Medieninformationen 2022
[046/2022 - 22.09.2022]
Landesdirektion Sachsen genehmigt Neutrassierung der B 101 zwischen den Ortslagen Wendischbora und Katzenberg
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 12. September 2022 hat die Landesdirektion Sachsen die Erneuerung der Bundesstraße 101 zwischen den Ortslagen Wendischbora und Katzenberg der Stadt Nossen genehmigt. Damit verfügt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen, als Vorhabenträger über Baurecht und kann die weiteren Schritte einleiten.
Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, dazu: „Die Bundesstraße B 101 verbindet Meißen mit Nossen und der Autobahn A 14. Sowohl lokale Wirtschaft als auch Tourismus – in diesem seit alters her wichtigen Raum zwischen Meißen und Freiberg – können mit einer reibungslosen Autobahnanbindung nur gewinnen. Das Vorhaben verbessert den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit auf dieser wichtigen Verbindungstrasse. So wird die Bundesstraße den heutigen und zukünftigen Verkehrsanforderungen gerecht.“
Im Bestand weist die Bundesstraße im Vorhabenabschnitt neben einer ungenügenden Fahrbahnbreite einige weitere Mängel auf. So beeinträchtigt der unstete Höhenverlauf der Straße die Sicht der Verkehrsteilnehmer und führt zu schlecht einsehbaren Kurven.
Der Abschnitt verläuft im Wesentlichen zwischen landwirtschaftlich genutzten Flächen und ist beidseitig von einigen vereinzelten bebauten Grundstücken der Siedlung Neugohla umgeben. Außerdem kreuzt die Kreisstraße K 8050 die Bundesstraße im Vorhabenabschnitt.
Die Planung sieht eine richtlinien- und verkehrsgerechte Verbreiterung der Bundesstraße vor. Beginnend mit der Ortsausfahrt Wendischbora erstreckt sich der genehmigte Abschnitt über eine Länge von 1.605 Metern bis zur Ortseinfahrt in Katzenberg. Neben der Verbreiterung der Fahrbahn auf 11 Meter (inkl. beidseitiger Bankette) soll eine optimierte Trassenlage die Verkehrssicherheit erhöhen und einen flüssigeren Verkehr ermöglichen. Zudem ist vorgesehen, die beiden Mündungsarme der kreuzenden Kreisstraße 8050 für eine bessere Übersichtlichkeit um etwa 135 Meter auseinanderzuziehen und so den Kreuzungsbereich einsehbarer zu gestalten.
Die Grundstücks- und Feldzufahrten sowie die Feldwegeinmündung von Neugohla in Richtung Gohla werden an die teilweise neue Trassierungslage und -höhe angepasst. Dazu sind auch Anpassungen der Kreisstraße auf einer Gesamtlänge von 405 Metern notwendig sowie von 126 Metern des angrenzenden Wirtschaftswegs. Die beidseitig vorhandenen Bushaltestellen werden an gleicher Stelle neu eingepasst.
Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Neutrassierung sind Neuanpflanzungen von straßenbegleitenden Bäumen und Gehölzen vorgesehen, da im Rahmen der Baumaßnahmen bestehende Bäume und Gehölze entfernt werden müssen. Die Kompensationsmaßnahmen liegen vollständig im Baubereich und erfolgen vornehmlich auf den Flächen der bisherigen Trasse.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange sowie den Ein-wendern zeitnah zugestellt. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird vorbereitet und gesondert bekannt gegeben werden. Zusätzlich kann der Beschluss ab dem 10. Oktober 2022 über die Website der Landesdirektion Sachsen abgerufen werden.
Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, dazu: „Die Bundesstraße B 101 verbindet Meißen mit Nossen und der Autobahn A 14. Sowohl lokale Wirtschaft als auch Tourismus – in diesem seit alters her wichtigen Raum zwischen Meißen und Freiberg – können mit einer reibungslosen Autobahnanbindung nur gewinnen. Das Vorhaben verbessert den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit auf dieser wichtigen Verbindungstrasse. So wird die Bundesstraße den heutigen und zukünftigen Verkehrsanforderungen gerecht.“
Im Bestand weist die Bundesstraße im Vorhabenabschnitt neben einer ungenügenden Fahrbahnbreite einige weitere Mängel auf. So beeinträchtigt der unstete Höhenverlauf der Straße die Sicht der Verkehrsteilnehmer und führt zu schlecht einsehbaren Kurven.
Der Abschnitt verläuft im Wesentlichen zwischen landwirtschaftlich genutzten Flächen und ist beidseitig von einigen vereinzelten bebauten Grundstücken der Siedlung Neugohla umgeben. Außerdem kreuzt die Kreisstraße K 8050 die Bundesstraße im Vorhabenabschnitt.
Die Planung sieht eine richtlinien- und verkehrsgerechte Verbreiterung der Bundesstraße vor. Beginnend mit der Ortsausfahrt Wendischbora erstreckt sich der genehmigte Abschnitt über eine Länge von 1.605 Metern bis zur Ortseinfahrt in Katzenberg. Neben der Verbreiterung der Fahrbahn auf 11 Meter (inkl. beidseitiger Bankette) soll eine optimierte Trassenlage die Verkehrssicherheit erhöhen und einen flüssigeren Verkehr ermöglichen. Zudem ist vorgesehen, die beiden Mündungsarme der kreuzenden Kreisstraße 8050 für eine bessere Übersichtlichkeit um etwa 135 Meter auseinanderzuziehen und so den Kreuzungsbereich einsehbarer zu gestalten.
Die Grundstücks- und Feldzufahrten sowie die Feldwegeinmündung von Neugohla in Richtung Gohla werden an die teilweise neue Trassierungslage und -höhe angepasst. Dazu sind auch Anpassungen der Kreisstraße auf einer Gesamtlänge von 405 Metern notwendig sowie von 126 Metern des angrenzenden Wirtschaftswegs. Die beidseitig vorhandenen Bushaltestellen werden an gleicher Stelle neu eingepasst.
Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Neutrassierung sind Neuanpflanzungen von straßenbegleitenden Bäumen und Gehölzen vorgesehen, da im Rahmen der Baumaßnahmen bestehende Bäume und Gehölze entfernt werden müssen. Die Kompensationsmaßnahmen liegen vollständig im Baubereich und erfolgen vornehmlich auf den Flächen der bisherigen Trasse.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange sowie den Ein-wendern zeitnah zugestellt. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird vorbereitet und gesondert bekannt gegeben werden. Zusätzlich kann der Beschluss ab dem 10. Oktober 2022 über die Website der Landesdirektion Sachsen abgerufen werden.