Medieninformationen 2022
[061/2022 - 23.12.2022]
Raschau-Markersbach erhält noch 2022 erste Tranche bewilligter Fördermittel
660.000 Euro für die Sanierung der Altablagerung „Am Knochen“
Anfang Dezember 2022 hat die Landesdirektion Sachsen an die Gemeinde Raschau-Markersbach rund 660.000 Euro für die Sanierung der Altablagerung „Am Knochen“ ausgezahlt.
Die Summe ist Teil der bereits im Dezember 2019 bewilligten Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 3,48 Mio. Euro. Mit dieser Summe konnten 80 Prozent der Ausgaben, die der Gemeinde für das anspruchsvolle Projekt nach damaligem Planungsstand entstehen sollten, durch EU-Mittel finanziert werden.
Die Umsetzung des Projektes ist inzwischen sichtbar vorangeschritten. Der Deponiekörper konnte bereits in weiten Teilen gesichert werden. Damit wird eine Auszahlung von Fördermitteln möglich.
Entsprechend der geltenden Förderbestimmungen musste Raschau-Markersbach für die Sanierungsarbeiten aber zunächst in Vorleistung gehen. Vor Auszahlung der Fördermittel sehen die Regelungen der EU dann eine umfangreiche und komplexe Prüfung von Projektfortschritt und Abrechnungsunterlagen vor.
Die Gemeinde hatte im September 2022 einen ersten vollständigen Auszahlungsantrag bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht, der nun noch im Jahre 2022 die Freigabe einer ersten Fördertranche ermöglicht.
Entsprechend des Fortschritts bei baulicher Umsetzung und Rechnungslegung kann Raschau-Markersbach danach weitere Auszahlungsanträge einreichen – ein zweiter wurde bereits im Dezember 2022 gestellt - und auf deren Grundlage können weitere Fördermittel ausgezahlt werden.
Die Summe ist Teil der bereits im Dezember 2019 bewilligten Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 3,48 Mio. Euro. Mit dieser Summe konnten 80 Prozent der Ausgaben, die der Gemeinde für das anspruchsvolle Projekt nach damaligem Planungsstand entstehen sollten, durch EU-Mittel finanziert werden.
Die Umsetzung des Projektes ist inzwischen sichtbar vorangeschritten. Der Deponiekörper konnte bereits in weiten Teilen gesichert werden. Damit wird eine Auszahlung von Fördermitteln möglich.
Entsprechend der geltenden Förderbestimmungen musste Raschau-Markersbach für die Sanierungsarbeiten aber zunächst in Vorleistung gehen. Vor Auszahlung der Fördermittel sehen die Regelungen der EU dann eine umfangreiche und komplexe Prüfung von Projektfortschritt und Abrechnungsunterlagen vor.
Die Gemeinde hatte im September 2022 einen ersten vollständigen Auszahlungsantrag bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht, der nun noch im Jahre 2022 die Freigabe einer ersten Fördertranche ermöglicht.
Entsprechend des Fortschritts bei baulicher Umsetzung und Rechnungslegung kann Raschau-Markersbach danach weitere Auszahlungsanträge einreichen – ein zweiter wurde bereits im Dezember 2022 gestellt - und auf deren Grundlage können weitere Fördermittel ausgezahlt werden.