Medieninformationen 2022
[022/2022 - 03.06.2022]
Mehr Sicherheit durch Trennung der Verkehre
Neuer Geh- und Radweg in der Gemeinde Pöhl an der S 297 genehmigt
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 30.05.2022 genehmigte die Landesdirektion Sachsen das Vorhaben zum Anbau eines Geh- und Radweges entlang der bestehenden Staatsstraße 297 zwischen der Einmündung der Kreisstraße 7880 in die S 297 am Abzweig Jocketa (Bauanfang) und der Gaststätte „Posthaus“ bei Neudörfel (Bauende). Damit verfügt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen als Vorhabenträger über Baurecht und kann die weiteren Schritte einleiten.
Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, betont den Zweck des Vorhabens: „Der geplante Geh- und Radweg verbindet die Ortsteile der Gemeinde Pöhl und senkt das Unfallrisiko auf der Staatsstraße durch die Trennung des nicht-motorisierten vom motorisierten Verkehr. Der Anbau des Geh- und Radweges erhöht somit die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer deutlich.“
Der Anbau erfolgt auf einer Länge von 2.076 Metern in Asphaltbauweise. Die Regelbreite des Geh- und Radweges beträgt 2,50 Meter, zuzüglich der jeweils einen halben Meter breiten Bankette an jeder Seite. Vom Bauanfang bis zum „Parkplatz Autokino“ verläuft die Geh- und Radwegführung zunächst auf einem vorhandenen Weg und danach bis zum Bauende auf einer neuen Trasse entlang der S 297.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange zeitnah zugestellt. Die Auslegung der Unterlagen wird gesondert bekanntgegeben.
Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, betont den Zweck des Vorhabens: „Der geplante Geh- und Radweg verbindet die Ortsteile der Gemeinde Pöhl und senkt das Unfallrisiko auf der Staatsstraße durch die Trennung des nicht-motorisierten vom motorisierten Verkehr. Der Anbau des Geh- und Radweges erhöht somit die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer deutlich.“
Der Anbau erfolgt auf einer Länge von 2.076 Metern in Asphaltbauweise. Die Regelbreite des Geh- und Radweges beträgt 2,50 Meter, zuzüglich der jeweils einen halben Meter breiten Bankette an jeder Seite. Vom Bauanfang bis zum „Parkplatz Autokino“ verläuft die Geh- und Radwegführung zunächst auf einem vorhandenen Weg und danach bis zum Bauende auf einer neuen Trasse entlang der S 297.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange zeitnah zugestellt. Die Auslegung der Unterlagen wird gesondert bekanntgegeben.