Medieninformationen 2010 [LDD]
[10/2010 - 05.02.2010]
Landesdirektion Dresden prüft jüngsten Aufhebungsbeschluss zu Straßenausbaubeiträgen in Dresden
Die Landesdirektion Dresden hat den Beschluss der Landeshauptstadt Dresden zur Rückzahlung von Straßenausbaubeiträgen und die zugehörige Aufhebungssatzung vom 28. Januar 2010 rechtsaufsichtlich geprüft. Die Landeshauptstadt hatte mit ihrer erneuten Beschlussfassung frühere, von der Rechtsaufsicht beanstandete Beschlüsse korrigiert, bei denen eine rechtskonforme Regelung zur Erhebung bereits fällig gewordener, aber noch nicht beschiedener Ausbaubeiträge fehlte.
Beschluss und Satzung verstoßen in ihrer neuen Fassung nicht mehr gegen das Sächsische Kommunalabgabengesetz und dazu ergangene Rechtssprechung. Die Landesdirektion sieht keine Veranlassung, die jüngste Beschlussfassung des Dresdner Stadtrates zu beanstanden.
Noch nicht gezahlte Straßenausbaubeiträge können nach jetziger Beschlusslage von der Landeshauptstadt nun nicht mehr eingetrieben werden. Auf rechtskräftig gewordene Beitragsbescheide hin bereits gezahlte Beiträge muss die Landeshauptstadt allerdings auch nicht zurückerstatten.