Medieninformationen 2023
[011/2023 - 22.02.2023]
Geplantes Industriegebiet am Großenhainer Flugplatz: Grundstein für Elektrifizierung gelegt
Landesdirektion Sachsen beendet Raumordnungsverfahren
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat das Raumordnungsverfahren für die Errichtung einer Hoch- bzw. Höchstspannungsfreileitung zur Erschließung und Entwicklung des Industriegebietes Großenhain Nord (IGN) abgeschlossen.
„Der ehemalige Militärflugplatz in Großenhain ist ein Standort mit großer Bedeutung für die Region“, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. „Daher freue ich mich sehr, dass die Kolleginnen und Kollegen meines Hauses das Raumordnungsverfahren im Eiltempo zum Abschluss bringen konnten. Der Grundstein für die Elektrifizierung des künftigen Wirtschaftszentrums ist damit gelegt und der weiteren Entwicklung des ehemaligen Flugplatzes zum Industriestandort steht nichts mehr im Wege. Das ist eine gute Nachricht für die Unternehmen, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger – denn so werden Arbeitsplätze zukunftsfest.“
Mit der erteilten raumordnerischen Beurteilung kann das Zentrale Flächenmanagement Sachsen in Kooperation mit der SachsenNetze HS.HD GmbH mit der Feinplanung der Stromleitung beginnen.
Um den über hundert Jahre alten Flugplatz zu einem Industriegebiet entwickeln zu können, ist die Errichtung einer 110 kV-Hochspannungsfreileitung oder einer 380 kV-Höchstspannungsfreileitung ab dem Windpark Streumen (Nähe Riesa) geplant. Welche Spannung genau benötigt wird, müssen zukünftige Investoren entscheiden. Der Unterschied der beiden Leitungsarten besteht unter anderem in der Bauform, der Höhe, der Breite und den Abständen der Hochspannungsmasten.
Im Raumordnungsverfahren wurden vier mögliche Trassenkorridore mit einer Gesamtlänge zwischen 12 und 15 Kilometern betrachtet. Dabei erwiesen sich alle Varianten als raumverträglich. Bei zwei Korridoren kann die neue Hoch- oder Höchstspannungsleitung jedoch teilweise mit den vorhandenen Leitungen gebündelt werden. Dadurch würde weniger Freifläche beansprucht. Derzeit ist noch offen, welcher Variante der Vorzug gegeben werden soll und wo genau die künftige Stromtrasse verlaufen wird. Dies legt der Antragsteller im nächsten Schritt fest.
Raumordnungsverfahren sind den eigentlichen Genehmigungsverfahren vorgeschaltet und bilden die Grundlage für die weitere Planung. Die konkrete Trassenführung und die Feintrassierung kann nun erarbeitet und im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens detailliert geprüft werden. Dabei werden auch Belange des Natur- und Umweltschutzes beleuchtet. Die Öffentlichkeit wird daran erneut umfassend beteiligt.
Anlage: Übersichtslageplan
„Der ehemalige Militärflugplatz in Großenhain ist ein Standort mit großer Bedeutung für die Region“, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. „Daher freue ich mich sehr, dass die Kolleginnen und Kollegen meines Hauses das Raumordnungsverfahren im Eiltempo zum Abschluss bringen konnten. Der Grundstein für die Elektrifizierung des künftigen Wirtschaftszentrums ist damit gelegt und der weiteren Entwicklung des ehemaligen Flugplatzes zum Industriestandort steht nichts mehr im Wege. Das ist eine gute Nachricht für die Unternehmen, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger – denn so werden Arbeitsplätze zukunftsfest.“
Mit der erteilten raumordnerischen Beurteilung kann das Zentrale Flächenmanagement Sachsen in Kooperation mit der SachsenNetze HS.HD GmbH mit der Feinplanung der Stromleitung beginnen.
Um den über hundert Jahre alten Flugplatz zu einem Industriegebiet entwickeln zu können, ist die Errichtung einer 110 kV-Hochspannungsfreileitung oder einer 380 kV-Höchstspannungsfreileitung ab dem Windpark Streumen (Nähe Riesa) geplant. Welche Spannung genau benötigt wird, müssen zukünftige Investoren entscheiden. Der Unterschied der beiden Leitungsarten besteht unter anderem in der Bauform, der Höhe, der Breite und den Abständen der Hochspannungsmasten.
Im Raumordnungsverfahren wurden vier mögliche Trassenkorridore mit einer Gesamtlänge zwischen 12 und 15 Kilometern betrachtet. Dabei erwiesen sich alle Varianten als raumverträglich. Bei zwei Korridoren kann die neue Hoch- oder Höchstspannungsleitung jedoch teilweise mit den vorhandenen Leitungen gebündelt werden. Dadurch würde weniger Freifläche beansprucht. Derzeit ist noch offen, welcher Variante der Vorzug gegeben werden soll und wo genau die künftige Stromtrasse verlaufen wird. Dies legt der Antragsteller im nächsten Schritt fest.
Raumordnungsverfahren sind den eigentlichen Genehmigungsverfahren vorgeschaltet und bilden die Grundlage für die weitere Planung. Die konkrete Trassenführung und die Feintrassierung kann nun erarbeitet und im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens detailliert geprüft werden. Dabei werden auch Belange des Natur- und Umweltschutzes beleuchtet. Die Öffentlichkeit wird daran erneut umfassend beteiligt.
Anlage: Übersichtslageplan