Medieninformationen 2010 [LDD]
[09/2010 - 04.02.2010]
Landesdirektion Dresden schließt Zielabweichungsverfahren ab
Geplantes Einkaufszentrum in Bischofswerda gefährdet Raumordnung und funktionierende Stadtstrukturen
Die Landesdirektion Dresden lehnt die Ansiedlung eines Einkaufszentrums an der Stolpener Straße in Bischofswerda ab. Die Entscheidung ist Ergebnis eines von der Stadt Bischofswerda im Zusammenhang mit den Ansiedlungsplanungen beantragten Zielabweichungsverfahrens. In diesem Verfahren hatte die Landesdirektion zu prüfen, ob es ausreichend Gründe gibt, ein Einkaufszentrum in der geplanten Größe und an der geplanten Stelle entgegen den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes einzurichten.
Die Landesdirektion begründet ihre abschlägige Entscheidung mit der raumordnerischen Funktion der Stadt Bischofswerda und berücksichtigt dabei auch die bereits gegebenen Entwicklungsergebnisse.
Bischofswerda übt in der Hierarchie der zentralen Orte die Funktion eines Grundzentrums aus. Diese Funktion wird mit den in der Stadt bereits vorhandenen Handelsflächen und Sortimenten erfüllt. Der derzeitige Besatz an Handelsflächen für die Grundversorgung der Einwohner des damit verbundenen Versorgungsbereichs, zu dem - neben Bischofswerda selbst - die Gemeinden Burkau, Demitz-Thumitz, Frankenthal, Großharthau, Rammenau und Schmölln-Putzkau gehören, liegt mit 2,75 Quadratmetern bereits erheblich über dem bundesdeutschen und dem sächsischem Durchschnitt. Auch der Kaufkraftindex der Stadt liefert keine Anhaltspunkte für einen größeren Bedarf an Handelsflächen in der Stadt. Das vorhandene Überangebot wird sich durch die absehbare demografische Entwicklung auch ohne weitere Ansiedlung von Handelseinrichtungen künftig noch verstärken.
Bei zusätzlicher Ansiedlung eines großflächigen Einkaufszentrums mit – geplant – bis zu 4.300 Quadratmetern Verkaufsfläche in Bischofswerda sind Verdrängungseffekte hinsichtlich der Versorgungsbereiche benachbarter zentraler Orte nicht zu vermeiden. Das System der Zentralen Orte sähe sich generell in Frage gestellt.
Darüber hinaus aber wären auch städtebaulich negative Auswirkungen in der historischen Innenstadt von Bischofswerda zu erwarten. Das geplante Einkaufszentrum würde in etwa 400 Metern Entfernung vom Bischofswerdaer Stadtzentrum entstehen und kann damit keine Impulse für die Innenstadtbelebung setzen. Die gewachsene Handelsstruktur wäre gefährdet, ebenso in der Vergangenheit abgeschlossene Maßnahmen der Stadtsanierung und des städtebaulichen Denkmalschutzes in Frage gestellt.