- Betreuen der zugewiesenen Asylbewerber in den sächsischen Unterbringungsobjekten (Erst-/Aufnahmeeinrichtungen) während ihres Aufenthaltes durch
- Organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern,
- Kontrolle der An- und Abwesenheiten von Asylbewerbern und Weitergabe der Informationen anhand von Listen,
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Sprechstunden in den Erstaufnahmeeinrichtungen,
- Aufnahme und Weiterleitung, ggf. sofortige Klärung von Problemen, Hinweisen und Informationen der Asylbewerber,
- Ansprechpartner für die jeweiligen Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtungen,
- Entgegennahme und Aushändigung von Post, insbesondere von Bescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge,
- Zuarbeit und Mitwirkung bei Vorbereitung der landesinternen Verteilung und Rückführungen,
- Zusammenarbeit mit betroffenen Behörden, wie z. Bsp. Meldeämtern, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kommunalen Ausländerbehörden und Strafverfolgungsbehörden und
- Datenpflege im ZAB- und ASSIST- Programm
- Aufnehmen/Registrieren zugeführter Asylbewerber nach dem Personalisierungs-Infrastruktur-Komponenten-(PIK)-Verfahren in der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) und Zuweisen zu einer Unterbringungseinrichtung/Aufnahmeeinrichtung, Datenerfassung und Vor- und Nachbereitung des Aufnahmetages
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Taschengeldauszahlung:
- Organisieren und Vorbereiten der Auszahlungstermine nach festgelegtem Tourenplan,
- Erstellen der Auszahlungslisten,
- Auszahlen des Taschengeldes gegen Empfangsbekenntnis,
- Erfassen der aktuellen Auszahlungen
Zwingende Voraussetzung für Ihre Tätigkeit ist (bitte Nachweis beifügen):
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, als Fachangestellte/r für Bürokommunikation oder als Verwaltungswirt/in (Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2, Fachbereich Allgemeine Verwaltung) oder
- ein erfolgreicher Abschluss der Angestelltenprüfung I oder
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/r Rechtsanwalts- oder Justizfachangestellten oder zum/r Justizfachwirt/in (Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2, Fachrichtung Justiz) oder
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/m Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement oder
- eine andere für die Tätigkeit geeignete, erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung oder deren gleichgestellte Facharbeiterabschlüsse aus der ehemaligen DDR jeweils verbunden mit mindestens dreimonatiger Berufserfahrung im Bereich der öffentlichen Verwaltung (ein Nachweis ist der Bewerbung zwingend beizufügen).
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden erwartet:
- Bereitschaft und Fähigkeit, mit anderen Personen Kontakt aufzunehmen, sich auf ihre Gefühle und Bedürfnisse einzustellen und mit ihnen partnerschaftlich zusammenzuarbeiten und
- eindeutige und verständliche Kommunikation,
- Fähigkeit und Bereitschaft, in Kontakt- und Gesprächs-situationen sicher und souverän zu bestehen, sich selbst zu kontrollieren und auf Stress und Belastungen angemessen zu reagieren,
- Fähigkeit und Bereitschaft, in ungewohnten Situationen zeitnah und sachgerecht Vor- und Nachteile abzuwägen, Risiken zu erkennen und Entscheidungen zu treffen und die Verantwortung für die Zielerreichung zu übernehmen.
Was wir Ihnen bieten:
- ein gutes Arbeitsklima in einem engagierten Team
- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des öffentlichen Dienstes, die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen, einen über der gesetzlichen Regelung liegenden Urlaubsanspruch von mindestens 30 Tagen
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten
- attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Im Rahmen der Tätigkeit wird eine Hepatitis-Impfung (Hepatitis A und B) empfohlen. Darüber hinaus müssen Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, vor der Einstellung nachweisen, dass Impfschutz oder Immunität gegen Masern besteht (§ 20 Infektionsschutzgesetz).
Die Stellen sind der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittlerer Dienst) zugeordnet. Die Vergütung erfolgt in Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TV-L). Nähere Informationen zum Tabellenentgelt finden Sie unter www.tdl-online.de.
Die Befristung erfolgt nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen gestanden haben, können für die Stellenbesetzung nicht berücksichtigt werden. Ausbildungszeiten sowie Zeiten im Beamtenverhältnis auf Widerruf beim Freistaat Sachsen sind hiervon ausgenommen.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Soweit Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung Ihrer aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der entsprechenden Kennziffer 64/05/23 bis zum 4. Juni 2023
an die
LANDESDIREKTION
SACHSEN
Referat Personal
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
bzw. per E-Mail an bewerbungen@lds.sachsen.de
Bitte beachten Sie: Es können nur Anhänge im pdf-Format bearbeitet werden.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Frau Michaela Auerswald, Telefon 0371/532-1233 zur Verfügung.
*Informationen zum Zugang für verschlüsselte / signierte E-Mails / elektronische Dokumente sowie elektronische Zugangswege finden Sie unter: www.lds.sachsen.de/kontakt
Ihre Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link: www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in den dort eingestellten Informationsblättern.