Medieninformationen 2010 [LDD]
[30/2010 - 30.04.2010]
Landkreis Görlitz erreicht im laufenden Jahr einen ausgeglichenen Haushalt
Rechtsaufsicht: Drohende Fehlbeträge ab 2011 erzwingen Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
Die Landesdirektion Dresden (LDD) hat mit Bescheid vom 30. April 2010 den Haushaltsplan des laufenden Jahres für den Landkreis Görlitz zum Vollzug freigegeben. Gleichzeitig genehmigte die LDD auch den Gesamtbetrag der für 2010 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 7,25 Mio. Euro sowie den Umlagesatz der Kreisumlage in Höhe von 28 Prozent.
Der Haushaltsplan des Landkreises Görlitz weist für 2010 Gesamteinnahmen und -ausgaben in Höhe von etwas mehr als 448,5 Mio. Euro aus. Davon entfallen 393,7 Mio. Euro auf den Verwaltungshaushalt und 54,7 Mio. Euro auf den Vermögenshaushalt. Infolge der Kreditaufnahme wird sich die Pro-Kopf-Verschuldung zum Stand 31.12.2010 auf 112,11 Euro erhöhen.
Die Kreditaufnahme des Jahres 2010 ist aus Sicht der Landesdirektion zu rechtfertigen, weil damit bereits begonnene Maßnahmen im Bereich der infrastrukturellen Grundversorgung - insbesondere bei kreiseigenen Bildungseinrichtungen - fortgesetzt, unabweisbare Ersatz- und Sanierungsmaßnahmen realisiert oder die Vorfinanzierung für die Errichtung der regionalen Rettungsleitstelle in Hoyerswerda geleistet werden.
Mit der Freigabe des Haushaltes genehmigte die Aufsichtsbehörde auch das im Februar 2010 vom Kreistag beschlossene Haushaltssicherungskonzept des Landkreises. Gleichzeitig wurde der Landkreis jedoch mit der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes beauftragt. Ziel der Fortschreibung, die spätestens zum Ende des 1. Quartals 2011 zur Prüfung vorgelegt werden muss, ist der strukturelle Haushaltsausgleich ab dem Haushaltsjahr 2011 oder - falls dies nicht gelingt - spätestens bis Ende 2013. Zwei Jahre später muss dann auch der vollständige Ausgleich der Altfehlbeträge aus den Vorjahren erreicht sein.
Hintergrund dieser rechtsaufsichtlichen Festlegung ist, dass die mit dem Konsolidierungskonzept geplanten Einsparungen nicht ausreichen, um den Haushalt zu stabilisieren. Auch bei vollständiger Umsetzung und einem günstigen Verlauf des Haushaltsvollzuges entstehen beim Landkreis Görlitz im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 2013 dennoch kumulierte Fehlbeträge in Höhe von knapp 38,3 Mio. Euro.
Von einer möglichen Beanstandung des aktuell vorgelegten Haushaltssicherungskonzeptes hat die Landesdirektion aber abgesehen, weil die Versagung der Genehmigung die Umsetzung der schlüssigen Sparvorschläge blockiert und damit die Haushaltslage perspektivisch weiter verschlechtert hätte. Die Rechtsaufsicht beauftragt den Landkreis im Rahmen der weiteren Konsolidierung jedoch mit einer gründlichen Prüfung aller freiwilligen Leistungen und ebenso der Standards in der Erfüllung seiner Pflichtaufgaben.