Medieninformationen 2010 [LDD]
[16/2010 - 26.02.2010]
Anschlussstraße der neuen Elbbrücke in Niederwartha kann weiter gebaut werden
Landesdirektion schließt das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 2.1 der neuen S 84 ab
Die Landesdirektion Dresden hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 22. Februar 2010 Baurecht für den zweiten der insgesamt vier Trassenabschnitte des S 84-Neubaus zwischen Dresden und Meißen erteilt. Vorhabensträger, Antragsteller des Verfahrens und Adressat des Planfeststellungsbeschlusses ist das Straßenbauamt Meißen-Dresden.
Der planfestgestellte Abschnitt 2.1 der S 84n hat eine Länge von rund 1.400 Metern. Er schließt bei Coswig an den bereits planfestgestellten, mit dem Bau der Elbebrücke bei Niederwartha teilweise verwirklichten Nachbarabschnitt 1 an und endet am künftigen Knotenpunkt S 84n / Naundorfer Straße in Coswig. In ihrem Verlauf durch das Stadtgebiet von Coswig kreuzt die Neubautrasse den Tännichtweg, der künftig mittels Brückenbauwerk über die S 84n überführt wird, und durchquert das Gelände der ehemaligen Zellstofffabrik. Mit der Naundorfer Straße wird die S 84n über eine niveaufreie Anschlussstelle verknüpft.
Mit dem neu zu bauenden Teil der Staatsstraße 84 wird das überregionale Straßenhauptnetz zwischen Meißen und Dresden weiter entwickelt und eine bessere Verknüpfung des Dresdner Umlandes mit der Landeshauptstadt ermöglicht. Das vorhandene Hauptstraßennetz, das zur Zeit im Wesentlichen aus zwei elbparallelen Achsen, der Bundesstraße 6 auf linkselbischer und der Staatsstraße 82 auf rechtselbischer Seite besteht, wird entlastet. Die Entlastung bewirkt eine Verminderung des Konfliktpotentials, die Verbesserung der Verkehrssicherheit in den Ortsdurchfahrten, vor allem in den Ortslagen Radebeul und Coswig und - mit der Reduzierung des Durchgangsverkehrs in den Ortsdurchfahrten - die Aufwertung von Siedlungskernen, darunter auch denkmalgeschützter Bauwerke.
Der Planfeststellung für den Abschnitt 2.1 der S 84n ist die gründliche Prüfung anderer Varianten der Trassenführung vorausgegangen. Mit der getroffenen Trassenwahl können die verkehrlichen Planungsziele am Besten erreicht werden, darüber hinaus hatten in der Abwägung der Trassenvarianten der bestmögliche Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm und der Naturschutz ein besonders großes Gewicht.
Auch die gewählte Lösung geht jedoch mit Belastungen für Anwohner und Umwelt einher. Deshalb wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss ein Katalog von Maßnahmen festgelegt, der diese Belastungen minimieren oder ausgleichen soll.
Zum Schutz vor Lärm sind so etwa entlang der Trasse an mehreren Stellen Lärmschutzwände anzuordnen. Eine Reihe von Häusern wird darüber hinaus mit passivem Lärmschutz ausgestattet. Unzumutbare Beeinträchtigungen der Bevölkerung durch verkehrsbedingte Luftverunreinigungen wird der Straßenneubau nicht nach sich ziehen.
Die gewählte Neubauvariante der S 84n schont die wertvollen Naturräume entlang der Elbe. Die Trasse selbst liegt außerhalb des FFH-Gebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ sowie des gleichnamigen Vogelschutzgebietes. Die Prüfung der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens ging positiv aus.
Für den Ausgleich der mit dem Bauvorhaben dennoch unweigerlich verbundenen nachteiligen Folgen für Natur und Landschaft hat der Vorhabensträger einen landschaftspflegerischen Begleitplan erarbeitet. Darin sind unter anderem Entsiegelungsmaßnahmen, Baum- und sonstige Gehölzpflanzungen, die Beräumung und Gestaltung einer Halbinsel an der Freiberger Mulde sowie die Anlage eines Feuchtbiotops in der Nassau enthalten.
Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird in den Städten Radebeul und Coswig erfolgen und rechtzeitig vorher ortsüblich bekannt gemacht.