Medieninformationen 2010 [LDD]
[07/2010 - 29.01.2010]
Kiesabbau an der Ostseite des Berzdorfer Sees ist möglich
Landesdirektion Dresden halbiert im Ergebnis der Raumordnungsprüfung die Anzahl der Abbaufelder
Die Landesdirektion Dresden hat am 29.01.2010 das Raumordnungsverfahren (ROV) zum Neuaufschluss von Kiessandlagerstätten Berzdorf-Ost im Landkreis Görlitz abgeschlossen. Unter Beachtung einer Reihe von raumordnerischen Maßgaben kann das Vorhaben nach Auffassung der Landesdirektion mit den Erfordernissen der Raumordnung in Übereinstimmung gebracht werden.
Vorhabensträger ist die Firma Heim Niederschlesische Kieswerke GmbH & Co. KG mit Sitz in Quitzdorf. Das Unternehmen beabsichtigt den Neuaufschluss der Kiessandlagerstätte Berzdorf-Ost und will dann dort Kiese und Sande zu Betonzuschlagstoffen für die Bauindustrie abbauen und aufbereiten. Die Kiessandlagerstätte liegt in der Neißeaue im Süden der Stadt Görlitz, zwischen den Ortsteilen Weinhübel im Norden und Hagenwerder im Süden. Im Osten wird die Lagerstätte durch die Neiße und im Westen durch die Bundesstraße B 99 (Görlitz-Zittau) begrenzt.
Das gesamte Bergwerksfeld hat eine Fläche von 114,7 Hektar, der Abbau ist in vier Abbaufeldern auf 53,6 Hektar beabsichtigt. Der geplante Abbauzeitraum umfasst 40 Jahre bei einer jährlichen Fördermenge von 150 000 Tonnen. Im Ergebnis des Abbaus entstünden aus den einzelnen Abbaufeldern vier Kiesseen mit einer Gesamtfläche von ca. 35,5 Hektar.
Für die weiteren Planungsverfahren sind in der raumordnerischen Beurteilung der Landesdirektion insgesamt 14 Maßgaben getroffen und dabei wesentliche Abstriche am geplanten Kiesabbau fixiert. Aus Gründen des Natur- und Hochwasserschutzes soll auf die zur Neiße hin gelegenen Abbaufelder 2 und 4 gänzlich verzichtet werden. Diese beiden Abbaufelder grenzen unmittelbar an ein Fauna-Flora-Habitat- sowie ein Landschaftsschutzgebiet und befinden sich zudem vollständig in einem Vogelschutzgebiet. Darüber hinaus verändern die der Neiße nahen Abbaufelder als künftige Restseen die Strömungsverhältnisse im potentiellen Überflutungsgebiet der Lausitzer Neiße erheblich.
Aus Gründen des Hochwasserschutzes dürfen die verbleibenden Abbaufelder 1 und 3 erst genutzt werden, nachdem die Hochwasserschutzkonzeption für den fraglichen Neißeabschnitt umgesetzt ist. Weiter ist mit einer Überarbeitung der Schallimmissions- und Staubprognosen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte insbesondere in Bezug auf die Ortslage Hagenwerder nachzuweisen. Der Einsatz eines Dieselaggregats zur Stromversorgung des Abbaubetriebes wird abgelehnt. Seine Betriebsstraße hat das Bergbauunternehmen als plangleichen Knoten den Richtlinien gemäß an die B 99 anzuschließen. Zugleich ist zu prüfen, ob der Kiesabtransport nicht auch über die Schiene erfolgen kann. Gefordert wird auch, die Planunterlagen um Aussagen zu ergänzen, die die Belange der Republik Polen betreffen.
Schließlich muss in den anschließenden Planverfahren noch der Nachweis erbracht werden, dass der Kiessandabbau keinen die Standsicherheit mindernden Einfluss auf das vorhandene Randböschungssystem des Tagebaurestloches Berzdorf hat, der vorhandene Landpfeiler zwischen dem ehemaligen Tagebau Berzdorf und dem Kiessandtagebau ausreichend bemessen ist und auch keine Gefährdungen der tangierenden öffentlichen Infrastruktur (Bundesstraße B 99, Bahnlinie, Neißeradweg sowie Medien) mit dem Kiesabbau verbunden sind.
Eine Beeinträchtigung der zu entwickelnden Erholungsfunktion des Berzdorfer Sees konnte die Landesdirektion im Raumordnungsverfahren nicht feststellen. Lärm- und Staubbelastungen bis in den Erholungsraum Berzdorfer See hinein sind nicht zu erwarten. Das geplante Abbauvorhaben liegt nicht im unmittelbaren Umfeld des Erholungsraumes und ist zudem durch die Bundesstraße B 99 und eine Eisenbahntrasse vom Berzdorfer See separiert. Mögliche Beeinträchtigungen des Oder-Neiße-Radweges werden durch die Reduzierung der Abbauflächen gemildert.
Über die Zulässigkeit und endgültige Gestaltung des Vorhabens ist mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahren noch nicht entschieden. Vielmehr schließt sich nun ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren an, das beim Oberbergamt in Freiberg geführt wird.